Zitat:
Original geschrieben von Nils Theyssen
Na so ganz stimmt das nicht! z.B.:
1) wird der jeweilige Partner im Todefall als Erbe anerkannt,
2) besitzt der Partner im Todesfall den gleichen Kündigungsschutz in einer vorher gemeinsam geteilten Wohnung,
3) Aussage-Verweigerungsrecht in Prozessen,
4) Besuchsrecht im Krankenhaus ohne Einwilligung der Angehörigen...
...gibts, glaube ich, insgesamt so ungefähr 10 Punkte.
Denke auch, dass durch Ignoranz dieser möglichen
Verpartnerungen die rechtliche Gleichstellung nicht gerade
forciert wird!!
So long
Nils
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Ist schon klar und auch bekannt, was du hier aufzählst; der Tenor der von mir beantworteten Mail war aber, dass die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ausgenutzt wird. WEnn nun zwei homosexuelle nicht ein Verbrechen planen und um beide im jeweiligen Prozeß gegen den anderen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu haben noch schnell ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen, sehe ich da relativ wenige Vorteile.
Bei der klassischen Ehe sieht das etwas anders aus, vor allem und ganz massiv im steuerlichen Sektor, im Asylrecht usw.!