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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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#1
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Mein Chef ist ein Ar***
Hi Leute,
ich habe einen ganz tollen Chef. Ich war am Mittwoch Krankgeschrieben worden bis einschließlich Samstag. Er sagt ich sollte mal ein wenig aufpassen das ich nicht zu oft Krank bin. Dann fing er an, er hätte mal nach geguckt und hätte festgestellt das ich immer in gleichen abständen Krank währe ( würde mir aber nichts unterstellen). Dann sagt er mir das wenn er wollte nachfragen kann was ich für ein Krankheit hatte oder habe. Außerdem, und nun kommt es: Er könnte mir ein Vertrauensarzt nach Hause schicken, den müsste ich herein lassen und er müsste mich untersuchen. Nun meine frage: darf er so was sagen, wenn ja was ist alles an der Geschichte war? Geht das nicht schon an die Menschenwürde??? Also liebe Jurafreunde...... Eure Hilfe wird dringend benötig. Vielen Dank |
#2
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Wie es genau ist, kann ich nicht sagen. ICh weiß nur, dass mein Chef der Beste überhaupt ist und er hat gesagt, wenn eine Krankmeldung vorliegt, dann kann er nichts machen. Na gut, wir sind auch Lehrlinge und haben darum auch wieder einen besonderen Schutz.
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#3
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Zitat:
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#4
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Also wenn man öfters krank ist kann man schon zum Vertrauensarzt geschickt werden (von Hausbesuchen habe ich noch nichts gehört). Ob Dein Chef dann erfährt welche Krankheit Du hast glaube ich nicht (ärztliche Schweigepflicht), denn das geht den nun wirklich nichts an. Bist Du wirklich so krank, daß die Krankschreibung zu recht erfolgte hast Du eigentlich nichts zu befürchten.
Da ich kein Jurafreund bin (Jura= ![]() Aber wie gesagt, ich bin kein Experte in dieser Hinsicht. Wenn das Betriebsklima bei Euch so schlecht ist, solltest Du Dich vielleicht mal nach einem anderen Arbeitgeber umschauen. Dein Chef scheint wohl nach Argumenten zu suchen, um seine Mitarbeiter gezielt unter Druck zu setzen. Wahrscheinlich steht im das Wasser selbst schon bis zum Hals. Das schlechteste, was Du jetzt machen könntest wäre absichtlich öfter und länger krankzufeiern. MfG Stephan ![]() |
#5
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Vertrauensarzt: Das geht, Hausbesuch ist fraglich. Hereinlassen mußt Du niemanden, außer mit Durchsuchungsbeschluß oder bei Gefahr im Verzug (Polizei). Wenn Dich der Vertrauensarzt besucht und Du läßt Dich nicht untersuchen, können allerdings Rückschlüsse auf Deinen tatsächlichen Gesundheitszustand gezogen werden.
Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, daß der Arbeitgeber in vollem Umfang beweisen muß, daß ein Arbeitnehmer, der mit AU krank ist, tatsächlich nicht krank war. Also paß auf, was Du in Deiner Freizeit machst (TT spielen wäre nicht so gut...) Dein Chef kann Dich übrigens auch zu Hause besuchen, um zu sehen, wie es Dir geht. Deine Menschenwürde ist nicht verletzt. Wordurch denn? Daß man Dir nicht glaubt?? Ärztliche Schweigepflicht besteht. Auch auf der gelben AU steht auf dem Beleg für den Arbeitgeber nie die Diagnose drauf. Rückfragen beim Arzt durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig. Arzt darf auch nicht anworten. @Stefan Kündigung wegen Krankheit - das geht. Ist nicht ganz einfach, aber möglich. Auch Lehrlinge kosten Geld, und kranke Arbeitnehmer kosten noch mehr (Lohnfortzahlung). @chr.flader Wenn Du mehr wissen willst, schreib mir eine PM. Gruß, Volkmar |
#6
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Zitat:
Nein, doch nicht ![]() ![]() Gruß, Volkmar |
#7
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Zitat:
"Herbert K. in Topform gewinnt beide Einzel und Doppel". Hat damals meines Wissens ziemlich Ärger gegeben und man mußte einiges gerade biegen ("..äh, Verwechslung, anderer Spieler, war nur ein Archivbild..." ![]() ![]() ![]() |
#8
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@Volkmar
Ich mußte im Rahmen meines Grundstudiums an der Uni u.a. einen Schein in Z.-Recht machen. Der Prof. war eigentlich recht cool, da er vieles mit sehr heftigen Beispielen ![]() Aufgrund der heftigen Beispiele und des lernens für eine Eins, ist mir noch einiges in Erinnerung geblieben. Allerdings bin ich froh, daß ich in diesem Fach keine Prüfung mehr ablegen muß, da ich eher der mathematische Typ bin. MfG Stephan ![]() |
#9
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Zitat:
Gruß, Volkmar |
#10
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...kein weiterer Kommentar.
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