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[Info] Die TSG Oberrad hat am 10.5. folgenden Antrag für den Kreistag gestellt - und würde sich über Zustimmung der anderen Frankfurter Vereine freuen 😉.
———- Antrag an den Kreistag Ffm am 17.06.2025 (Frist Einreichung 18.05.2025) Weiterhin Startrecht für Nachwuchs mit TLEI in allen Leistungsklassen bei Kreiseinzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Nachwuchsspieler*innen haben weiterhin Startrecht in allen Leistungsklassen der Damen und Erwachsene (ehemals Herren) bei den Kreiseinzelmeisterschaften gemäß ihrem QTTR vom 11.8. Begründung: Der DTTB Bundestag hat 2024 beschlossen, dass mit Beginn der Saison 2025/26 Nachwuchsspieler*innen mit der einer Turnierlizenz für den Erwachsenenspielbetrieb (TLEI) nur noch in der A-Klasse startberechtigt sind. Begründung ist, dass Nachwuchsspieler*innen insbesondere bei den Deutschen Einzelmeisterschaften der Leistungsklassen (Juni Folgejahr) zu große TTR-Leistungssprünge gegenüber dem Ausgangswert (August Vorjahr) vollzogen haben. Selbes gilt für die Qualifikation hierzu bei den Hessischen Einzelmeisterschaften (Mai Folgejahr). Bei den Kreiseinzelmeisterschaften ist die Begründung allerdings nicht zutreffend, da im August/ September der TTR-Leistungswert noch aktuell ist. Die KEM sind eine gute Möglichkeit, für den nachwuchs Erfahrungen gegen Erwachsene zu sammeln. Gleichzeitig hat in den letzten Jahren Nachwuchs wieder für volle Teilnehmendenfelder gesorgt, über 1/3 der TN waren Nachwuchsspieler*innen mit TLEI. Zahlreiche Vereine haben ihren Nachwuchsspieler*innen die TLEI finanziert, um genau die Teilnahmen an KEM/ BEM/ HEM/ DEM zu ermöglichen. Ohne Teilnahmerecht an den KEM unterhalb der A-Klasse (trifft von Spielstärke nur für die wenigsten Jugendlichen zu, die meisten blieben auf der Strecke oder wären komplett überfordert), wäre der Erwerb der TLEI für Nachwuchsspieler*innen sinnlos und die mäßigen Zahlen der TLEI für die Verbände wären weiter rückläufig. Durch Einführung der Turnierlizenz (TLEI) sind die TN-Zahlen bei den KEM hessenweit stark rückläufig, Frankfurt hat (durch den Nachwuchs) die größten TN-Felder im HTTV bei KEM. In anderen Kreisen sind viele Konkurrenzen ausfallgefährdet oder werden zusammengefasst. Durch Wegfall der Jugendlichen in Frankfurt, würde sich der Trend auch dorthin entwickeln. Da sich alle TN der KEM zu den Bezirkseinzelmeisterschaften (Oktober/November nach August QTTR) qualifizieren, würde dann die Weiterqualifikation von der Entscheidung des Bezirk Süd abhängen, ob er Nachwuchs zulässt. Der Bezirk Süd muss dies selbstständig entschieden werden. Dort würden sich dann wegen Qualifikation/ Quote zu den HEM Schwierigkeiten entstehen, wie man damit umginge, wenn Nachwuchsspieler*innen auf einen der 8 Quotenplätze käme bzw. wer dann nachrückt. Das ist aber nicht von Belang für eine Teilnahme bei den KEM. Die WO sieht vor, dass Kreis und Bezirk unabhängig voneinander das für sich entscheiden können. Hier geht es um die Teilnahme bei den KEM. Tabelle Ebene Zeitpunkt LK-Einstufung Qualifiikation Nachwuchs Kreiseinzelmeisterschaften Damen / Erwachsene August/ September (direkt nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08. Teilnahme = Quali BEM Empfehlung: Beschluss Abweichung, TN in allen LK startberechtigt Bezirkseinzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Oktober/ November (2-3 Monate nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08. Letzte 8 (Viertelfinale) zu HEM Bezirk Süd kann Abweichung beschließen, sonst nur A-Klasse Hessische Einzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Mai Folgejahr (9 Monate nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08 (Vorjahr) Gemäß Quote zu DEM Nur A-Klasse ab 2025/26 Deutsche Einzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Juni Folgejahr (10 Monate nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08. (Vorjahr) Nur A-Klasse ab 2025/26 ———- https://www.tischtennis.de/fileadmin...Bundesrat_.pdf Abschnitt D - 4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen definieren für ihren Zuständigkeitsbereich die Anzahl und die Einteilung der Leistungsklassen. Sie dürfen für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 die Startberechtigung in verschiedenen Leistungsklassen in den Durchführungsbestimmungen bzw. in den Ausschreibungen einschränken. Die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen werden bei den Damen und bei den Herren in je drei Turnierklassen ausgetragen. Deren Q-TTR-Obergrenzen sind durch folgende Q-TTR-Werte (jeweils einschließlich der Obergrenze) definiert: * Herren A: 2000 * Herren B: 1800 * Herren C: 1600 * Damen A: 1700 * Damen B: 1500 * Damen C: 1300 Für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen einer Spielzeit gilt der Q-TTR-Wert vom 11. Mai der vorangehenden Spielzeit und für die Mitgliedsverbände Berlin (BeTTV), Sachsen (SäTTV) und Schleswig-Holstein (TTVSH) gilt der Q-TTR-Wert vom 11. August der aktuellen Spielzeit. Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert sind nicht startberechtigt. Mit Beginn der Qualifikationsveranstaltungen der Saison 2025/2026 gilt zudem: Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit einer Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) sind bei den Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und evtl. Qualifikationsveranstaltungen hierzu nur in der A-Klasse startberechtigt. Als Zusatz noch die Einschränkung aus Abschnitt A - 13.2 Abweichungen 13.2.1 Für * weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 in ihrer untersten Gliederung gemäß WO A 1.2, * alle nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.4 dürfen die Verbände verbandseinheitliche Abweichungen vom Grundsatz beschließen |
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