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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 01.03.2021, 23:38
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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noppenfuchtler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Hallo,

im Anhang befindet sich eine PDF-Datei mit einer Pseudo Maßzeichnung einer Holz-Schläger Kombination, genannt "die Fliegenklatsche"
Ich denke alles was es dazu zu sagen gibt, ist in der PDF zu erkennen.
Dieser Thread ist übrigens ernst gemeint und ich habe vor, falls zulässig, diesen Schläger zu bauen oder bauen zu lassen und ihn zu verwenden.

Frage: Wäre dieser Schläger, so wie gezeichnet, im Liga- und Turnierbetrieb zugelassen?

Meine Gedanken:
-Ich weiss nicht genau, ob die Schichten des Blattes auch bis vollständig durch den Griff reichen müssen. Bzw. ich konnte nicht herausfinden was genau als "Blatt" definiert ist.
-Ausserdem hätte bei den Langnoppen grass dtecs die Stelle mit dem ITTF Logo usw. drastisch andere Spieleigenschaften als der Teil des Grass dtecs mit den Noppen. Anders als bei Standardschlägern wäre hier nun jedoch auch kein Zeigefinger bzw. Daumen auf dem Logo platziert, welche sonst das ganze irrelevant gemacht hätten.


Falls ihr noch weitere Anmerkungen habt, dann nur her damit.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Fliegenklatsche.pdf (1,20 MB, 217x aufgerufen)
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  #2  
Alt 02.03.2021, 07:25
Javaguru Javaguru ist offline
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Javaguru ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Tricky. Punkt 4.4 und 4.5 könnten der Regelkonformität widersprechen:

4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.

In Deiner Skizze ist ein Teil des Blattes unbedeckt. Laut Regel zwar erlaubt, aber nur, wenn er von den Fingern erfasst wird / werden kann, das ist hier nicht gegeben.
Ich denke, dass es auch schwierig ist, in der Praxis einen solchen Schläger regelkonform zu konstruieren, denn irgendwo muss der Stiel am Blatt seine Aufnahme finden zwecks Befestigung, und in diesem Fall ist die Durchgängigkeit nicht gegeben:

4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.
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  #3  
Alt 02.03.2021, 10:44
M3rlin M3rlin ist offline
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AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Mit Blatt wird der Teil des Schlägers bezeichnet, mit dem gespielt wird. Ich als Schiri würde die "Fliegenklatsche" im Punktspielbetrieb zulassen. Man schaue sich nur mal Schmidts Maurerkelle, oder Pistolengriff Schläger an. ob die Klatsche jetzt Sinn macht muss der Spieler eh selber entscheiden. Der Belag darf auch bis zu ca. 2mm überstehen. nur nicht viel kleiner sein, oder mit einer erhöhten Umrandung umgeben sein, also eigentlich alles gut hier.
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Geändert von M3rlin (02.03.2021 um 10:48 Uhr)
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  #4  
Alt 02.03.2021, 18:52
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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noppenfuchtler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Ich danke euch erstmal für die Rückmeldungen.

Die Maurerkeller in Kombination mit dem Pistolgrip würde tatsächlich beide Bedenken aus dem Weg räumen.

Maurerkelle:
https://forum.tt-news.de/showthread....27#post2085527
Pistolgrip:
https://www.google.com/search?q=pist...4iQY5XbGDeyA6M

und es wurden beide gespielt ohne beanstandet zu werden. Bei der Maurerkelle scheinbar sogar mit halbwegs offiziellem "Go" laut damaligem Thread und der Pistolgrip wird von namenhaften Herstellern angeboten.

Das ist schonmal gutes Backup falls es zu einer Diskussion kommen sollte. Es ist natürlich rein von den Regeln her immernoch eine Grauzone, da in den Regeln der Begriff "Blatt" nicht näher definiert wird. Aber gut zu wissen das dass "Blatt" scheinbar für Beläge und Holz in der Vergangenheit zumindest für die Beispiele als die reine Schlagfläche interpretiert wurde, was dann natürlich weitere Fragen aufwirft, die aber zum Glück nichts mit meinem Schläger zu tun hätten.


Ich würde mich natürlich noch über weitere Rückmeldungen freuen, auch wenn mir hier eigentlich schon gut geholfen wurde.
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  #5  
Alt 02.03.2021, 20:18
Javaguru Javaguru ist offline
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Javaguru ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Bei der Maurerkelle ist das Blatt vollständig bedeckt.
Der Pistolgrip Sanwei T981 wurde gespielt und nicht beanstandet? Wann und wo? Wie sah der Schläger mit Belägen aus?
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  #6  
Alt 02.03.2021, 20:58
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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noppenfuchtler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Ich habe da im Internet ein wenig rumgeforscht, bevor ich meinen letzten post machte. Hier im tt news forum gibts einige Beiträge zum pistol grip, auch den vom Sanwei.

Der Sanwei Pistol grip ist demnach zulässig erfordert jedoch Beläge deren Logos (ITTF usw.) nicht in der Mitte angeordnet sind sondern an der Seite, da die Logos sich möglichst nah an der Hand befinden müssen und vollständig abgebildet sein müssen. Bei Belegen mit Logos in der Mitte des Belages müsste man diese für den Griff herausschneiden und der Schläger wäre damit unzulässig. Ein konkretes Beispiel wo er benutzt wurde und welche Beläge diese Eigenschaften erfüllen habe ich nicht recherchiert.

edit: Ich stimme übrigens zu dass nach dieser Interpretation "Die Fliegenklatsche" nicht regelkonform ist wegen den freien Flächen unterhalb der Beläge.
Diese freien Flächen kann ich aber denke ich entfernen ohne dass der Schläger zerbrechen würde. Die Lehre die ich aus der Zulassung des Pistol grip ziehe ist , dass die Finger nicht die Logos bedecken müssen, was für mich bisher nicht offensichtlich war.

Geändert von noppenfuchtler (02.03.2021 um 21:22 Uhr)
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  #7  
Alt 03.03.2021, 13:06
TobiWitt TobiWitt ist offline
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AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

aus welchem Material soll denn der "Stiel" sein? aus Holz wird er bei Schlagbewegungen das Gewicht des Blattes eher nicht halten oder?
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  #8  
Alt 03.03.2021, 17:51
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

der Stiehl ist eine Standart Gewindestange aus Stahl 8.8.
Rein aus Holz würde er definitiv nicht halten, egal welche Holzsorte und da ich für die Finger mindestens einen Engpass mit maximal 8mm Durchmesser benötige lässt sich das auch nicht irgendwie umgehen. Die Gewindestange müsste jedoch nicht zwingend über die gesamt Länge gehen, sie ist nur zwiingend erforderlich über 2-3 Zentimeter oberhalb des Griffs.

Geändert von noppenfuchtler (03.03.2021 um 17:55 Uhr)
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  #9  
Alt 04.03.2021, 10:25
M3rlin M3rlin ist offline
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AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Ich würde das Teil einfach mal bauen und ausprobieren. Falls es etwas taugt(was ich eher bezweifle, was den Rest dann eh erledigt). Also falls Du das Teil dann offiziell einsetzen möchtest, erst dann würde ich mir Gedanken über Hürden bei der Zulassung und welche Änderungen dann einfließen müssen machen.
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Gummi/Holz/Gummi
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  #10  
Alt 04.03.2021, 17:11
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

ich habe schon ein paar pseudo tests gemacht bezüglich schlaggeschwindigkeit, handling usw. natürlich nicht am Endprodukt und ohne Tischtennisbälle aber mit vergleichbaren gewichten und vergleichbarer Form

Naja ich denke es macht schon viel sinn vorher mal nachzuhorchen, was andere zur zulässigkeit sagen bevor ich ca. 120+ Euro in den Kauf oder ? Stunden in den Eigenbau investiere.

Ich wollte 4 Tage auf Antworten hier warten. Die sind ja jetzt bald um.
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