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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 28.01.2007, 09:56
Ökoäffchen Ökoäffchen ist offline
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Wer haftet?

Hallo liebe TT-Gemeinde!
Gestern habe ich mich etwas geärgert, weil mein Gegner vor dem Spiel meinen Noppenbelag ziemlich intensiv befingerte. Es ist zwar nichts passiert, aber es hätte ja sein können. Deshalb meine Frage:

Wer haftet, wenn mein Gegner bei der Prüfung meines Schlägers einige Noppen im Schlagzentrum herausbricht (Absicht will ich nicht unterstellen)?
Ich, weil ich mir des Risikos bewusst sein muss, oder mein Gegner, weil er bei seiner rechtmäßigen Prüfung nicht vorsichtig genug war? Für einen neuen Belag bin ich immerhin schnell 46 EUR los.

Und darauf gleich die zweite Frage:

Angenommen ich hätte keinen gleichwertigen Ersatzschläger dabei, hätte mein Protest, weil der Gegner mich durch seine rabiate Prüfung aller Siegchancen beraubt hat, Aussicht auf Erfolg? Oder könnte eher der Gegner Protest einlegen, weil ich mit einem nicht zulässigen Belag spielen würde?

Vielleicht können mir ja die Rechtsexperten unter Euch helfen?
Vielen Dank im Voraus.
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"Wir müssen nur entscheiden, was wir mit der Zeit anfangen wollen, die uns gegeben ist." (Gandalf)
PS. Der Name stammt nicht von mir, den hat mir S.H. aus K. verpasst.
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  #2  
Alt 28.01.2007, 11:07
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von Ökoäffchen Beitrag anzeigen
Hallo liebe TT-Gemeinde!
Gestern habe ich mich etwas geärgert, weil mein Gegner vor dem Spiel meinen Noppenbelag ziemlich intensiv befingerte. Es ist zwar nichts passiert, aber es hätte ja sein können. Deshalb meine Frage:

Wer haftet, wenn mein Gegner bei der Prüfung meines Schlägers einige Noppen im Schlagzentrum herausbricht (Absicht will ich nicht unterstellen)?
Ich, weil ich mir des Risikos bewusst sein muss, oder mein Gegner, weil er bei seiner rechtmäßigen Prüfung nicht vorsichtig genug war? Für einen neuen Belag bin ich immerhin schnell 46 EUR los.

Und darauf gleich die zweite Frage:

Angenommen ich hätte keinen gleichwertigen Ersatzschläger dabei, hätte mein Protest, weil der Gegner mich durch seine rabiate Prüfung aller Siegchancen beraubt hat, Aussicht auf Erfolg? Oder könnte eher der Gegner Protest einlegen, weil ich mit einem nicht zulässigen Belag spielen würde?

Vielleicht können mir ja die Rechtsexperten unter Euch helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Es hat hier schonmal die Grundsatzfrage gegeben was ist mit Prüfung des Belages gemeint....Ich sage: Man darf sich den Belag nur angucken nicht anfassen...andere meinen man dürfte alle Sinnesorgane nutzen also auch zb anfassen oder riechen....worauf ich gesagt habe, dass ich das Gesicht vom Gegner sehen möchte wenn ich an seinem Belag lecke...

Naja Fakt ist einfach ich würde sagen er darf den belag anschauen aber nicht anfassen. Ich würde den Schläger also nicht aus der Hand geben...genau weil diese Problematik dann kommen wird...auch der SR könnte ja unabsichtlich den Belag beschädigen....

Umgekehrt würde ich nie den Schläger des Gegner nehmen, weil ich dann das umgekehrte Problem habe. Dann sagt der womöglich: Hey da fehlen jetzt 2 Noppen die waren vorher nnicht weg. Du hast den beschädigt....Und dann ist der Ärger groß... DEswegen würde ich mich erstmal weigern den aus der Hand zu geben und wenn er dann drauf besteht und der SR das genauso sieht würde ich ihn drauf hinweisen das der Schläger unbeschädigt ist und du im Falle einer Beschädigung Protest einlegen wirst und Schadensersatz...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 28.01.2007, 11:45
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AW: Wer haftet?

Klar, nicht aus der Hand geben ist schon empfehlenswert. Allerdings glaube ich, das man den Regeln nach nicht drum herum kommt.
Im vorliegenden Fall hab ich das aber garnicht gemacht, sondern den Schläger festgehalten. Der Gegner hat trotzdem draufrumgelatscht. Ich sage "Vorsicht" und will den Schläger wieder zurückziehen, geht aber nicht weil der andere so fest zupackt.
Bleibt also die Frage, wer haftet?
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  #4  
Alt 28.01.2007, 11:49
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von Ökoäffchen Beitrag anzeigen
Klar, nicht aus der Hand geben ist schon empfehlenswert. Allerdings glaube ich, das man den Regeln nach nicht drum herum kommt.
Im vorliegenden Fall hab ich das aber garnicht gemacht, sondern den Schläger festgehalten. Der Gegner hat trotzdem draufrumgelatscht. Ich sage "Vorsicht" und will den Schläger wieder zurückziehen, geht aber nicht weil der andere so fest zupackt.
Bleibt also die Frage, wer haftet?
Wie gesagt nicht aus der Hand geben oder berühren lassen. Es steht nirgends in den Regeln das der Gegner den anfassen darf. Und wenn er drauf besteht würd ich vorher dem SR zeigen das Der Schläger unbeschadet ist und wenn er hinterher kaputt ist haftet dann der Gegner der ihn beschädigt hat

Könnte ja auch das Holz durchbrechen oder ähnliches oder ihn fallen lassen usw. Das ist dann Risiko dessen der ihn anfasst oder in die Hand nimmt...

Mn könnte noch X Fälle konstruieren bei denen der Schläger beschädigt wird oder nicht mehr für den Moment spielfähig ist: ZB der Gegner zieht bei nem frischgeklebten Belag an der überstehenden Kante und der Belag löst sich ab usw....Was willste dann machen...aus diesen und anderen Gründen steht zwar in der Regel der Spieler und der SR dürfen den Belag kontrollieren oder überprüfen. Damit ist aber nicht gemeint das sie ihn anfassen, anlecken oder ähnliches dürfen sondern nur eine Sichtprüfung durchführen. Wenn sie dann den Schläger berühren und eine solche Folge absichtlich oder unabsichtlich eintritt haften sie logischerweise für alles was daraus resultiert
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (28.01.2007 um 12:06 Uhr)
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  #5  
Alt 28.01.2007, 18:17
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AW: Wer haftet?

Bitte, bitte beim nächsten Saisonspiel alle mal am Schläger des Gegners lecken und das dann mit der DigiCam festhalten.... DAS wäre ein Brüller hier im Forum
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel.
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  #6  
Alt 28.01.2007, 18:28
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AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von Pepino Beitrag anzeigen
Bitte, bitte beim nächsten Saisonspiel alle mal am Schläger des Gegners lecken und das dann mit der DigiCam festhalten.... DAS wäre ein Brüller hier im Forum
Habe das schonmal hier geschrieben als irgendwer meinte man dürfte den Schläger mit allen Sinnesorganen untersuchen. Da hab ich gesagt wenn einer mal unbedingt mit dem Argument begrabschen will mach ich das. Dann will ich mal dessen Gesicht sehen...
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  #7  
Alt 28.01.2007, 18:36
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AW: Wer haftet?

Und genau deswegen will ich das sehen
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  #8  
Alt 28.01.2007, 20:23
Corrrd Corrrd ist offline
Berthold Brecht hat recht
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AW: Wer haftet?

Noch mal auf Ökoäffchens Frage:

Der Gegner bzw. der SR hat sicher das Recht, den Belag wie-auch-immer zu prüfen. Wenn er den Belag aber dabei beschädigt, ist er wie jeder andere Schädiger auch zum Schadensersatz nach dem BGB verpflichtet.

Es stellt sich nur die Frage, welchen Wert der Schädiger ersetzen muss, wenn er z. B. eine 20 Jahre alte, morsche Noppe beschädigt. Und bei genau der Frage muss ich dann passen....
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  #9  
Alt 29.01.2007, 22:17
Ostfriese Ostfriese ist offline
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AW: Wer haftet?

Wie schaut es eigentlich bei der Haftung aus, wenn beim Spielen der Tisch beschädigt (verkratzt, Kanten angeschlagen) wird?
Also wenn jemand z.B. beim Topspin mit dem Schläger gegen den Tisch stößt? Oder jemandem der Schläger aus der Hand gleitet und dabei auf dem Tisch landet? Oder jemand gegen den Tisch läuft und die Tischhälfte (bei Tischen, die aus 2 Teilen bestehen, also ohne Fahrgestell) umkippt?
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  #10  
Alt 29.01.2007, 23:48
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AW: Wer haftet?

Zitat:
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Noch mal auf Ökoäffchens Frage:

Der Gegner bzw. der SR hat sicher das Recht, den Belag wie-auch-immer zu prüfen. Wenn er den Belag aber dabei beschädigt, ist er wie jeder andere Schädiger auch zum Schadensersatz nach dem BGB verpflichtet.

Es stellt sich nur die Frage, welchen Wert der Schädiger ersetzen muss, wenn er z. B. eine 20 Jahre alte, morsche Noppe beschädigt. Und bei genau der Frage muss ich dann passen....
Ja die Haftungshöhe ist die eine Frage die andere ist die wie das Spiel dann gewertet wird....Weil mit dem beschädignen Schläger kann derjenige dann ja evtl nicht mehr spielen und mit dem Ersatzschläger verliert er vieleicht wo er sonst gewonnen hätte.

Mal als krasses Beispiel: Ich betrachte den Schläger und werfe ihn auf den Boden oder lasse ihn fallen und der bricht durch. Dann drück ich dem 30 euro für nen neues Holz in die Hand und sage: So nun nimm den Schläger vom Kollegen oder nen anderen Ersatzschläger und spiel damit????

Und wie gesagt beschädigt ist das eine. Wenn ich den Belag einmal ablecke ist er ja nicht beschädigt aber empfindliche Personen möchten dann vieleicht nicht mehr damit spielen (wobei lecken noch die sanfteste meiner Ideen ist)...

Aus all diesen Gründen denke ich sollte wenn der Spieler ihn nicht freiwillig hergibt bei betrachten Schluß sein um Komplikationen zu vermeiden im eigenen Interesse...
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