Zitat:
Zitat von Klaus123
Wenn die Regel für alle Schlägertypen gleichermaßen gilt, dann müßte man doch eigentlich bei einem Shakehand-Schläger die gleiche Fläche unbedeckt lassen dürfen wie die nicht-schwarze Fläche auf der RH-Seite eines J-Pen-Schlägers (siehe Bild), oder nicht? Natürlich, das ITTF-Logo etc. darf man nicht wegschneiden, aber selbst der Ansatz des "Bogens" (siehe Bild) ist noch gut 2-3 cm vom Griff entfernt, so wie ich das einschätzen kann.
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Man sollte noch anmerken, dass mit dem abgebildeten Schläger mit der Rückseite nicht geschlagen werden darf weil kein gültiger Belag drauf ist. Und damit ist in dem Fall die beschriebene Fläche nur die Fläche, die nicht schwarz sein muss ...