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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 10.12.2007, 08:47
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Ausländerregelung

Hallo,

habe schon einige Themen durchsucht, aber leider keine Antwort gefunden:
Ein ausländischer Spieler wechselt nach Deutschland und bestreitet Punktspiele und Turniere unter seinem deutschen Verein. Ist es dann zulässig, dass er weiterhin für seinen alten Verein in seinem Heimatland (nicht EU) spielen darf?
Wenn Nein, was kann das zur Folge haben?

Gruß!
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  #2  
Alt 10.12.2007, 11:26
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AW: Ausländerregelung

Zitat:
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Hallo,

habe schon einige Themen durchsucht, aber leider keine Antwort gefunden:
Ein ausländischer Spieler wechselt nach Deutschland und bestreitet Punktspiele und Turniere unter seinem deutschen Verein. Ist es dann zulässig, dass er weiterhin für seinen alten Verein in seinem Heimatland (nicht EU) spielen darf?
Wenn Nein, was kann das zur Folge haben?

Gruß!
Also kann das ganze nur auch dem Bauch und mit Logik beantworten ohne Regelstellen usw. Solche Fälle hat es schon gegeben. Egal ob EU oder nicht EU. Er darf dann eigentlich nicht spielen.

Jetzt kommt es drauf an wie das ganze gelaufen ist:

Hat er einen Wechsel der Spielberechtigung von dem ausländischen Verein zum neuen eingereicht. Oder wurde beim deutschen Verein eine Ersterteilung der Spielberechtigung beantragt? Oder hat er innerhalb Deutschlands (Wechsel der Spielberechtigung) den Verein gewechselt?

Bei ersterem wurde hier alles richtig gemacht. Dann darf er in Deutschland spielen. Wie seine Spiele im Ausland dann gewertet werden und warum er dort ne Spielberechtigung bekommen konnte obwohl er ja nach Deutschland offiziell gewechselt ist.

Bei Ersterteilung hätte diese garnicht gestellt werden dürfen da er woanders Spielberechtigt war. Ergo ist er hier nicht spielberechtigt. Folge könnte Abzug aller Spiele die er mitgemacht hat sein..

Der dritte Fall ist der schwierigste. Da wußte der neue Verein evtl nicht das der noch im Ausland spielt und hat ordnungsgemäß in Deutschland gewechselt. Da ist zu prüfen ob beim ersten Verein in Deutschland Fall 1 oder 2 vorliegt. Denke Folge könnte da sein wenn Fall eins vorliegt, das die Spielberechtigung sofort erlischt.

In allen Fällen würde ich als Verein die Lage genau analysieren, den Spieler erstmal nicht spielen lassen die Folgen abwarten und ggf den Spieler verklagen wegen Betrug (zb wenn er gesagt hat er würde nirgends anders spielen...Beweise??)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 10.12.2007, 18:52
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AW: Ausländerregelung

Zuerst: Dass dein Landesverband dies abweichend von der DTTB-WO regelt ist zwar unwahrscheinlich, grundsätzlich aber möglich. Also im Zweifelsfall eigene WO lesen (B 1).

Im Gegensatz zu Fastest115 bin ich der Ansicht, dass der Ablauf des Wechsels für deine Frage nicht erheblich ist. Die wichtige Frage lautet: Besteht für den Spieler im In- oder Ausland noch eine andere Spielberechtigung? Falls nicht, ist alles gut.

Andernfalls: Sollte dein Landesverband von der anderen Spielberechtigung erfahren, kannst du die Folgen in WO B 1.4 nachlesen. Es sind Verlust der Spielberechtigung und rückwirkender Verlust der Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins. In aller Regel bedeutet das, dass alle Spiele, an denen der Spieler mitgewirkt hat, nachträglich als verloren gewertet werden.

In jedem Fall ist der neue Verein gut beraten, so schnell wie möglich herauszufinden welchen Status der Spieler hat. Ob man den Spieler weiterhin einsetzt, ist eine Frage der Risikobereitschaft und des Vetrauens in die Angaben des Spielers.
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- Friedrich Dürrenmatt
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  #4  
Alt 10.12.2007, 21:08
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Jo. Stimme dir zu. Die frage der Spielberechtigung ist eine wichtige. Aber ich denke es gibt schon unterschiede. Wenn zb die Spielberechtigung im Ausland nach der in Deutschland erteilt wurde ohne das der Verein davon wußte ist ja die Spielberechtigung in Deutschland rechtskräftig und rechtmäßig und die im Ausland eigentlich ungültig. Somit müßten die Spiele im Ausland geahndet werden. nicht die in Deutschland. Hate den Fall mal innerhalb einer Stadt. Dort haben 2 Vereine für den gleichen Spieler die Spielberechtigung beantragt. als das auffiel bekam der die Punkte abgezogen der den Antrag später gestellt hatte.

Eine Klärung der Sachlage ist in jedem Fall von Nöten. Und genau wie Mouselook auch denke ich sollte man den Spieler erstmal sicherheitshalber nicht einsetzen bis alles geklärt ist.

Wie gesagt gab es soclhe Fälle ja schon. Wurde im Forum auch schon diskutiert/berichtet...

Dazu kommt dann noch die Frage handelt es sich im Ausland um einen offiziellen Verbnad der der ITTF angeschlossen ist.

In Deutschland darf man zb auch gleichzeitig in einer Vereinsmannschaft und im Betriebsport und im Behindertensport und im Studentensport usw eine Spielberechtigung für mehrere Vereine haben.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #5  
Alt 11.12.2007, 06:34
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Hate den Fall mal innerhalb einer Stadt. Dort haben 2 Vereine für den gleichen Spieler die Spielberechtigung beantragt. als das auffiel bekam der die Punkte abgezogen der den Antrag später gestellt hatte.
Meiner Meinung nach hätten die betreffenden Spiele gegen beide Mannschaften gewertet werden müssen, falls es sich jeweils um Erstspielberechtigungen handelte. Hier bin ich aber nicht sicher und lerne gerne dazu.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Wie gesagt gab es soclhe Fälle ja schon. Wurde im Forum auch schon diskutiert/berichtet...
Dazu gab es mal einen Fall in der 2. BL Süd Herren, mal die Forumssuche bemühen...

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Dazu kommt dann noch die Frage handelt es sich im Ausland um einen offiziellen Verbnad der der ITTF angeschlossen ist.
Dieser Punkt ist für Tacco möglicherweise noch interessant! Das bisher gesagte gilt nur unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Nationalverband der ITTF angehört. Wenn der Spieler in diesem Verband dann eine Spielberechtigung hat oder an einem regelmäßigen Mannschaftsspielbetrieb teilnimmt, für den nicht unbedingt eine Spielberechtigung erforderlich sein muss (z.B. mini-Runde etc.): siehe oben. Andernfalls kann der Spieler im Ausland tun und lassen was er will.
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  #6  
Alt 11.12.2007, 08:10
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Vielen Dank erst einmal für eure Überlegungen

Um es etwas konkreter zu machen:
- Der Spieler wechselte aus dem Ausland und stand in der DTTB Wechselliste
- Er bestreitet weiterhin (laut ausländischer Internetseite) in seinem Heimatverein Mannschaftsspiele

Tacco
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  #7  
Alt 11.12.2007, 12:15
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Zitat:
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Vielen Dank erst einmal für eure Überlegungen

Um es etwas konkreter zu machen:
- Der Spieler wechselte aus dem Ausland und stand in der DTTB Wechselliste
- Er bestreitet weiterhin (laut ausländischer Internetseite) in seinem Heimatverein Mannschaftsspiele

Tacco
Dann dürfte er eigentlich keine Spielberechtigung mehr im Ausland besitzen. Da würd ich mal bei dem ausländischen Verband anfragen wie es sein kann das er offiziell nach Deutschland gewechselt ist und noch für den Heimatverein spielberechtigt...

Entweder die interessiert das da einfach nicht oder er spielt ohne Spielberechtigung. Wenn die das dann zulassen...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #8  
Alt 11.12.2007, 14:16
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Es gibt Länder, in denen es durchaus erlaubt ist, zu spielen, auch wenn der betreffende Spieler auch in einem andren Land antritt. Die Spielberechtigung im Ausland muss also durchaus nicht erlöschen.

In Niedersachen gilt laut WO folgendes:

"Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetrieb.Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen."

"Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft
und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. Die
Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung von
Abschnitt B der WO wieder erteilt werden."

"Etwaiger Missbrauch der Spielberechtigung eines Spielers gemäß WO B 1.1 bis B 1.4 geht zu Lasten seines
Vereins:
- Der/Den betroffenen Mannschaft/en werden bei schuldhaftem Verhalten die Punkte aus Meisterschaftsspielen
abgezogen, die mit dem betreffenden Spieler errungen worden sind.
- Daneben kann zusätzlich ein Disziplinarverfahren nach der Rechts- und Disziplinarordnung eingeleitet
werden.
- Unabhängig davon ist gegen den betreffenden Verein ein Ordnungsgeld gemäß der Gebührenordnung zu
verhängen."


Wie das in den anderen Landesverbänden geregelt ist, weiß ich nicht. Aber im TTVN wäre es demnach so, dass der Spieler, sofern er in einem anderen Land eine Spielberechtigung hat, seine in Deutschland auch rückwirkend verliert, und somit alle Spiele gegen seinen Club gewertet werden können (wobei dann eben die Frage der Schuldhaftigkeit geklärt werden müsste - spätesten bei Bekanntwerden der Einsätze im Ausland wäre ein weiterer Einsatz hier allerdings auf jeden Fall schuldhaft).

Gab auch auf höherer Ebene druchaus schon Beispiele für solche Fälle wie etwa 2004/05 in der Regionalliga Nord in Jever.

Geändert von aleol (11.12.2007 um 14:18 Uhr)
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  #9  
Alt 11.12.2007, 15:01
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Dann dürfte er eigentlich keine Spielberechtigung mehr im Ausland besitzen.
Es gibt, wie aleol bereits geschrieben hat, Nationalverbände, die Spielberechtigungen unabhänging von weiteren Spielberechtigungen im Ausland vergeben.

Zitat:
Zitat von Tacco Beitrag anzeigen
- Er bestreitet weiterhin (laut ausländischer Internetseite) in seinem Heimatverein Mannschaftsspiele
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Nationaverband für die Teilnahme an diesem Mannschaftsspielbetrieb keine Spielberechtigung voraussetzt.

Egal welche der beiden Möglichkeiten zutrifft: Den Spieler und seinen Verein werden hier im DTTB Sanktionen treffen, sobald davon jemand Wind bekommt. Daher sollte sein neuer Verein den Spieler entweder dazu bewegen, nicht mehr im Ausland zu spielen, oder ihn nicht mehr einsetzen.

Die WO-Zitate von aleol zeigen, welchen Gestaltungsspielraum die Landesverbände hier haben. Die ersten beiden Passagen sind aus der DTTB-WO (B 1.4, Abs. 1 und 2), die dritte ist aus der WO eines Landesverbands. Von den ersten zwei Abschnitten darf kein Landesverband abweichen (sie sind nicht entsprechend gekennzeichnet, WO A 1, Abs. 4), er darf sie höchstens ergänzen. Genau das tut der dritte Abschnitt: Hier werden die Folgen des rückwirkenden Entzugs näher beschrieben. Diese können also von Verband zu Verband verschieden sein.

Ich habe gerade mal einen kurzen Blick in die WO des BeTTV (ist das dein Verband, Tacco?) geworfen; dort findet sich zu diesem Thema nichts. Da eine Anfrage bei den Offiziellen nur schlafende Hunde wecken würde, solltest du vom schlimmsten Fall ausgehen: Es werden alle Mannschaftskämpfe rückwirkend gegen euch gewertet, da ein nicht Einsatzberechtigter Spieler zum Einsatz kam. Also Vorsicht...
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  #10  
Alt 11.12.2007, 15:08
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Ja, keine Sorge, wir können schon offen reden, es betrifft nicht meinen Verein

Es ist auch nicht so, dass ich auf Teufel komm raus jemand anschwärzen will, aber ich bin der Meinung, dass auf gewisse Regeln geachtet werden muss, erst Recht wenn Vereine (sofern sie davon wissen sollten) hier mutwillig handeln.

Dass in unseren Ergänzungen dazu leider nichts steht, weiß ich deswegen danke für eure wirklich hilfreichen Antworten. Auch über eine PN wurde ich informiert, wie es in einem anderen Landesverband mit solchen Fällen zugeht, das spiegeln eure Beiträge hier ungefähr auch wieder.

Tacco
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