Zitat:
Original geschrieben von Ralf TT-Granate
Harte Kriterien, ob man die erfüllen kann.....
Ein 14.jähriger hätte es schwer.....
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Für Bewerber, die jünger als 15 Jahre sind, gilt folgende Sonderregelung:
Fehlende Erfahrung kann nur durch eine zu-null-Bilanz ausgeglichen werden.
Ich denke, das ist fair ...