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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#1151
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Der Start in beiden Turnieren zeitgleich ist nicht zulässig, aber das Durchführen doch nicht. Aber ich lasse mich gerne belehren, wo steht das? |
#1152
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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#1153
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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#1154
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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Es gibt ein offizielles, genehmigtes Tunier sowie ein offizielles, nicht genehmigtes Tunier.. |
#1155
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
11. Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 bis A 11.3 dürfen nur vom DTTB, den Verbän den und deren Gliederungen veranstaltet werden. Nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.4 dürfen zusätzlich auch von Vereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jewei- lige Veranstalter legt Ausrichter und Durchführer fest. 11.4 Nicht weiterführende Veranstaltungen 11.4.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen mit TTR-relevanten Konkurrenzen • Offene Turniere mit Individualwettbewerben • Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften • Offene Turniere im Rahmen einer Turnierserie 11.4.2 Nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verbandes genehmigungspflichtige Veranstal- tungen ohne TTR-relevante Konkurrenzen • Offene Turniere mit Individualwettbewerben • Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften • Einladungsturniere Abschnitt C - Tunierlizenz 1 Allgemeines Die Startberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben (WO A 11.1, siehe auch A 15.2), die Teilnahme an Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 und die Teilnahme an genehmigungspflichtigen, nicht weiterführenden Veranstaltungen (WO A 11.4.1 und A 11.4.2, siehe auch A 15.4) erfordert grundsätzlich neben einer aktiven Spielberechtigung eines Mitgliedsverbands eine vom DTTB erteilte und in click-tt hinterlegte Turnierlizenz für den Individualspielbetrieb der entspre- chenden Altersgruppe. Zum Zeitpunkt der Anmeldung für eine Veranstaltung gemäß WO A 11.1, A 11.3, A 11.4.1 und 11.4.2 muss die Turnierlizenz für die entsprechende Altersgruppe vorliegen. Turnierlizenzen werden immer für den Stammverein wahrgenommen, und sie dürfen nur unter Beach- tung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Spieler dürfen im Individualspielbe- trieb nur für den Verein starten, für den sie die Turnierlizenz wahrnehmen. Turnierlizenzen für auslän- dische Spieler mit Status A oder eA, die keine Spielberechtigung im Bereich des DTTB besitzen, wer- den nach Maßgabe des DTTB erteilt. Turnierlizenzen können kostenpflichtig gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB sein. |
#1156
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Was aber Versicherungen zum Anlass nehmen könnten, nicht zu zahlen.
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#1157
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Es ist natürlich in Berlin an Silvester oder am 01. Mai erlaubt sowohl Steine, Böller und Pyros auf Polizisten zu werfen - weil es gibt ja erstens keine Strafe dafür und es passiert ja außerdem auch jedes Jahr erneut, ohne dass das unterbunden wird..
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