Zitat:
Zitat von Vollblutprofi
Ich sehe grundsätzlich alle Regeln einfach als Regeln.
Wird eine gebrochen, stellt sich eben immer die Frage, Punkt für den Gegner oder durchgehen lassen.
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Ja jede Regel ist eine Regel, doch es gibt solche, die den Tatbestand festlegen und solche, die die Rechtsfolge klären. Ein Verbot nützt nichts, wenn nicht auch festgelegt wird was geschieht, wenn es durchbrochen wird.
Mein Beispiel vom angeblich falschen Aufschlag zeigt nur, dass es keine Bestrafung wegen eines falschen Aufschlages geben kann, wenn noch nicht mal die Mindestforderungen eines Aufschlages erfüllt sind.
Nun bin ich kein Schiri, doch in diesem Fall geht es nicht um die Beurteilung des Ballwechsels, sondern es müssen evtl. andere Kriterien hinzugezogen werden. Für mich ist ein sogenannter Aufschlag aus der Hand gleichzusetzen mit einem nicht ausgeführten Aufschlag. Dabei frage ich mich, welche Regel dies denn nun regelt? Also wieviel Zeit darf der Aufschläger verstreichen lassen, um einen Aufschlag auszufüren, der auch als Aufschlag gewertet werden kann?
Regel B
3.2.3 Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür,
3.2.3.6 jeden Ballwechsel entweder als Punkt oder Let (Wiederholung) zu entscheiden;
doch bei dem Aufschlag aus der Hand, gab es ja keinen Ballwechsel.
Der Schiedsrichter ist aber auch verantwortlich nach
3.2.3.9 für ununterbrochenes Spiel zu sorgen;
3.2.3.10 bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und Verhalten einzuschreiten.
Doch wie sorgt er dafür, denn ich finde es nicht verhältnismäßig einen Aufschlag aus der Hand als Fehlverhalten nach 5.2.1 zu werten.
5.2.1 Spieler und Betreuer oder andere Berater sollen alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner in unfairer Weise beeinflussen, die Zuschauer beleidigen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten. Dazu gehören u.a.: den Ball absichtlich zerbrechen oder über die Umrandung hinwegschlagen, gegen Tisch oder Umrandung treten sowie ausfallende Ausdrucksweise und grob unhöfliches Verhalten gegenüber Schiedsrichtern oder Schiedsrichter-Assistenten u.ä.