Zitat:
Zitat von rudisorglos
In der Wettspielordnung steht:
>>>2 Meisterschaftsspielzeit
Innerhalb einer Meisterschaftsspielzeit (siehe: A 7) sollen die Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, Neujahr, Totensonntag, Volkstrauertag, Karfreitag, Allerheiligen und Karneval spielfrei bleiben.<<<
Allerdings steht dort nur was von sollen und nicht von müssen. Wenn ich mich aber richtig erinnere, stand bei ttks, dass die "Allerheiligen-Spiele" verlegt werden müssen 
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Ich habe mir mal erklären lassen, daß in solchen Texten das Wort "sollen" die Bedeutung von "müssen (Ausnahme: es liegen schwerwiegende Gründe vor)" hat. Es kann auf Kreisebene keinen schwerwiegenden Grund geben, ein Spiel an Allerheiligen auszutragen (ebenso wenig wie an Weihnachten, Ostern, ...). Deshalb stand auf unserer Homepage, daß die am 1. 11. angesetzten Spiele verlegt werden "müssen". Daß der WTTV Verlegungen auf den 1. 11. genehmigt, überrascht mich etwas.
Gruß Hdd