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Zitat von stopspin
In den Einzelwettbewerben kann das Schiedsgericht bei Ausfall von mindestens zwei der von 1 – 8 Gesetzten eine neue Auslosung vornehmen, um eine deutliche Unausgewogenheit zu beseitigen. (WO, C 4.1)
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Hat dies auch Gültigkeit in den Gruppenspielen "Jeder gegen Jeden"?
Die Gruppensieger sind praktisch gesetzt, die Gruppenzweiten werden wahrscheinlich zugelost, somit hat sich eine "neue" Auslosung von selbst erledigt.-