Zitat:
Zitat von Klaus123
!
Wenn die Regel für alle Schlägertypen gleichermaßen gilt, dann müßte man doch eigentlich bei einem Shakehand-Schläger die gleiche Fläche unbedeckt lassen dürfen wie die nicht-schwarze Fläche auf der RH-Seite eines J-Pen-Schlägers (siehe Bild), oder nicht? Natürlich, das ITTF-Logo etc. darf man nicht wegschneiden, aber selbst der Ansatz des "Bogens" (siehe Bild) ist noch gut 2-3 cm vom Griff entfernt, so wie ich das einschätzen kann.
|
Nein, natürlich nicht, da die Regel ja sagt, dass der Teil des Schlägers nicht belegt werden braucht, auf dem die Finger liegen. (Jetzt mal ins Unreine gesprochen, genauen Regeltext s.o.). Und da das beim Shakehandspieler eben ein anderer Bereich ist, als beim Penholderspieler, und mehr sogar, da das bei jedem Spieler recht indivduell ist, ist es eben eine Frage, ob der SR oder OSR deinen Schläger zulässt.
Wenn ich erkenne, dass der bei dir unbelegte Teil nicht zum Schlagen sondern nur zur Fingerablage benutzt wird, dann ist dein Schläger ok. Erkenne ich als SR, dass du dir durch diese "Nichtbelegung" einen Vorteil verschaffen willst - obwohl mir schleierhaft ist, wie der aussehen soll - dann ist der Schläger nicht ok.
Einem Penholderspieler erlaubt man diese Art der Schlägerbelegung ja auch nur, weil man eben davon ausgeht, dass er die Rückhandseite eh nicht zum Schlagen anwendet, höchstens im "Notfall". Und dann muss er halt mit dem belegten Teil der Rückhand spielen.