Was mich daran erschreckt ist, dass immer wieder Leute auftauchen, die behaupten eine Schiedsrichter-Ausbildung zu besitzen, aber von den Regeln nicht die leisteste Ahnung haben, und damit letztlich den Ruf des Schiedsrichterwesens beschädigen.
Ich glaube, in Bayern würden wir einen SR-Kollegen, der behauptet bei 10-10 im 5. Satz sei kein Timeout möglich, zur Rückgabe seiner Lizenz auffordern ...
Übrigens noch eine akademische Anmerkung:
Wenn der Spieler bei 0-0 einen Netzaufschlag (= Ballwechsel, Regel A5) macht, kann er danach Timeout verlangen

, obwohl es noch 0-0 steht.
Zitat:
Inzwischen waren fast 5 Minuten vergangen und ich beugte mich dann der Mehrheitsmeinung (der Gegner) und verzichtete auf das Timeout.
Noch ärgerlicher war, dass ich den 5. Satz dann auch abgegeben habe
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In diesem Absatz steckt ja sicher auch die Frage: "Was hätte ich dagegen tun können ?" Antwort: Da es sich bei der Behauptung der gegnerischen Mannschaft um eine falsche Regelauslegung gehandelt hat, welche das Spielergebnis beeinflusste, wäre es möglich gewesen, gemäß der bundesweit gültigen Bestimmung WO A16 Protest beim Spielleiter einzulegen, und zwar durch entsprechende Eintragungen auf dem Spielformular. Allerdings wäre dies nur unmittelbar nach Ende des Einzels möglich gewesen.