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Juristischer Punktgewinn für Rosenheim - Süddeutsche Zeitung vom 24.7.02
Ping Pong auf dem Richtertisch
München – Juristischer Punktgewinn für die Tischtennisspieler des Sportbundes DJKRosenheim: Das Landgericht MünchenI hat die Herrenmannschaft des Regionalliga-Vereins mit einstweiliger Verfügung wieder zurück auf den 4.Tabellenplatz gehievt. Im April waren vom Süddeutschen Tischtennisverband alle Spiele der Rosenheimer in der vergangenen Saison als verloren gewertet worden, weil sie in ihrer Mannschaft mehrere ausländische Spieler eingesetzt hatten. Die auf einen Abstiegsplatz abgerutschten DJK-Herren hatten dagegen geklagt.
Die für Wettbewerbsstreitigkeiten zuständige 7.Zivilkammer des Münchner Landgerichts hat jetzt dem Verband verboten, die Tabelle entgegen den tatsächlichen Spielergebnissen aufzustellen. Diese Entscheidung kam für Prozessbeobachter nicht unerwartet, denn bereits in einem früheren Verfahren gegen den Bayerischen Tischtennisverband hatte dieselbe Kammer eine neue Wettspielordnung des Deutschen Tischtennisbundes für „nichtig“ erklärt: Diesem Regelwerk zufolge hätten nur in der Bundesliga beliebig viele „Ausländer“ eingesetzt werden dürfen, in den Regionalligen jedoch jeweils nur einer. Als anschließend in der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München deutlich geworden war, dass diese Rechtsauffassung bestätigt werden würde, hatte der Bayerische Tischtennisverband sein Rechtsmittel zurückgezogen und damit das Urteil der 7.Kammer rechtskräftig werden lassen. Der dem bayerischen übergeordnete Süddeutsche Tischtennisverband hatte geglaubt, an diesen Richterspruch nicht gebunden zu sein, musste sich nun jedoch belehren lassen: Nach Auffassung der Richter ist und bleibt die angefochtene Tischtennis-Wettspielordnung rechtswidrig. (Az.:7O8782/02) Ekkehard Müller-Jentsch
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