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Alt 15.10.2007, 20:52
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: Neusten TT-Spiele zum downloaden

Zitat:
Zitat von TSV Sasel Beitrag anzeigen
Das downloaden ist NICHT ILLEGAL.
Lediglich das UPLOADEN.

Da man nicht seeden (sprich hochladen) muss, ist das Risiko eigentlich gen NULL.

Oder seher ich das komplett falsch?
Kommt wohl alles drauf an...:

http://www.irights.info/index.php?id=84

"Es ist wichtig zu unterscheiden, ob man ein geschütztes Werk aus einer Tauschbörse herunter lädt oder dort zur Verfügung stellt. Wenn ein privater Nutzer zum Beispiel ein Musikstück aus einer Tauschbörse zieht, ist das erstmal eine „Vervielfältigung“. Wird die Kopie nur für private Zwecke gemacht, ist sie erlaubt – solange sie nicht von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ gemacht wurde. Ist es allgemein erkennbar, dass eine Datei nicht hätte kopiert werden dürfen, darf sie auch nicht herunter geladen werden.

Dies wird im Zweifel der Fall sein, wenn das Werk, also der Film oder das Musikstück, noch gar nicht offiziell auf dem Markt angeboten wird. Das trifft etwa auf Filme zu, die hierzulande noch nicht im Kino laufen, könnte aber auch für solche Filme gelten, die nur kopiergeschützt auf den Markt kommen. Ist ein Film aber bereits im Fernsehen gelaufen, kann die in einer Tauschbörse angebotene Datei auch eine rechtmäßig hergestellte Privatkopie sein. Diese wurde also im Zweifel nicht „offensichtlich“ rechtswidrig hergestellt. Das Beispiel zeigt, dass diejenigen Fälle, in denen im Grunde jedermann klar ist oder klar sein müsste, dass eine Kopie nicht hätte gemacht werden dürfen, eher die Seltenheit sein werden. In allen anderen Situationen wurde das Werk eben nicht „offensichtlich“ rechtswidrig hergestellt und der Download zu privaten Zwecken ist zulässig.

Noch ein Hinweis: Lädt man sich aus einer Tauschbörse Dateien herunter, um diese den anderen Nutzern wiederum zum Download anzubieten, ist dies keine zulässige Privatkopie. Die Privatkopieschranke gestattet das Vervielfältigen von Werken nur zum Gebrauch im privaten Umfeld (zu Hause, bei Freunden, Familie etc.). Hat man von vornherein vor, die herunter geladenen Dateien zum Download freizugeben, ist schon das Herunterladen unzulässig."
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