|
|||||||
| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Ich glaube nicht, dass Reinigung mit VOC-haltigen Reinigungsmitteln Nachbehandlung ist. Zweitens, verboten ist bestenfalls nicht die Verwendung von VOCs, sondern ausschließlich das Kleben mit VOC-haltigem Kleber (jetzt abgesehen von der Frage der Illegalität dieser Regel oder des Wortes "schädlich" etc.). Also sind VOC-haltige Reinigungsmittel vollkommen legal. In diesem Zusammenhang stellt sich eine interessante Frage. Nehmen wir an, ein Spieler klebt seine Beläge mit legalem VOC-freien Kleber, reinigt sie danach mit ebenfalls legalem VOC-haltigen Reinigungsmittel und fällt dann beim Eneztest durch und wird disqualifiziert. Aus meiner Sicht, ist diese Disqualifizierung illegal, weil der Spieler gegen keine Regel verstoßen hat. Der Eneztest ist einfach kein Beweis, weil Anwesenheit von VOCs andere Gründe haben kann, als verbotenes Kleben mit VOC-haltigen Kleber, wie eben Reinigung mit vollkommen legalem VOC-haltigen Reinigungsmittel. |
|
#2
|
||||
|
||||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zu diesem Thema lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom September 2009. Die "Experten" dort sind zwar nicht über jeden Zweifel erhaben, aber in diesem Fall beschreiben sie das Thema ganz gut. Es wird zwar nach dem Reinigen in den Satzpausen gefragt, aber letztlich betrifft es das gleiche Thema:
Zitat:
![]() Natürlich läuft man Gefahr, wenn man einen Lösungsmittelhaltigen Reiniger benutzt, man beim ENEZ-Test durchfällt, aber die flüchtigen Reiniger sind erstens schnell verdampft und zweitens, bei wem außer den Spielern der obersten Ligen spielt das bitte eine Rolle?
__________________
VfL Wilhelmshaven |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Zitat:
|
|
#4
|
||||
|
||||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Kurz hatte ich den Gedanken auch, dass der Schläger ja am Tisch bleiben muss. Das ist allerdings ja nicht Thema dieses Threads, hier geht es ja darum, ob das Reinigen der Beläge mit VOC haltigem Reiniger erlaubt ist und da passt der Artikel oben schon, denn der beschreibt ja, dass es keine direkte Regelung zum Reinigen der Beläge gibt.
__________________
VfL Wilhelmshaven |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
wohl andeuten sollte, sondern halte das eher für eines der vielen Beispiele von haarsträubenden Übersetzungen des englischen Original-Textes: ein Problemfeld, das ich bereits einmal in einem früheren Thread angerissen habe. Original-Text: 2.4.7 The racket covering shall be used without any physical, chemical or other treatment. Die "offizielle" Übersetzung (TT-Regeln A): 4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert. Diese Übersetzung ist einfach nur irreführend. Statt ... sollte so ... muss es richtig heißen: ... darf nur so ... |
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Nur weil bisher VOCs vornehmlich in Klebern vorkamen und daher nun die Verwendung VOC-haltiger Kleber verboten wurde, heißt das doch noch lange nicht, dass VOCs nun anders verwendet werden dürfen. Es gibt mehrere Argumente die gegen VOCs in Reinigungsmitteln sprechen: zum einen natürlich wieder der Gesundheitsaspekt, wenn VOCs in Klebern verboten werden um die Gesundheit der Spieler zu schützen, warum sollten sie dann auf einmal in Reinigungsmitteln erlaubt sein? Weiterhin wurde auch noch nie ein Unterschied gemacht ob die Lösungsmittel von vorneherein im Belag vorhanden waren oder ob sie im Kleber enthalten waren - auch einfach nur die logische Konsequenz. Man erinnere sich an die Hinweise der ITTF die Spieler mögen doch bitte ihre Beläge 3 Tage auf dem Balkon an die Wäscheleine hängen zum auslüften (oder so ähnlich). Auch wenn in ITTR B 2.4.1 nur auf Kleber Bezug nimmt, 2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten. so heißt es in ITTR B 2.4.2 schon ganz allgemein 2.4.2 Bei allen ITTF-Welt- und Olympischen Titelwettbewerben wie auch bei einer ausgewählten Zahl von Veranstaltungen der ITTF Pro Tour und des Jugend-Circuit müssen Schläger-Kontrollzentren eingerichtet werden; bei kontinentalen und regonalen Wettbewerben können sie eingerichtet werden. Das Schläger-Kontrollzentrum prüft - nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien und Verfahrensweisen - Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit der Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen. Schläger, die diesen Test nicht bestehen, können in den oben aufgeführten Veranstaltungen nicht verwendet werden und der Spieler kann nach den zu dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien und Verfahrensweisen bestraft werden. (Hervorhebung von mir) Das heißt es muss nicht geprüft werden ob die VOCs aus dem Kleber kommen. Ebensowenig hab ich in den Richtlinien zur Schlägerkontrolle der ITTF (Directives for Racket Control) irgendeinen Hinweis darauf gefunden, dass geprüft werden muss woher VOCs kommen. Es wird immer nur auf das Vorhandensein von VOCs Bezug genommen. |
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Aber das ist doch genau das, was mighty stört. Dinge, die "nach Sinn und Geist der Regel" oder nach gesundem Menschenverstand/logischer Konsequenz verboten sein sollten, werden in der Regel nicht explizit genannt.
Stattdessen wird dann wie im zitierten 2.4.2 einfach so getan, als ob das "Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen" bereits an anderer Stelle verboten sei - denn hier geht es ja nur um Prüfung von Bestimmungen (die anderswo aufgeführt sein müssten ...). Es ist leider nicht selten so, dass die Dinge nicht so in die Regeln reingeschrieben werden, wie sie wirklich gemeint sind ... |
|
#8
|
|||
|
|||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
@ Pinguin
Das ist zum einen zwar richtig zum anderen aber auch nicht. Klar spielt es für den Enez-Test keine Rolle woher die VOCs kommen, und es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers dafür zu sorgen, dass der Schläger durchs Enez kommt. Auf der andern Seite ist die Verwendung von VOC-haltigen Reinigungsmitteln nirgends explizit verboten. Wenn die also vorher verdunstet sind, sehe ich da kein Problem darin. Das pauschale Gesundheitsargument ist an dieser Stelle völliger Quatsch. Ich für meinen Teil verwende ein Wasser/Isopropanol-Gemisch (zu gut deutsch Reinigungsalkohol), welches nach ein paar Sekunden verdampft ist, und somit niemals nachgewiesen werden könnte, weil eben nicht vorhanden. Wenn also Reingungsalkohol verboten ist, dann müsste man auch sämtliche Bierflaschen aus der Halle und näheren Umgebung entfernen. |
|
#9
|
||||
|
||||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
__________________
Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
|
#10
|
|||
|
|||
|
AW: Reinigungsmittel und Regeln
Hm... nur mal so als Anmerkung: Ich weiß dass da öfters mal "sollte" als Übersetzung stand... Aber in den aktuellsten Regeln von tischtennis.de steht da durchaus "muss". (http://www.tischtennis.de/media/down...0/regeln_a.pdf)
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:36 Uhr.








