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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 24.08.2010, 01:41
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Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Nach den gängigen Empfehlungen sollte alles außer Wasser zur Sicherheit gemieden werden (Torsten von Bayern hatte dazu mal eine Passage zitiert, wenn ich mich recht entsinne), nicht nur wegen VOC, sondern auch wegen der Gefahr der Nachbehandlung, die auch ohne VOC erfolgen kann - siehe Mandelöl-Thread.

Wenn Du mal nachsiehst oder in Chemie aufgepasst hast, zählen unter aliphatische Kohlenwasserstoffe auch so lustige Sachen wie Waschbenzin oder der Spinmax-Inhaltsstoff (Methylcyclohexan), also auch Sachen, die klar verboten sind. Solange die genauen Verbindungen nicht aufgeführt sind, kann man nicht prüfen, ob sie legal sind und sollte sie daher meiden, genauso wie alle anderen kommerziellen Reinigungsmittel, bei denen nicht klar aufgeführt ist, was genau drin ist.
Sorry Setz-It, aber hier muss ich leider widersprechen.

Ich glaube nicht, dass Reinigung mit VOC-haltigen Reinigungsmitteln Nachbehandlung ist. Zweitens, verboten ist bestenfalls nicht die Verwendung von VOCs, sondern ausschließlich das Kleben mit VOC-haltigem Kleber (jetzt abgesehen von der Frage der Illegalität dieser Regel oder des Wortes "schädlich" etc.). Also sind VOC-haltige Reinigungsmittel vollkommen legal.

In diesem Zusammenhang stellt sich eine interessante Frage. Nehmen wir an, ein Spieler klebt seine Beläge mit legalem VOC-freien Kleber, reinigt sie danach mit ebenfalls legalem VOC-haltigen Reinigungsmittel und fällt dann beim Eneztest durch und wird disqualifiziert. Aus meiner Sicht, ist diese Disqualifizierung illegal, weil der Spieler gegen keine Regel verstoßen hat. Der Eneztest ist einfach kein Beweis, weil Anwesenheit von VOCs andere Gründe haben kann, als verbotenes Kleben mit VOC-haltigen Kleber, wie eben Reinigung mit vollkommen legalem VOC-haltigen Reinigungsmittel.
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  #2  
Alt 24.08.2010, 06:48
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Die Macht im Norden ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zu diesem Thema lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom September 2009. Die "Experten" dort sind zwar nicht über jeden Zweifel erhaben, aber in diesem Fall beschreiben sie das Thema ganz gut. Es wird zwar nach dem Reinigen in den Satzpausen gefragt, aber letztlich betrifft es das gleiche Thema:

Zitat:
Vor ab etwas Grundsätzliches: Das Säubern des Schlägers ist an keiner Stelle des Regelwerks thematisiert, so dass es in diesem Fall einer gewissen Interpretations- und Argumentationslinie im Hinblick auf die Absicht des "Gesetzgebers" bedarf um Ihre Frage zu beantworten.
Da die Satzpause im Regelwerk ausdrücklich zu den erlaubten Pausen gehört, ist ein Säubern des Schlägers in diesem Zeitraum selbstverständlich nicht zu beanstanden. Ein solches Verbot wäre wohl kaum durchsetzbar, zumal ja schon das Abstreifen des Schlägers am Trikot oder mit der bloßen Hand ein Säubern darstellt und in der Praxis häufig während des Spiels Anwendung findet.
Die einzige Bestimmung, auf die die betreffenden Sportkameraden vielleicht Bezug nehmen könnten, ist der Inhalt von Ziffer 4.7 der Tischtennisregeln A, wo es - übrigens seit dem 01.September 2008 - heißt:
Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaft, Reibung, Aussehen, Struktur, Oberfläche usw. verändert.
Das Säubern des Schlägers gehört ausdrücklich nicht zu diesen verbotenen Veränderungen und wird auch in unseren Schiedsrichter Aus- und Fortbildungen keineswegs gelehrt.
Des Weiteren steht in dem fett markierten Regeltext "sollte" und nicht "muss", demnach muss ich mich nicht daran halten

Natürlich läuft man Gefahr, wenn man einen Lösungsmittelhaltigen Reiniger benutzt, man beim ENEZ-Test durchfällt, aber die flüchtigen Reiniger sind erstens schnell verdampft und zweitens, bei wem außer den Spielern der obersten Ligen spielt das bitte eine Rolle?
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  #3  
Alt 24.08.2010, 07:18
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden Beitrag anzeigen
Zu diesem Thema lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom September 2009.
Ebenso lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom Juni 2010. Dort wird diese Aussage durch Michael Zwipp revidiert. Hier eine Stellungnahme des TTVWH-SR-Ausschusses entnommen aus dem TTVWH-SR-Newsletter 02/2010 (steht leider nicht online, die Tischtennis 06/2010 liegt mir selbst nicht vor):

Zitat:
Reinigung von Schlägerbelägen
Ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist sicherlich erlaubt. Falls mit der "Reinigung" des Schlägers eine Säuberung mit Schwamm/Lappen, Wasser oder Reinigungsmitteln angestrebt wird, so ist dies nicht erlaubt, obwohl der Seitenwechsel selbst eine erlaubte Pause darstellt. Die Internationalen Tischtennis-Regeln B 4.2.4 schreiben vor, dass "die Spieler ihre Schläger in den Pausen auf dem Tisch liegen lassen, sofern ihnen der Schiedsrichter nicht etwas anderes erlaubt". Damit soll sichergestellt werden, dass ein Schläger genau in der Beschaffenheit für das gesamte Spiel verwendet wird, wie er vor der Begegnung durch den Schiedsrichter (oder Schlägerkontrolleur) geprüft und ggf. durch den Gegner in Augenschein genommen wurde.

Gerne verweisen wir hier auf das Schiedsrichter 1 x 1 von Hans Giesecke, der eine Reinigung des Schlägers in den Satzpausen mit Hinweis auf die Manipulationsgefahr gemäß A 4.7 und B 4.2.2 als nicht zulässig bewertet. Dieser Meinung schließt sich das Ressort Schiedsrichter an. Dies
ist auch in der Zeitschrift Tischtennis, Ausgabe Juni 2010 von Michael Zwipp (Ressortleiter Schiedsrichter DTTB) so erläutert worden.
Damit ist die Interpretation von September 2009 in meinen Augen obsolet.
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  #4  
Alt 24.08.2010, 08:00
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Ebenso lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom Juni 2010. Dort wird diese Aussage durch Michael Zwipp revidiert. Hier eine Stellungnahme des TTVWH-SR-Ausschusses entnommen aus dem TTVWH-SR-Newsletter 02/2010 (steht leider nicht online, die Tischtennis 06/2010 liegt mir selbst nicht vor):



Damit ist die Interpretation von September 2009 in meinen Augen obsolet.
Stimmt, da muss ich dir Recht geben. Den Artikel hab ich gar nicht gelesen, hab es aber gerade mal nachgeholt.
Kurz hatte ich den Gedanken auch, dass der Schläger ja am Tisch bleiben muss. Das ist allerdings ja nicht Thema dieses Threads, hier geht es ja darum, ob das Reinigen der Beläge mit VOC haltigem Reiniger erlaubt ist und da passt der Artikel oben schon, denn der beschreibt ja, dass es keine direkte Regelung zum Reinigen der Beläge gibt.
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  #5  
Alt 24.08.2010, 08:32
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden Beitrag anzeigen
Des Weiteren steht in dem fett markierten Regeltext "sollte" und nicht "muss", demnach muss ich mich nicht daran halten
Ich finde das allerdings nicht ganz so witzig, wie das wohl andeuten sollte, sondern halte das eher für eines der vielen Beispiele von haarsträubenden Übersetzungen des englischen Original-Textes: ein Problemfeld, das ich bereits einmal in einem früheren Thread angerissen habe.

Original-Text:

2.4.7 The racket covering shall be used without any physical, chemical or other treatment.

Die "offizielle" Übersetzung (TT-Regeln A):

4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.

Diese Übersetzung ist einfach nur irreführend. Statt ... sollte so ... muss es richtig heißen: ... darf nur so ...
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  #6  
Alt 24.08.2010, 08:57
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass Reinigung mit VOC-haltigen Reinigungsmitteln Nachbehandlung ist. Zweitens, verboten ist bestenfalls nicht die Verwendung von VOCs, sondern ausschließlich das Kleben mit VOC-haltigem Kleber (jetzt abgesehen von der Frage der Illegalität dieser Regel oder des Wortes "schädlich" etc.). Also sind VOC-haltige Reinigungsmittel vollkommen legal.
Diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch.

Nur weil bisher VOCs vornehmlich in Klebern vorkamen und daher nun die Verwendung VOC-haltiger Kleber verboten wurde, heißt das doch noch lange nicht, dass VOCs nun anders verwendet werden dürfen. Es gibt mehrere Argumente die gegen VOCs in Reinigungsmitteln sprechen: zum einen natürlich wieder der Gesundheitsaspekt, wenn VOCs in Klebern verboten werden um die Gesundheit der Spieler zu schützen, warum sollten sie dann auf einmal in Reinigungsmitteln erlaubt sein?

Weiterhin wurde auch noch nie ein Unterschied gemacht ob die Lösungsmittel von vorneherein im Belag vorhanden waren oder ob sie im Kleber enthalten waren - auch einfach nur die logische Konsequenz. Man erinnere sich an die Hinweise der ITTF die Spieler mögen doch bitte ihre Beläge 3 Tage auf dem Balkon an die Wäscheleine hängen zum auslüften (oder so ähnlich). Auch wenn in ITTR B 2.4.1 nur auf Kleber Bezug nimmt,

2.4.1  Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers  zu  gewährleisten,  dass  Schlägerbeläge  mit  Klebstoffen  auf  dem  Schlägerblatt  befestigt  werden, die keine schädlichen  flüchtigen  Lösungsmittel enthalten.

so heißt es in ITTR B 2.4.2 schon ganz allgemein

2.4.2 Bei allen ITTF-Welt- und Olympischen Titelwettbewerben wie auch bei einer ausgewählten Zahl von Veranstaltungen der ITTF Pro Tour und des Jugend-Circuit müssen Schläger-Kontrollzentren eingerichtet werden; bei kontinentalen und regonalen Wettbewerben können sie eingerichtet werden. Das Schläger-Kontrollzentrum prüft - nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien und Verfahrensweisen - Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit der Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen. Schläger, die diesen Test nicht bestehen, können in den oben aufgeführten Veranstaltungen nicht verwendet werden und der Spieler kann nach den zu dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien und Verfahrensweisen bestraft werden.
(Hervorhebung von mir)

Das heißt es muss nicht geprüft werden ob die VOCs aus dem Kleber kommen. Ebensowenig hab ich in den Richtlinien zur Schlägerkontrolle der ITTF (Directives for Racket Control) irgendeinen Hinweis darauf gefunden, dass geprüft werden muss woher VOCs kommen. Es wird immer nur auf das Vorhandensein von VOCs Bezug genommen.
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  #7  
Alt 24.08.2010, 09:22
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Aber das ist doch genau das, was mighty stört. Dinge, die "nach Sinn und Geist der Regel" oder nach gesundem Menschenverstand/logischer Konsequenz verboten sein sollten, werden in der Regel nicht explizit genannt.

Stattdessen wird dann wie im zitierten 2.4.2 einfach so getan, als ob das "Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen" bereits an anderer Stelle verboten sei - denn hier geht es ja nur um Prüfung von Bestimmungen (die anderswo aufgeführt sein müssten ...).

Es ist leider nicht selten so, dass die Dinge nicht so in die Regeln reingeschrieben werden, wie sie wirklich gemeint sind ...
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  #8  
Alt 24.08.2010, 09:47
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

@ Pinguin

Das ist zum einen zwar richtig zum anderen aber auch nicht.
Klar spielt es für den Enez-Test keine Rolle woher die VOCs kommen, und es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers dafür zu sorgen, dass der Schläger durchs Enez kommt.
Auf der andern Seite ist die Verwendung von VOC-haltigen Reinigungsmitteln nirgends explizit verboten. Wenn die also vorher verdunstet sind, sehe ich da kein Problem darin. Das pauschale Gesundheitsargument ist an dieser Stelle völliger Quatsch. Ich für meinen Teil verwende ein Wasser/Isopropanol-Gemisch (zu gut deutsch Reinigungsalkohol), welches nach ein paar Sekunden verdampft ist, und somit niemals nachgewiesen werden könnte, weil eben nicht vorhanden. Wenn also Reingungsalkohol verboten ist, dann müsste man auch sämtliche Bierflaschen aus der Halle und näheren Umgebung entfernen.
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  #9  
Alt 24.08.2010, 10:56
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
... Damit soll sichergestellt werden, dass ein Schläger genau in der Beschaffenheit für das gesamte Spiel verwendet wird, wie er vor der Begegnung durch den Schiedsrichter (oder Schlägerkontrolleur) geprüft und ggf. durch den Gegner in Augenschein genommen wurde. ...
Wird dieser Regelauslegung bei NICHTREINIGUNG wirklich Genüge getan? Oder zwingt eigentlich nicht genau dieser Satz zur Reinigung in den Satzpausen bzw immer dann, wenn ein schmutziger Belag erkannt wird? Ähnlich wie das Schweissabwischen bzw das Abwischen des Tischs bei erkannten Feuchtigkeitsflecken und ähnlichem? Man muss ja von sauberen Belägen bei Spielbeginn also bei Schiedsrichterkontrolle ausgehen. Fällt also ein Schläger am Ende eines Satzes auf den Boden, darf der dann nicht gereinigt werden?
__________________
Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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  #10  
Alt 24.08.2010, 10:56
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Hm... nur mal so als Anmerkung: Ich weiß dass da öfters mal "sollte" als Übersetzung stand... Aber in den aktuellsten Regeln von tischtennis.de steht da durchaus "muss". (http://www.tischtennis.de/media/down...0/regeln_a.pdf)
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