Zitat:
Zitat von TT-Prof
Spielverbot nur am Totensonntag.
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In der Wettspielordnung steht:
>>>2 Meisterschaftsspielzeit
Innerhalb einer Meisterschaftsspielzeit (siehe: A 7) sollen die Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, Neujahr, Totensonntag, Volkstrauertag, Karfreitag, Allerheiligen und Karneval spielfrei bleiben.<<<
Allerdings steht dort nur was von sollen und nicht von müssen. Wenn ich mich aber richtig erinnere, stand bei ttks, dass die "Allerheiligen-Spiele" verlegt werden müssen