|
|||||||
| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Hallo,
ich habe mir letztens einen Belag erstanden, der wohl vorher auf einem extremen Kleinblatt getestet wurde. Nun hab ich ihn so aufgeklebt das er "oben rum passt", allerdings habe ich nun im unteren 1/3 an den Seiten einen immer größer werdenden Abstand bis 4mm und zwischen Ende des Belags und Griffschale 7mm Freiraum. Ich habe natürlich die Regeln gelesen und folgendes A-4.4 Das Belagmaterial muß das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein. in meinem Sinne so interpretiert das ich da Platz für meine Finger habe. Jedoch könnte mir vorstellen, dass die immer größer werdende Lücke an den Seiten dann nicht mehr mit den Regeln vereinbar wäre. Da ich nur auf Kreisebene spiele und zudem mein Holz auch genauso schön schwarz wie mein Belag ist, hatte ich bisher keine Probleme, und werde demnext auch einen neuen Belag draufmachen um das aus der Welt zu schaffen. Aber trotzdem interressiert mich ob man die oben aufgeführte Regel so auslegen kann/darf wie ich das gemacht habe und ob der Schläger im Moment regelkonform ist. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
aber wie ist Artikel 4.4 hier aufzufassen? Ich hab früher mal gesehen das bei Penholder-Spielern auch nur die Hälfte von der Rückhand beklebt war, der Rest war für die Finger....
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Das mit den 2mm ist nicht gerade Ideal.
Mein Vorhandbelag hat sich im Gegensatz zu meiner Plautze über Weihnachten vermutlich mangels Nutzung wieder zusammen gezogen. Zur Zeit ist der Belag kleiner als der Schläger. Wenn er nun ein paar mal Kleber bekommt, dann dehnt sich das Teil ja wieder aus ( analog zur... egal ). Nein, der Belag wird nicht gezogen oder sonst was... ( ist ein ganz normaler Innova 2.0 )
__________________
vG, . . . wW -- |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Zitat:
aber auch für zu kleine Beläge? |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Zitat:
Der Punkt 4.4 ist in diesem Fall nicht anzuwenden, da der untere Teil ja nicht unbelegt ist sondern nur nicht ganz bis zum Rand belegt ist - ergo diese Fläche ist auch zum Schlagen benutzbar und damit muss bis zum Rand (bzw. 2mm davor) der Belag ausgedehnt sein. Giesecke sagt dazu (22. Auflage, S. 38, 1 zweiter Spiegelstrich): "...Über die Zulässigkeit entscheidet im Zweifelsfall der OSR, der gewöhnlich 2mm weniger bzw. mehr tolerieren wird (Handbook for Match Officials, 7.1.1). |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
oh gut
![]() muss mir wohl auch mal wieder den herrn giesecke zulegen ;o |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
so hab ichs auch aufem Schiedsrichterlehrgang beigebracht bekommen....
__________________
Spaß am Spiel |
|
#8
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Zitat:
Gerade im Jugendbereich ist hier mehr Fingerspitzengefühl gefragt, da Jugendliche, die nicht gerade auf Bundesebene spielen, in der Regel nicht alle 4 Wochen nen neuen Belag bekommen und sich dies auch nicht leisten können. In den Bundesligen oder bei höheren Aktiven-Turnieren sind die 2mm tendenziell genau anzuwenden (und als OSR nicht die Schere vergessen - auch wenn der Spieler für das einwandfreie Spielmaterial zuständig ist, wenn man ne Schere dabei hat spart man schon einiges an Zeit). |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Wenn der Belag zu klein ist, dann ist es fast egal: Halt aber nur fast. Er ist regelgerecht, wenn er 2mm zu klein oder 2mm zu groß ist.
__________________
Ich bin ein Linkshänder, und das ist auch gut so! |
|
#10
|
|||
|
|||
|
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Sorry, aber ich verstehe immer noch nicht, was dieser Artikel
A-4.4 Das Belagmaterial muß das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein. jetzt im Bezug zu der Aussage mit dem Finger freilassen genau meint! Kann das jemand jetzt auch mal so erklären das ich (anscheinend zu dumm dazu) das verstehe? Im übrigen find ich die Aussage mit dem "wir sind ja nicht die Bundesliga" gar net mal sooo dumm, denn wir sind keine Profis in den unteren Klassen und spielen hauptsächlich für den Spass. Und wenn meine günstig ersteigerten Beläge ein bischen zu klein sind ist das eher ein Nachteil für mich selbst, da ich es kaum darauf anlege absichtlich mit dem dadurch entstandenen Rand zu spielen, das wäre ja so wie wenn ich absichtlich mim Griff spielen würde, was meinen Regelauslegungen zufolge auch net verboten ist. Nur Sinn und Zweck der Sache sei in Frage gestellt, zudem die Effizienz bei so einem Schlag garantiert auch net sonderlich hoch sein dürfte...... Wir haben eben in den unteren Klassen keine Sponsoren- oder Ausstatterverträge und ständig über 30€ für Beläge ausgeben zu müssen is auch net grad wenig, da tuts auch ein günstig erstandenes Stück für 10€ in meinen Augen.... und über die Aufschlagsregeleinhaltung auf Kreisebene braucht erst gar nicht diskutiert werden..... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wie versprochen... | ML | Stammtisch | 77 | 19.12.2013 15:11 |
| Bisherige Gästebucheinträge | Markus Cansever | DJK-SpVgg. Effeltrich | 2 | 11.06.2003 12:07 |
| RE-Impact-Testberichte - MA-Serie | Volkmar Adler | Wettkampfhölzer | 138 | 05.06.2003 16:33 |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:33 Uhr.








