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Alt 19.09.2007, 06:59
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AW: Leben gegen Leben aufrechnen .....

Es ist nicht Aufgabe der Richter, zu entscheiden, ob man das moralisch machen darf oder nicht. Sie mussten entscheiden, ob ein solches Vorgehen sich mit dem Grundgesetzt deckt - und das tut es ganz offensichtlich nicht.

Und es ist vor allem nicht Aufgabe eines Herrn Jung, in diesem Fall als "oberster Dienstherr" als Exekutive auftretend, sich über Gesetze hinwegzusetzen. Was der Mann hier betreiben möchte ist eine klare Aufweichung der Gewaltenteilung.


Moralisch ist das ganze natürlich eine extrem schwierige Frage. Ich möchte im Falle des Falles nicht in der Haut des Befehlshabers der Jagdflieger oder in der eines Piloten stecken.
Allerdings geht es auch hier um ein "wehret den Anfängen". Fängt man jetzt an, gesetzlich ein Aufrechnen zu legitimieren, wie weit ist dann noch der Schritt, dass man irgendann entscheidet, ob besser diese 20 Menschen oder die andern 20 Menschen (vielleicht wertvoller, weil Politiker etc ?) sterben sollen ? Klar, so ein Fall wäre wohl arg schwierig theoretisch zu kontruieren, aber wenn erstmal begonnen wird, Grundrechte zu verletzen sollte man immer aufpassen, ob diese dann nicht automatisch im Laufe der Zeit an Wert verlieren.
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