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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Turniergenehmigung für Spaßturnier
Wir möchten gerne ein Brettchen-Spaßturnier veranstalten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir dafür eine Turniergenehmigung benötigen. Wir sind im BTTV.
Die einschlägigen Stellen der WO, soweit ich das verstanden habe: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da wir ja weder in click-TT vertreten sein wollen, noch uns an die ITTR halten wollen, verstehe ich das ganze so, dass so ein Turnier natürlich nicht genehmigungsfähig ist. Nach Punkt D 1.1 ist es aber auch nicht genehmigungspflichtig. Ist das korrekt? Wir möchten ein Spaßturnier machen, zu dem wir aber auch die Spieler aus den befreundeten Vereinen der Umgebung einladen wollen. Und es darf jeder kommen und spielen, der Lust dazu hat, ob befreundet oder nicht. ![]() Ich möchte nur sichergehen, dass wir dabei gegen keine Regeln verstoßen, die unserem Verein dann unnötig Geld kosten würden. |
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#2
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Es fängt schon damit an wer Veranstalter ist....
ZB die stadtmeisterschaften werden vom stadtsportbund Veranstaltet und vom Verein x der Mitglieder im dttb ist ausgerichtet. Daher keine Genehmigung nötig. Wenn also bei euch nicht der Verein Veranstalter ist sondern zB eine Person eine Firma eine Gemeinde usw uns dein Verein der Ausrichter ist keine Genehmigung nötig da zwischen Veranstalter und verband keine Beziehung besteht. Oder wie wollen die zB die Kirchengemeinde sanktionieren. |
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#3
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Zitat:
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#4
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Ja ist natürlich eine Versicherungstechnische Sache, denn sonst ist einfach deine Omma der Veranstalter und schon ist das Problem gelöst. Oder der Fusballverein in dem du auch Mitglied bist oder dein Bruder usw
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#5
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Ist ganz einfach: Du must Dir nur eine "Organisation" suchen,
die Dir dein Turnier genehmigt. Unser Turnier zum Beispiel lief unter der "Freizeitliga Rotenburg" und war somit auch frei von allen ttr- Einschränkungen. Wenn Du fragen hast: Nur zu. Auf einen Nachteil muß ich Dich aber vorab hinweisen: Du wirst dich richtig schwer tun, Turniere für den Verband zu organisieren, wenn Du dich einmal an die Möglichkeiten und die Freiheit ohne Auflagen ein Turnier zu organisieren gewöhnt hast;-)
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vG, . . . wW -- |
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#6
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Ich möchte das schon gerne durch unseren Sportverein veranstalten, soll ja auch Werbung sein. Und so wie ich die WO verstehe, scheint das ja auch kein Problem zu sein. Aber da hätte ich gerne die Bestätigung.
Aber für all die organisatorischen Fragen, die ich noch haben werde, komme ich gerne noch auf euch zurück. Gibt's hier eigentlich ein Unterforum wo eine Diskussion über die Turnierorganisation ontopic wäre? |
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#7
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Wie bei vielem im Leben: wer fragt, ist am Ende der Dumme.
Ich würde da erst gar nicht auf die Idee kommen daran zu denken. Irgendwo ist es auch mal gut. |
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#8
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Es gibt 2 Alternativen:
1. Du machst dich vorher beim Verband schlau wie zu verfahren ist, was für Formalitäten und Kosten es gibt usw 2. DU fragst nicht nach und machst wie du meinst Was kann dir im "schlechten" Fall passieren: Fall1: Der Verband sagt dir dass du alles wie bei einem offenen Turnier machen musst: Antrag stellen, OSR einladen und bezahlen ggf Verbandsabgeben je Teilnehmer usw. Wenn die Info kommt , kommste nicht umhin das so zu machen denn wenn nicht und es kommt raus bist du ganz am Arsch...oder du ziehst dann die Option mit dem verbandsunabhängigen Veranstalter Fall2: Im Nachhinein kommt raus, dass es so nicht rechtens war. Dann zahlste die Gebühren nach und evtl eine Strafe. WAs passiert im besten Fall: Fall1: Der Verband gibt dir grünes Licht weil es ja nur ein Juxturnier ist Fall2: DEr Veband bekommt davon Garnichts mit oder sagt wenn im nachhienein, das keine Anmeldung notwendig war. Wenn du richtig "Werbung" machen willst usw dann würd ich Fall 2 nicht machen, weil es sowieso raus kommt. Deshalb dann Fall 1 und wenn der Verband wirklich auflagen macht die du nicht erfüllen kannst/willst, dann kannste immer noch die Option anderer Veranstalter ziehen oder eben die Vorgaben des Verbands erfüllen, aber vielleicht haste ja Glück und die geben dir so OK: |
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#9
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Hallo noch mal....
Zitat:
Werbung und Ruhm bleibt bei der Abteilung ;-) Zitat:
Das Problem / die Frage ist nur, an wen Du für die Zulassung kommst und ob und mit welchen Auflagen er dein Turnier genehmigt... => Variante 1: Du kommst an einen kompetenten verstöndigen Ansprechpartner, der Dir dein Turnier genehmigt... z.B. als TTR- freies weil von den Regeln abweichendes Turnier. BSP: Der fünfte Satz wird bis zum 12. Punkt gespielt. Von der Regel abgewichen - fertig. [Leider beginnt hier auch gleich der Basar- Bereich: Statt logischer eindeutiger "digitaler" Lösung... 0=nicht abgewichen oder 1 = von der Regel abgewichen - eindeutig geregelt wird herum geeiert und von einer ausreichenden Abweichung gesprochen... die hier zunächst bei allen Sätzen bis 12 und im gleichen Jahr noch auf 15 geändert wurde...] Zitat:
viel Leben in dem Forum kann ich mich gerade nicht erinnern...
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vG, . . . wW -- Geändert von w_W_ (30.01.2018 um 15:41 Uhr) |
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#10
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AW: Turniergenehmigung für Spaßturnier
Zitat:
Zitat:
Zumal es ja noch den Punkt "A 12 Nicht offizielle Veranstaltungen" gibt, den ich gestern ganz übersehen hatte. Dort ist explizit von "Schaukämpfen" und "Werbeveranstaltungen" die Rede. Letztlich geht es dabei um Werbung für Tischtennis im Allgemeinen. Zitat:
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