Zitat:
Zitat von KathiStrauch
Nochmal zum Thema „Aufrechnen von Menschenleben“ – stellen wir uns mal folgende Situation vor:
Ein Zug fährt mit hoher Geschwindigkeit auf einem Gleis, welches sich ca. 400-500 Meter weiter gabelt. Hinter der Gabelung befindet sich eine Baustelle. Links stehen 12 Personen auf dem Gleis, rechts nur eine. Die Weichen stehen auf „links“.
Man selber steht mit einer weiteren Person auf einer Brücke, welche noch vor der Gabelung über die Gleise führt. Angenommen, ein menschlicher Körper könnte den Zug zum Stehen bringen, darf ich die Person neben mir herunterschubsen um die 12 Personen auf dem Gleis zu retten??
Oder andere Situation: Man sitze allein auf der Brücke und hat von dort die Möglichkeit, die Weichen umzustellen. Darf man die Weichen umstellen???
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Hi Kathi, hast du den unsäglichen Spiegel Artikel gelesen, in dem behauptet wird, Moral sei neuronal begründet?
Menschenrechte fußen letztlich auf moraltheoretischen, nicht auf politischen Annahmen.
Eine wesentliche Annahme besteht darin, daß diese Rechte 'unveräußerlich', mithin 'universell' gültig sind.
Daraus folgt zwingend, daß 'Menschenleben' als Paradigma des Menschenrechts überhaupt nie aufrechenbar sein können, weil ein Menschenleben nicht weniger wert ist als 12. Mit Menschenleben kann man aus moralischer Perspektive nicht 'rechnen'.
Aus moralphilosophischer Perspektive also ein 'Nein'. (Es gibt naturalistische, pragmatistische und sogar konstruktivistische Strömungen, die das (teilweise) anders sehen, aber die bekommen auch Probleme mit der Universaltität der Menschenrechte, die bei uns vorausgesetzt sind)
Würden wir diese Frage bejahen, begäben wir uns nämlich aus der Sphäre des 'Sollens' (das ist Ethik als Wissenschaft von der Moral) in die Sphäre des Naturalistisch-Zweckrationalen (d.i. Naturwissenschaft, aber auch POLITIK).
Es ist also gar nicht so ungewöhnlich, daß Politiker bei der Beurteilung strittiger Fragen zu anderen Ergebnissen kommen (müssen) als Moraltheoretiker, bei Eingriffen in die Menschenrechte überschreiten sie aber ihre 'Befugnisse', denn diese sind NICHT politisch-pragmatisch begründet und begründbar.
Nun ist es ja doch so, daß sich leider nicht jeder an die Menschenrechte hält.
Aus dem Recht auf eigene Unversehrtheit resultiert aber natürlich ein Recht auf Verteidigung im Angriffsfall, welches in politischen Strukturen der Staat übernimmt.
So weit so gut.
Dafür gibt es Gesetze, auch in der Bundesrepublik.
Im Ernstfall werden damit gewisse Grund- und auch Menschenrechte temporär außer Kraft gesetzt.
Nur gibt es im vorliegenden Fall überhaupt keinen Ernstfall, hier wird prospektiv Absolution gefordert und Menschenrechte per Gesetz eingeschränkt, das ist ein Riesenunterschied zu Reaktionen auf Krisensituationen, da diesen der Notwehrcharakter innewohnt und damit die temporäre Komponente.
Flöge morgen ein Flugzeug mit Terroristen Richtung Biblis, würde es abgeschossen, auch ohne dieses Gesetz, denn dafür reichen die Bestehenden.
Hier soll etwas ganz anderes erreicht werden, nämlich eine Ausweitung der staatlichen Kompetenzen mit gleichzeitigem persönlichen Verantwortungsrückgang.
Aber das haben Nacki und aleol ja schon alles geschrieben, sorry.