Einzelnen Beitrag anzeigen
  #28  
Alt 27.07.2002, 10:05
Benutzerbild von Das goldene Stück
Das goldene Stück Das goldene Stück ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2002
Beiträge: 106
Das goldene Stück befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Rechtlich?

Hai Jungs und Mädels,

habt ihr euch schon mal überlegt, dass die Firma Hallmark vielleicht verpflichtet ist, ihre minderwertigen Produkte zurückzunehmen?
Normalerweise gibt es bei offensichtlichen Mängeln (dabei handelt es sich, wenn ein Belag nach einem Monat nicht mehr benutzbar ist) drei Möglichkeiten:

1. Minderung: Teil des Kaufpreises zurück - entfällt, da Belag ja unbrauchbar ist und man etwas bezahlt hätte, ohne eine Leistung zu bekommen.

2. Wandlung: Rückabwicklung des Kaufvertrages: Geld zurück, aber kein Neubauer mehr - Hallmark bald bankrott.

3. Einwandfreie Ersatzlieferung: Man bekommt einen neuen Belag, der aber ja auch wieder in kürzester Zeit unbrauchbar wird. Hier stellt sich die Frage, wie oft dieses Spielchen gespielt werden kann.

Letztendlich gelten deutsche Gesetze und dazu gehört auch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Dabei kann Hallmark auch in England sitzen, solange sie über deutsche Händler oder direkt nach Deutschland verkaufen, müssen sie sich an deutsche Gesetze halten.

Noch etwas positives:
Die Händler dürfen euch nicht an ihrer Zulieferer verweisen, sondern sind direkte Vertragspartner von euch und müssen die Reklamationen abwickeln. Lasst euch also nicht mit einer englischen Adresse abwimmeln.

Ich denke, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung immer zum Ziel führen würde.
Mit Zitat antworten