Zitat:
Zitat von Siegmund Freud
Das heisst dann aber auch, dass eine gebürtige Chinesin, die jetzt den deutschen Pass besitzt, auch das Recht hat, in der deutschen Nationalmannschaft zu spielen.
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Dadurch dass sie gebürtige Chinesin ist, darf ihr kein Nachteil entstehen (Artikel 3 GG) . Die Frage ist, ob die oben angesprochene Regelung juristisch möglich wäre - damit wäre sie nicht durch ihre Herkunft benachteiligt. Henry zitierten einen Beitrag zur Freizügigkeit speziell in der EU und ich war verwundert, ob der Einschränkung. Als Deutsche gehört die gebürtige Chinesin immer zur EU.