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AW: Kreispokal 2007 / 2008
Hier nochmal für alle die Durchführungsbestimmung für den Kreispokal. Bei uns gibt es ständig diskussionen, weil jeder andere Regeln im Kopf hat, jetzt habt ihr die Möglichkeit hier nachzuschauen. Gruß Tensch
Durchführungsbestimmungen für den Essener Stadt- und Kreis-Pokal:Am Herren-Stadtpokal können alle Mannschaften von der Bezirksklasse an aufwärts teilnehmen. Der Damen-Stadtpokal ist für alle Mannschaften offen.
Der Kreispokal wird nur unter den Mannschaften der Herren-Kreisliga und der Herren-Kreisklassen ausgespielt.
Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung am jeweiligen Wettbewerb ist die Klassenzugehörigkeit zu Beginn einer Saison.
Durch den Kreis wird ein Meldetermin für die Pokalwettbewerbe festgelegt, der unbedingt einzuhalten ist.
Die Spiele um den Stadt- und Kreispokal werden nur dann durchgeführt, wenn eine Mindestanzahl
von Meldungen (Damen-Stadtpokal: 4, Herren-Stadt-Pokal und Kreispokal: je 8) vorliegt.
Eine namentliche Aufstellung der Mannschaften ist nicht erforderlich. Die Spiele in allen drei Wettbewerben werden in der zum Zeitpunkt des Spiels gültigen Mannschaftsaufstellung ausgetragen.
Eine Ersatzgestellung ist grundsätzlich nur von einer unteren zu einer höheren Mannschaft möglich. Spieler(innen), die in einer bereits ausgeschiedenen Mannschaft zum Einsatz gekommen sind, verlieren die Spielberechtigung für diesen Wettbewerb.Die Spiele um den Stadtpokal der Damen und Herren werden mit Vierer-Mannschaften nach
dem Werner-Scheffler-System ausgetragen. Für den Kreispokal (Sechser-Mannschaften) gilt das jeweils für die Meisterschaftsspiele gültige Spielsystem.
Für alle Runden gilt das einfache k.o.-System. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet die Satz- ggf. die Balldifferenz.
In den Stadtpokal-Wettbewerben erfolgt eine einmalige Auslosung mit Setzung. Gastgeber ist die jeweils klassentiefere Mannschaft. Bei gleicher Klassenzugehörigkeit wird das Heimrecht ausgelost.
Im Kreispokal werden die Spielpaarungen für jede Runde neu ausgelost. Es erfolgt keine Setzung. Auch hier ist die klassentiefere Mannschaft jeweils Gastgeber und bei gleicher Klassenzugehörigkeit wird das Heimrecht ausgelost,
Die Ansetzung der Pokalspiele erfolgt durch Rundschreiben entsprechend den im Rahmenterminplan des Kreises genannten Runden-Terminen, die unbedingt einzuhalten sind. Jugendliche ohne Seniorenerklärung sind – auch als Ersatzspieler! – im Stadt- und Kreispokal nicht spielberechtigt.
Im übrigen gelten für die Durchführung und den Ablauf der Pokalspiele die gleichen Bedingungen wie für Meisterschaftsspiele.
Die Original-Spielberichte sind für alle drei Wettbewerbe umgehend dem Kreissportwart (Sportwart: Günter Schandinat, Eichenberg 46, 45473 Mülheim) einzusenden.
Für verspätete Spielberichte sowie für das Nichtantreten gilt die Finanzordnung des Kreises Essen, der für jede gemeldete Mannschaft eine Meldegebühr von 3,- Euro erhebt.
Die Pokalgewinner sind verpflichtet, die Gravur auf dem Wanderpokal vornehmen zu lassen (Rechnung an den Kreis) und dafür zu sorgen, dass dieser im Folgejahr bei den Endspielen zur Verfügung steht.
Die vorstehenden Durchführungsbestimmungen wurden durch die Kreisversammlung am 01.Juni 1999 beschlossen und am 20.6.2005 redaktionell überarbeitet.
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