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  #1  
Alt 09.02.2006, 19:07
oldwallman oldwallman ist offline
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oldwallman ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Hallo,
ich frage mich schon lange, warum im Jugendbereich des TT keine Spielgemeinschaften möglich sind wie z.B. im Fussball.
Dies würde spielstarke Mannschaften ermöglichen, ohne dass die jungen
Talente immer gleich den Verein wechseln müssen, oder nicht leistungsentsprechend in Klassen spielen.
Mich interessiert, ob es Gleichgesinnte gibt oder Dinge dagegen sprechen.
Die Diskussion ist eröffnet!!!
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  #2  
Alt 09.02.2006, 19:51
Benutzerbild von Abwehrtalent
Abwehrtalent Abwehrtalent ist offline
TSV Nieder-Ramstadt
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Abwehrtalent ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Ich finde dass es eine gute Idee ist aber wenn viele bessere Jugendliche zusammen in einer Mannschaft spielen dann muss man weiter fahren um gegen gleich Starke zu spielen. Und vor allem wer fährt??? Immer abwechseld oder ein Betreuer??? Und wie kann man das mit dem Training machen? Wenn man die ganze Woche im Verein spielt und dann mit jemand ganz anderen im Doppel an den Tisch muss, ist dass auch niocht so gut oder?

BTW: Du bist doch Jörg B. oder?
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...
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  #3  
Alt 09.02.2006, 23:00
Benutzerbild von Pepino
Pepino Pepino ist offline
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Pepino ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

tja, AFAIK sind im TT laut Wettspielordnung Spielgemeinschaften explizit nicht erlaubt... sehr bedauerlich, weil nicht gerade förderlich für unseren Sport!
__________________
Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel.
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  #4  
Alt 10.02.2006, 09:12
Benutzerbild von Nullinger
Nullinger Nullinger ist offline
hat sich ausgewickelt.
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Nullinger trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Nullinger trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Zitat:
Zitat von Pepino
tja, AFAIK sind im TT laut Wettspielordnung Spielgemeinschaften explizit nicht erlaubt... sehr bedauerlich, weil nicht gerade förderlich für unseren Sport!
Das kann so nicht stimmen.
Die TSG Nordwest Ffm und die TSG Oberrad haben im Damenbereich eine Spielgemeinschaft aufgemacht und, wenn ich mich nicht irre, sind dabei keine Vereinswechsel erfolgt oder Vereine fusioniert. Also denke ich, dass das generell möglich ist, oder gibt es tatsächlich Paragraphen, die dem widersprechen?
__________________
Zeit hat man nicht, Zeit nimmt man sich!
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  #5  
Alt 10.02.2006, 09:21
Benutzerbild von dau8888
dau8888 dau8888 ist offline
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dau8888 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Zitat:
Zitat von Nullinger
Das kann so nicht stimmen.
Die TSG Nordwest Ffm und die TSG Oberrad haben im Damenbereich eine Spielgemeinschaft aufgemacht und, wenn ich mich nicht irre, sind dabei keine Vereinswechsel erfolgt oder Vereine fusioniert. Also denke ich, dass das generell möglich ist, oder gibt es tatsächlich Paragraphen, die dem widersprechen?
denke, das man dort mal nachfragen sollte, wo
a) mitgliedsbeitrag gezahlt wird. ist auch versicherungstechnisch sehr wichtig!
b) die spielberechtigung vorhanden ist.

ich vermute mal, das in o.g. fall eher ein stilles agreement getroffen wurde,
das der name von nordwest nicht auftaucht.

vielleicht kann uns oberrad ja mal aufklaeren!?

ansonsten faellt mir spontan die problematik mit "abloesebetraegen" ein.
ein verein bildet einen spieler aus und ueber spielgemeinschaften spielt dieser auch in entsprechender klasse. wenn der spieler wechselt ist u.u eine abloese faellig. wer erhaelt diese? der ausbildende verein? der verein, der die spielklasse hatte? die spielgemeinschaft aus evtl. mehr als 2 vereinen? oje!
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  #6  
Alt 10.02.2006, 09:42
Benutzerbild von Pepino
Pepino Pepino ist offline
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Pepino ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Richtig, ich denke auch, daß wenn man ein Beispiel kennt, daß man dann dort nachfragen sollte.

BTW: Diese "Ablösebeträge" gibt es leider nicht in ganz Deutschland... hier im Süden habe ich davon noch nie gehört... gibt es dafür einen offiziellen Schlüssel zur Errechnung der Summe?
__________________
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  #7  
Alt 10.02.2006, 09:49
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dau8888 dau8888 ist offline
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dau8888 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Zitat:
Zitat von Pepino
Richtig, ich denke auch, daß wenn man ein Beispiel kennt, daß man dann dort nachfragen sollte.

BTW: Diese "Ablösebeträge" gibt es leider nicht in ganz Deutschland... hier im Süden habe ich davon noch nie gehört... gibt es dafür einen offiziellen Schlüssel zur Errechnung der Summe?

puh, weiss nicht , ob dieser hier schonmal gepostet war.
es geht nach der dauer, die der abgebende verein den spieler hatte
und nach der letzten spielklasse. bin mir nicht ganz sicher, aber die
ranglistenposition koennte auch noch eine rolle spielen.
hier im sueden (hessen) gibt es diese abloese
__________________
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  #8  
Alt 10.02.2006, 10:07
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sj sj ist offline
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sj ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

In der Jugendordnung des HTTV steht:
Zitat:
1 SPIELGEMEINSCHAFTEN FÜR JUGEND UND SCHÜLER
1.1 Ausführungsbestimmungen
1.1.1 Grundsätze
Die Vereine müssen bemüht sein, eigenständige Jugend- und
Schülerarbeit zu leisten. Jugend- bzw. Schüler-Spielgemeinschaften
können nur Notgemeinschaften auf Zeit zur Schaffung oder
Aufrechterhaltung des Jugendspielbetriebes sein. Bei der Prüfung der
Notwendigkeit ist daher ein besonders strenges Maß anzulegen
1.2 Allgemeines
1.2.1
Jugend- bzw. Schüler-Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig.
Der Antrag ist formlos über den Kreisjugendwart an den
Verbandsjugendausschuss zu stellen.
1.2.2
Die Genehmigung wird für eine Spielserie vom 1. Juli bis zum 30. Juni des
nächsten Jahres erteilt und gilt nur auf Kreisebene.
1.2.3
Die Anträge müssen bis spätestens 10.6. eines Jahres über den KJW an
den Ressortleiter Jugendsport eingereicht werden. Später eingehende
Anträge werden abgelehnt.
1.2.4
Eine Einteilung von Jugend- bzw. Schüler-Spielgemeinschaften in den
Spielbetrieb ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
1.2.5
An einer Jugend- bzw. Schüler-Spielgemeinschaft können nicht mehr als
zwei Vereine beteiligt sein.
1.2.6
Besteht die Notwendigkeit von Jugend- bzw. Schüler-
Spielgemeinschaften, können diese nur mit dem gleichen Partnerverein
eingegangen werden.
und dann haben wir noch die WSO:
Zitat:
4.11.4 Spielgemeinschaften für Damen
Ausführungsbestimmungen
Grundsätze
4.11.4.1
Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen im Falle eines
Spielermangels die Fortsetzung des Spielbetriebes zu ermöglichen. Sie
können nur Notgemeinschaften auf Zeit sein. Die an einer Spielgemeinschaft
beteiligten Vereine bleiben bestehen und die Spielerinnen Mitglied dieser
Vereine.
4.11.4.2
Spielgemeinschaften zum Zweck einer Leistungssteigerung oder eines
eventuellen Aufstieges in eine höhere Spielklasse werden nicht genehmigt.
4.11.4.3
Voraussetzung für die Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass
- mehrere Vereine nicht über die für einen geordneten Spielbetrieb
erforderliche Anzahl von Spielerinnen verfügen;
- ein Verein, der über die erforderliche Spielerzahl verfügt, sich mit einem
anderen Verein, der nicht genügend Spielerinnen hat, über die Bildung
einer Spielgemeinschaft verständigt.
4.11.4.4
Im Rahmen von Damen-Spielgemeinschaften können Herren-, Jugend-,
Schüler- und Senioren-Mannschaften für ihren Verein in der entsprechenden
Klasse weiterspielen.
4.11.4.5
Vereine können nur auf Kreis- und Bezirksebene Damen-
Spielgemeinschaften bilden.
4.11.4.6
Die Spielgemeinschaft wird der Spielklasse zugeordnet, in welcher der
höherklassige der beteiligten Vereine spielt.
...
__________________
cu,
sj
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  #9  
Alt 10.02.2006, 10:28
Benutzerbild von Nosti49
Nosti49 Nosti49 ist offline
...
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Beiträge: 2.408
Nosti49 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Hi LEute,

im WTTV (Westdeutscher Tischtennisverband = NRW) hat der ASV Süchteln bereits seit ein paar Jahren eine Spielgemeinschaft mit TUS Wickrath.

Die 3 Süchtelner Jugendlichen spielen zusammen mit einem Wickrather Jugendlichen in der Bezirksliga, früher war das Verhältnis 2:2.

Am Montag fragte ich noch, ob wir bei 3:1 nicht auch die Jugendmannschaft und ASV Süchteln firmieren lassen könnten, aber ich bekam die Antwort, dass dies aufgrund der neuen Bestimmungen (im WTTV? Im Bezirk ? keine Ahnung...) nicht mehr die Mannschaft "umfirmieren" können, da ansonsten KOMPLETT VON DER UNTERSTEN KLASSSE angefangen werden muss !!

Früher war das anscheinend etwas anders geregelt.

Insofern ist "die Spielklasse" bei einer SG für eine der beiden Vereine verloren.

Ansonsten aber bietet sich beiden Vereinen die Möglichkeit, diese Jugendlichen dann später in der Herren-Bezirkligamannschaft zu integrieren ohne dass diese dann vorher abgewandert wären.


Ciao
Norbert
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  #10  
Alt 10.02.2006, 11:45
sunfire sunfire ist offline
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Beiträge: 10.615
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AW: Spielgemeinschaften im Jugendbereich - Warum nicht auch im TT???

Zitat:
Zitat von Nullinger
Das kann so nicht stimmen.
Die TSG Nordwest Ffm und die TSG Oberrad haben im Damenbereich eine Spielgemeinschaft aufgemacht und, wenn ich mich nicht irre, sind dabei keine Vereinswechsel erfolgt oder Vereine fusioniert. Also denke ich, dass das generell möglich ist, oder gibt es tatsächlich Paragraphen, die dem widersprechen?
also, ohne die paragraphen von sj durchzulesen, sind spielgemeinschaften generell natürlich erlaubt.
unsere damen hatten vor einigen jahren eine spielgemeinschaft, niemand musste irgendwohin wechseln und trotzdem ging es. und diese spielgemeinschaft bezog sich damals nur auf die zweite mannschaft des anderen vereins, denn deren erste mannschaft spielte damals OL.
also ist es möglich, man muss sich halt nur mal genau informieren.
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