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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-)

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  #1  
Alt 24.09.2001, 22:08
Benutzerbild von chr.flader
chr.flader chr.flader ist offline
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chr.flader ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Mein Chef ist ein Ar***

Hi Leute,

ich habe einen ganz tollen Chef.

Ich war am Mittwoch Krankgeschrieben worden bis einschließlich Samstag.

Er sagt ich sollte mal ein wenig aufpassen das ich nicht zu oft Krank bin.

Dann fing er an, er hätte mal nach geguckt und hätte festgestellt das ich immer in gleichen abständen Krank währe ( würde mir aber nichts unterstellen). Dann sagt er mir das wenn er wollte nachfragen kann was ich für ein Krankheit hatte oder habe. Außerdem, und nun kommt es:

Er könnte mir ein Vertrauensarzt nach Hause schicken, den müsste ich herein lassen und er müsste mich untersuchen.

Nun meine frage:

darf er so was sagen, wenn ja was ist alles an der Geschichte war?

Geht das nicht schon an die Menschenwürde???

Also liebe Jurafreunde...... Eure Hilfe wird dringend benötig.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 24.09.2001, 23:12
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holger holger ist offline
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holger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Wie es genau ist, kann ich nicht sagen. ICh weiß nur, dass mein Chef der Beste überhaupt ist und er hat gesagt, wenn eine Krankmeldung vorliegt, dann kann er nichts machen. Na gut, wir sind auch Lehrlinge und haben darum auch wieder einen besonderen Schutz.
__________________
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  #3  
Alt 24.09.2001, 23:19
Benutzerbild von chr.flader
chr.flader chr.flader ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von holger
Wie es genau ist, kann ich nicht sagen. ICh weiß nur, dass mein Chef der Beste überhaupt ist und er hat gesagt, wenn eine Krankmeldung vorliegt, dann kann er nichts machen. Na gut, wir sind auch Lehrlinge und haben darum auch wieder einen besonderen Schutz.
Das mit dem Schutz hatte ich auch mal gedacht. Aber wir sind ja auch keine Kinder mehr.
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  #4  
Alt 25.09.2001, 01:30
Stephan Stephan ist offline
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Stephan ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Also wenn man öfters krank ist kann man schon zum Vertrauensarzt geschickt werden (von Hausbesuchen habe ich noch nichts gehört). Ob Dein Chef dann erfährt welche Krankheit Du hast glaube ich nicht (ärztliche Schweigepflicht), denn das geht den nun wirklich nichts an. Bist Du wirklich so krank, daß die Krankschreibung zu recht erfolgte hast Du eigentlich nichts zu befürchten.
Da ich kein Jurafreund bin (Jura= ), kann ich Dir leider keine sicheren Auskünfte geben. Allerdings ist Krankheit, soweit ich weiß, kein Kündigungsgrund. Ich würde mir die Aussage Deines Chefs schriftlich geben lassen. Falls dieser Dich in naher Zukunft unter einem anderem Vorwand rausschmeißt, kannst Du eventuell den wahren Grund für eine Kündigung darlegen, und somit die Kündigung unwirksam machen.
Aber wie gesagt, ich bin kein Experte in dieser Hinsicht.

Wenn das Betriebsklima bei Euch so schlecht ist, solltest Du Dich vielleicht mal nach einem anderen Arbeitgeber umschauen. Dein Chef scheint wohl nach Argumenten zu suchen, um seine Mitarbeiter gezielt unter Druck zu setzen. Wahrscheinlich steht im das Wasser selbst schon bis zum Hals. Das schlechteste, was Du jetzt machen könntest wäre absichtlich öfter und länger krankzufeiern.

MfG
Stephan
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  #5  
Alt 25.09.2001, 08:10
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Vertrauensarzt: Das geht, Hausbesuch ist fraglich. Hereinlassen mußt Du niemanden, außer mit Durchsuchungsbeschluß oder bei Gefahr im Verzug (Polizei). Wenn Dich der Vertrauensarzt besucht und Du läßt Dich nicht untersuchen, können allerdings Rückschlüsse auf Deinen tatsächlichen Gesundheitszustand gezogen werden.

Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, daß der Arbeitgeber in vollem Umfang beweisen muß, daß ein Arbeitnehmer, der mit AU krank ist, tatsächlich nicht krank war. Also paß auf, was Du in Deiner Freizeit machst (TT spielen wäre nicht so gut...)

Dein Chef kann Dich übrigens auch zu Hause besuchen, um zu sehen, wie es Dir geht.

Deine Menschenwürde ist nicht verletzt. Wordurch denn? Daß man Dir nicht glaubt??

Ärztliche Schweigepflicht besteht. Auch auf der gelben AU steht auf dem Beleg für den Arbeitgeber nie die Diagnose drauf. Rückfragen beim Arzt durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig. Arzt darf auch nicht anworten.

@Stefan
Kündigung wegen Krankheit - das geht. Ist nicht ganz einfach, aber möglich.

Auch Lehrlinge kosten Geld, und kranke Arbeitnehmer kosten noch mehr (Lohnfortzahlung).

@chr.flader
Wenn Du mehr wissen willst, schreib mir eine PM.

Gruß, Volkmar
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  #6  
Alt 25.09.2001, 08:12
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Stephan
...Da ich kein Jurafreund bin (Jura= ), ...
Hmm, soll ich das jetzt persönlich nehmen ?:confused:

Nein, doch nicht

Gruß, Volkmar
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  #7  
Alt 25.09.2001, 08:34
Benutzerbild von ML
ML ML ist offline
Matthias Landfried
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Zitat:
Original geschrieben von Volkmar
Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, daß der Arbeitgeber in vollem Umfang beweisen muß, daß ein Arbeitnehmer, der mit AU krank ist, tatsächlich nicht krank war. Also paß auf, was Du in Deiner Freizeit machst (TT spielen wäre nicht so gut...)
Wir hatten mal so einen Fall: Spieler war krank geschrieben und dann kommt doch ausgerechnet im Lokalsport mit großem Bild (!)
"Herbert K. in Topform gewinnt beide Einzel und Doppel".

Hat damals meines Wissens ziemlich Ärger gegeben und man mußte einiges gerade biegen ("..äh, Verwechslung, anderer Spieler,
war nur ein Archivbild..." )
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  #8  
Alt 25.09.2001, 09:16
Stephan Stephan ist offline
Der Mann der nie schläft.
Forenmitglied
 
Registriert seit: 23.01.2001
Beiträge: 218
Stephan ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@Volkmar
Ich mußte im Rahmen meines Grundstudiums an der Uni u.a. einen Schein in Z.-Recht machen. Der Prof. war eigentlich recht cool, da er vieles mit sehr heftigen Beispielen erklärte, so daß die Vorlesung recht lustig war. Die Klausur war dann nicht ganz so lustig (Durchfallquote so um die 80%). Der Prof. meinte schon in der Vorlesung, daß man bei ihm für eine Eins lernen müßte, um vielleicht zu bestehen. Er hatte recht *schwitz*.
Aufgrund der heftigen Beispiele und des lernens für eine Eins, ist mir noch einiges in Erinnerung geblieben. Allerdings bin ich froh, daß ich in diesem Fach keine Prüfung mehr ablegen muß, da ich eher der mathematische Typ bin.

MfG
Stephan
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  #9  
Alt 25.09.2001, 09:28
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Stephan
@Volkmar
Allerdings bin ich froh, daß ich in diesem Fach keine Prüfung mehr ablegen muß, da ich eher der mathematische Typ bin.
MfG
Stephan
Ich auch !!

Gruß, Volkmar
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  #10  
Alt 25.09.2001, 11:49
Stephan Stephan ist offline
Der Mann der nie schläft.
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Stephan ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
...kein weiterer Kommentar.
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