Zitat:
Zitat von mithardemb
Damit der Schiedsrichter das Hausrecht bekommt, bedarf es einer formalen Übertragung. Ob diese vom Hausherren üblicherweise erteilt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Aber eigentlich ist das auch gar nicht notwenig. Du schreibst ja selber, daß er "anordnet". Das bedeutet doch, daß der Hausherr das durchführen muß. Wenn dieser sich weigert, kann der Schiedsrichter den Wettkampf abbrechen.
Als Schiedsrichter hätte ich auch große Bedenken das Hausrecht übertragen zu bekommen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich nehme mal an, damit geht auch die Verantwortung für die Halle auf mich über. Sollte es zu einer Eskalation kommen, könnte man den Verein auch nicht mehr in Regress nehmen. Wenn er das Hausrecht abgegeben hat, dann kann er es ja nicht mehr durchführen.
Zurück auf die obigen Frage. Darf der Schiedsrichter einen coachenden Zuschauer der Halle verweisen? Ich denke er müßte den Veranstalter dazu auffordern, aber effizienter wäre es wohl den gecoachten Spieler zu bestrafen.
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Jetzt kommen wir weit ab.
Wie willste denn den Spieler bestrafen. Dann brüll ich als "Gegnerischer" Zuschauer einfach. ABC mach nen Kurzen Aufschlag und dann wird der Spieler bestraft...super Sache...
Um zurück zur Frage zu kommen die ist wohl beantwortet: Man kann das Spiel unter Verbandsaufsicht stellen lassen bzw nen OSR beantragen beim Verband.
Aber es sind all die Dinge die hier genannt wurden zu beachten