Nun der Bezirksrechtsausschuss fand Eddersheim durch die Entscheidung des Klassenleiters zu stark benachteiligt, gab deren Einspruch statt und urteilte auf eine Neuansetzung....7.16.2 kam nach der Sachlage, wie erwähnt, nicht in Frage!
Diejenigen, welche nicht durchblicken, rate ich dringendst, sich mit dem Handbuch vertraut zu machen, dies bei Verbandsspielen mitzuführen und/oder Schiedsrichterlehrgänge zu besuchen....
insbesondere die Mannschaftsführer oder die, die es sein könnten
Dafür musste nun 7.16.2 in einem anderen Fall anwendet werden....