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| allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Beim BTTV heißt es:
Wenn der Ausländer ein Besucher-Visum vorweist bekommt er die Spielberechtigung. Es ist möglich nach 3 Monaten ein neues B.-V. zu beantragen. Damit hat er die Spielberechtigung und kann in D spielen. Problematisch ist allerdings die Bezahlung, es dürfen weder Fahrtkosten noch Prämien oder sogar ein Essen nach dem Spiel gezahlt werden. D.h. er darf überhaupt keine Geldzuwendungen vom Verein erhalten, dies interresiert allerdings nur die Finanzbehörden, von Verbandsseite hat sich alles erledigt mit der Vorlage des B.-V. . Jetzt ist die Frage hat die Regelung dann überhaupt einen Sinn? |
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#2
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Das hat schon einen Sinn. Wenn ein Verein/Sponsor eine Steuerprüfung bekommt und es werden illegale Zahlungen oder sogar schwarze Kassen gefunden, dann bekommt der Spieler und der Verein gewaltigen Ärger.
Extremfall: z. B. Anthony Yeboah. |
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#3
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Ausländerregelung
Zitat:
Und mit dieser Regelung ist es künftig vorbei. Dann müssen Ausländer (im Sinne der Entscheidung des DTTB-Hauptausschusses, also dazu gehören nicht EU-Ausländer, Ausländer gemäss § 48 EU Vertrag - Andorra, San Marino, Monaco, Kanada, USA...., aber alle osteuropäischen Spielerinnen/Spieler) eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung - 1 Jahr, 2 Jahre ,,,- nachweisen. Mit anderen Worten: Es gibt ab 2. BL abwärts künftig keine Mannschaft, in der z.B. 2 Ungarn spielen dürfen, und das gilt bis einschl. Oberliga. Darunter kann der jeweilige Landesverband selbst entscheiden, aber ebenfalls unter den Bedingungen des Vorhandenseins einer Aufenthaltsgenehmigung. Alles das gilt natürlich mit der Einschränkung der juristischen Standfestigkeit - und da haben wir insbesondere bei den DTTB-Gremienentscheidungen in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Entscheidungen mit (vorhersehbaren) späteren Korrekturen erlebt. |
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#4
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wer sagt das?
wenn der bttv sagt, es dürfen keinerlei fahrtkosten bezahlt werden, dann liegt er falsch.
es spricht nach dem steuergesetz nichts gegen die erstattung von tatsächlich anfallenden kosten, das hat mir ein steuerprüfer bestätigt. und da fahrtkosten tatsächlich anfallen - und da gibt es keine unterscheidung ob inländer oder ausländer - dürfen die nach wie vor bezahlt werden. folglich läuft alles wie bisher!!! |
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#5
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Re: Ausländerregelung
Zitat:
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#6
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Re: Re: Ausländerregelung
Zitat:
Mit Deiner Aussage wäre ich aber sehr zurückhaltend. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen geht nicht mal eben so. Nebem dem Nachweis der ausreichenden finanziellen Unterstützung muss nachweisbar eine Wohnsitzmeldung in D vorhanden sein, etc.. |
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#7
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Wer mehr über das Thema Aufenthaltsgenehmigung lesen will, kann mal die Seite http://www.einwohneramt.nuernberg.de/aufenthalt.html
lesen, in der z.B. die verschiedenen Arten der Aufenthaltsgenehmigung (=Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger) erklärt werden. |
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#8
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Bitte um Kenntnisnahme
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