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| Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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Themen-Optionen |
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#1
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Folter als Mittel der Wahrheitsfindung
Da einige hier zu viel überschüssige Energie habe, mache ich hier mal ein Thema auf, zu dem man mal wirklich kontorvers, aber dafür sinnvoll diskutieren kann.
Wie ihr sicher in der Presse verfolgt habt, hat die Kripo in Frankfurt im Entführungsfall Metzler die Anwendung von Folter erwogen, um eine Aussage des Täters zu erzwingen. Gewalt wurde sogar angedroht. Daher nun meine Frage: Kann und darf Folter ein legitmes polizeilicher Ermittlungsarbeit sein? Gruß, Volkmar |
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#2
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Extremkitzeln oder Schlafentzug finde ich nicht verkehrt...
Sollte das andere wirklich stimmen, dann gehe ich zur Polizei. Da kann ich dann legitim irgendwelchen Arschlöchern auf die Fresse hauen und kriege dafür auch noch Geld! :boing:
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#3
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"Wahrheit" erzwingen, das gab es doch schonmal (oder gibt es noch in einigen seeehr sympatischen Staaten, ich glaub in den Staaten war das bislang auch noch aktuell, wenn man als schwarzer was verbrochen hatte. Könnte auch nur ein Klischee sein, aber Folter als Mittel zu benutzen um anderen was in den Mund zu legen....das wäre allzu menschlich. Wieviele würden diese Möglichkeit ausnutzen, um aus KArrieregeilheit oder was auch immer ein Geständniss zu erzwingen?
Ansich egal wieviele, es wären -meiner Meinung nach- immer ZU viele! Es scheitert wie viele schöne Ideen (z.B. die von Marx) an der NAtur des Menschen, mich wahrscheinlich nicht ausgenommen. so far
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Aus der Schlacht um die Niederlage, die man ihm streitig machen wollte, ging er siegreich hervor... |
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#4
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Ist wirklichh ne sehr zwiespältige Frage.
Einerseits dreht sich bei mir wirklich der Magen um, wenn ich höre, daß in Deutschland Folter möglich sein soll. (Wobei im vorliegenden Fall wohl "nur" körperliche Gewalt angedroht wurde, was allerdings sicherlich auch schon einen Akt seelischer Gewalt darstellt). Wenn Gewalt auf Verdächtige ausgeübt wird, kann es sich ja immer noch herausstellen, daß derjenige unschuldig ist, man sollte sich also darüber im klaren sein, daß es jeden treffen könnte. Aber auch überführte Verbrecher sind Menschen mit Menschenrechten, die nur soweit angestastet werden sollten, wie es unbedingt notwendig ist, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Ein weiterer Grund für mich Folter als legitim abzulehnen, ist die Verantwortung und auch die Macht, die damit zum einen "der Obrigkeit" und vor allem auch einzelnen Menschen in die Hände gelegt wird. ABER: Diese Argumente sind meiner Meinung nach vernünftig und absolut sinnvoll - solange man das ganze objektiv betrachten kann. Wenn man sich allerdings in die Lage der Eltern eines entführten Kindes versetzt, ist es schon schwer zu verstehen, warum die körperliche Unversehrtheit eines eventuell bereits überführten Entführers so hoch eingeschätzt wird, daß die Androhung und die Ausübung von Gewalt, um das Leben eines unschuldigen Kindes zu retten, nicht in Erwägung gezogen werden darf. Ich bin auf jeden Fall weiterhin gegen jede Legitimation von Folter, möchte aber ehrlich gesagt auch nicht derjenige sein, der diese Einstellung gegenüber Eltern in einem solchen Fall verteidigen muß. Es ist auf jeden Fall keine so simple Frage wie es sich auf den ersten Blick darstellt. |
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#5
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Schwere Frage...
In dem Fall, in dem es hier geht, war ja schon klar, dass er den Jungen entführt hat. Nur den Aufenthlatsort wollte er nicht verraten/konnten man nicht ermitteln. In diesem Fall ist die zumindest die Androhung körperlicher Gewalt, um evtl. das Leben des Jungen zu retten, meines Erachtens vertretbar. Wohlgemerkt die Andrihung und für den Fall, dass man das Leben des Jungen retten kann. Die Anwendung von körperlicher Gewalt ist da schon etwas anderes. Selbst, wenn sie evtl. im Nachhinein als Gewaltanwendung in einer Notsituation legitimiert wird - wer stellt dann sicher, dass dies dann nicht die Schwelle zur Anwendung der Gewalt heruntersetzt und sie dann auch eingesetzt wird, um jemandem zum Geständnis zu bewegen, der evtl. unschuldig ist? Aus dem Grund, dass die evtl. Legitimation der in dieser Situation vielleicht verständlichen Gewalt unabsehbare Folgen haben könnte, darf körperliche Gewalt niemals Teil der polizeilichen Ermittlung sein. Die Drohung von Gewalt darf denke ich schon sein, wenn erkennbar ist, dass der Täter wie in diesem Fall "umfällt". Christian
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
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#6
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Wenn man Gewalt androht, dann muss man sie auch anwenden, sonst wäre das ja ein Witz. Und derjenige der in Haft ist, muss dann auch damit rechnen, das er paar gelangt bekommt.
Wenn der Straftäter von vornherein weiss: Die machen mir eh nix, dann ist die Androhung von Gewalt doch lächerlich und wirkungslos.
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#7
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Genau Holger, und wenn dann mal einer unschuldig verhaftet wird, hat der halt Pech gehaubt. Hauptsache der kriegt die Zähne eingeschlagen. Grandiose Idee!
Geändert von Frank Schmidt (27.02.2003 um 15:14 Uhr) |
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#8
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Tja, da sind wir bei der berühmten Ethik Frage von der Uni.
Jemand hat in einer Großstadt eine Atombombe versteckt und hat den Code, um sie abzuschalten. Kann man in dieser Situation das Recht des Einzelnen über das von vielleicht Millionen Menschen stellen oder darf man Folter anwenden, um die Bombe entschärfen zu können . Wahrscheinlich sagt hier jeder, in diesem Fall darf man Folter anwenden, aber wo zieht man die Grenze. Schwere Frage, vor allem so lange man nicht selber betroffen ist... Gruß Brati
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"Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen auch Zwerge lange Schatten." Karl Kraus |
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#9
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Zitat:
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#10
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@ Holger
Das sehe ich auch so, aber es ist vom Gestzgeber her so vorgesehen (falls die Formulierung nicht juristisch korrekt ist, woran sich einige wieder aufhängen werden - man sollte wissen, was gemeint ist), dass die Unversehrheit des Einzelnen über dem Leben von Millionen Menschen steht. Gruß Brati
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"Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen auch Zwerge lange Schatten." Karl Kraus |
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