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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 26.12.2006, 22:55
Doc Snyder Doc Snyder ist offline
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Doc Snyder ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Rote Langnoppenbeläge ohne Schwamm sind oftmals relativ "durchscheinend".
Nun gibt es schwarze Hölzer, und ein roter Langnoppen-ox-Belag ist darauf sehr dunkel.
Das mag erlaubt sein, denn für die Farbe seines Holzes "kann man nichts".
Nun könnte man allerdings auch sein helles Holz mit Filzstift schwarz anmalen.
Gibt es Regeln, die das verbieten?
MfG
Doc Snyder
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  #2  
Alt 26.12.2006, 23:20
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Zitat:
Zitat von Doc Snyder Beitrag anzeigen
Rote Langnoppenbeläge ohne Schwamm sind oftmals relativ "durchscheinend".
Nun gibt es schwarze Hölzer, und ein roter Langnoppen-ox-Belag ist darauf sehr dunkel.
Das mag erlaubt sein, denn für die Farbe seines Holzes "kann man nichts".
Nun könnte man allerdings auch sein helles Holz mit Filzstift schwarz anmalen.
Gibt es Regeln, die das verbieten?
MfG
Doc Snyder
Nein mann darf sein holz schwarz lackieren. das ist erlaubt.. Das problem mit dem belag kenne ich schon. zb der meteor ist kondomgummi dünn. wenn da nen andro explorer drunter ist wird es heikel. oder nen energy wie bei nem kollegen.

Erlaubt oder nicht wird dann zum problem weil es heißt der belag muß leuchtend rot sein ...frage ist dann nur muß er leuchtend rot sein ohne holz weil das ist er ja oder auch in kombi mit dem holz....und da wird es dann im ermessensspielraum des OSR liegen denke ich mal.

Um dem aus dem weg zu gehen würde ich dann nicht auch noch das holz schwarz malen weil dann könnte der OSR auf die idee kommen das wurde absichtlich gemacht um den farbunterschied zum schwrazen NI belag zu "umgehen" und sagen der unterschied ist nicht groß genug. Um das zu umgehen würde ich dann lieber das dunkle holz hell anmalen. Nen kollege hat jetzt nen weißes blatt drunter geklebt. dadurch wurde der vorher dunkelbraune belag zu nem hellorangen...

Naja also verboten ist das lakieren nicht aber wenn dadurch dieser effekt entseht denke ich könnte man mit manchem OSR nen problem bekommen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 27.12.2006, 12:52
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Zitat:
Zitat von Doc Snyder Beitrag anzeigen
Nun gibt es schwarze Hölzer, und ein roter Langnoppen-ox-Belag ist darauf sehr dunkel.
Das mag erlaubt sein, denn für die Farbe seines Holzes "kann man nichts".
Netter Ansatz, aber ein "dafür kann man nichts" macht die Belag-Holz-Kombination noch lange nicht regelkonform. Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass sein Spielmaterial regekonform ist, nicht der Hersteller.

ITTR A 4.6
Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.

Das "leuchtend rot" bezieht sich somit nicht auf den Belag im Einzelnen, sondern auf den auf dem Schlägerblatt montierten Belag.

Ich kenne keine Regel die es verbieten würde, das Holz unter dem Belag anzulackieren - Holzversiegelung ist heute ja auch üblich. Entscheidend ist hier wieder, dass der Farbunterschied leuchtend rot/schwarz erhalten bleibt.

Üblicherweise wird man nur eine nicht zum Schlagen des Balles benutzte Seite farbig anlackieren - auch wenn diese nicht mit einem Belag belegt ist, muss die Farbregel erfüllt sein. Daher kommt man in diesem Fall nicht um den Griff zum Farbtopf herum.
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  #4  
Alt 27.12.2006, 15:09
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Netter Ansatz, aber ein "dafür kann man nichts" macht die Belag-Holz-Kombination noch lange nicht regelkonform. Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass sein Spielmaterial regekonform ist, nicht der Hersteller.

ITTR A 4.6
Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.

Das "leuchtend rot" bezieht sich somit nicht auf den Belag im Einzelnen, sondern auf den auf dem Schlägerblatt montierten Belag.

Ich kenne keine Regel die es verbieten würde, das Holz unter dem Belag anzulackieren - Holzversiegelung ist heute ja auch üblich. Entscheidend ist hier wieder, dass der Farbunterschied leuchtend rot/schwarz erhalten bleibt.

Üblicherweise wird man nur eine nicht zum Schlagen des Balles benutzte Seite farbig anlackieren - auch wenn diese nicht mit einem Belag belegt ist, muss die Farbregel erfüllt sein. Daher kommt man in diesem Fall nicht um den Griff zum Farbtopf herum.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #5  
Alt 28.12.2006, 23:56
Doc Snyder Doc Snyder ist offline
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Netter Ansatz, aber ein "dafür kann man nichts" macht die Belag-Holz-Kombination noch lange nicht regelkonform. Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass sein Spielmaterial regekonform ist, nicht der Hersteller.

ITTR A 4.6
Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.

Das "leuchtend rot" bezieht sich somit nicht auf den Belag im Einzelnen, sondern auf den auf dem Schlägerblatt montierten Belag.

Ich kenne keine Regel die es verbieten würde, das Holz unter dem Belag anzulackieren - Holzversiegelung ist heute ja auch üblich. Entscheidend ist hier wieder, dass der Farbunterschied leuchtend rot/schwarz erhalten bleibt.
Also ich bezweifel das jetzt ganz einfach mal.
Wenn ich mir von einem großen Tischtennisversender einen Schläger mit einem schwarzen Holz und einer roten Langnoppen-ox-Belag montieren lasse, darf ich davon ausgehen, dass ich einen zugelassenen Schläger bekomme.
Andernfalls sollte die Belagszulassungsstelle schleunigst bei bestimmten Belägen den Vermerk: "auf schwarzen Hölzern nicht zugelassen" einführen. Aber den gibt es meines Wissens nicht...
Happy discussion
Doc Snyder
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  #6  
Alt 29.12.2006, 01:00
sVeNd sVeNd ist offline
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

stell dir vor, die großen versender dürfen auch nicht zugelassene materialien vertreiben
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  #7  
Alt 29.12.2006, 15:52
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Ja so ist es. Du kannst dir bestellen was du willst aber trotzdem bist du immer noch dafür verantwortlich dafür das dein Schläger die Regeln einhält. Problematik ist ja dann auch das jeder behaupten könnte er hat den Schläger so gekauft auch wenn da irgend nen nicht zugelassener Belag drauf ist (zb Palio Blue Edition). Die schicken dir auch nen Schläger mit 2 Schwarzen belägen wenn du die bestellst oder nen weißes T Shirt...

Man kann auch andere Dinge kaufen die man trotzdem nicht so nutzen darf.

Bei D&W schrauben sie dir auch Neonröhren unters Auto...

Du darfst gerne dieser Meinung sein und das auch gerne als Argument anführen...nur nutzen wird es dir garnichts wenn der OSR sein Regelwerk zückt und gegen dich entscheidet...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #8  
Alt 29.12.2006, 19:07
Doc Snyder Doc Snyder ist offline
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
J...nur nutzen wird es dir garnichts wenn der OSR sein Regelwerk zückt und gegen dich entscheidet...
Ich denke, dass es schon immer so war, dass rote Langnoppenbeläge ohne Schwamm auf hellen Hölzern heller, auf dunklen Hölzern dunkler, - und auf schwarzen Hölzern sehr dunkel waren.
Es ist also kein exotisches "Problem", dass erst jetzt erfunden wurde.
Insofern erwarte ich vom Regelwerk, dass in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen explizit auf den Fall eingegangen wird, dass durch die dunkle Holzfarbe ein roter Belag ohne Schwamm ggf. nicht mehr zulässig ist.
Vielleicht brauchen wir für Langnoppen-ox-Beläge bald nicht nur ein Glätteprüfung, sondern auch eine Undurchsichtigkeitsprüfung...
Doc Snyder
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  #9  
Alt 29.12.2006, 20:18
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Die Regel ist eigentlich klar genug die Pinguin anführt. OB belag oder Holz hell oder dunkel sind ist völlig egal. Die Kombination nämlich die Seite die man zum Schlagen nutzt muß leuchtend rot (bzw Schwarz) sein. Und das ist sie eben einfach nicht mehr wirklich wenn ein schwrazes Holz durchscheint und in Kombi mit dem Belag die Seite dadurch dunkelrot oder braun wird.
Wenn dann ein SR sich auf diese Regel beruft hast du keine andere Regel die dem widerspricht...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #10  
Alt 29.12.2006, 22:57
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AW: Wie dunkel darf der rote Belag sein?

Um die Verwirrung komplett zu machen: Es gibt auch rote zugelassene Langnoppen mit schwarzem Schwamm. Direkt vom Hersteller mit ITTF Stempel.
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