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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 03.06.2025, 12:06
Schluchtenschupfer Schluchtenschupfer ist offline
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SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Hallo Gemeinde,
folgender Fall:
  • Ein letztjähriger Jugendspieler hatte seine SBNM in Verein A (Schleswig-Holstein), was ja nach entsprechend auch seine "Hauptspielberechtigung" ist.
  • Seine SBEM hatte er im Verein B (Hamburg), seinem "Stammverein". Jetzt ist er für die kommende Saison kein Jugendspieler mehr, die SBEM ist entsprechend erloschen und seine Spielberechtigung (SBEM) liegt beim Verein A, das ist auch so im System ersichtlich aber nicht so gedacht.
  • Verein B ging einfach davon aus, dass seine SBEM beim Verein liegt und verbleibt, er ist da fest eingeplant.

Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten, den für die kommende Hinserie im Verein B zu melden und seine SBEM enmtsprechend zu diesem Verein zu "transferieren"?
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  #2  
Alt 03.06.2025, 12:56
markx markx ist offline
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Pragmatisches Vorgehen: Bei der Geschäftsstelle des betreffenden Verbands (in diesem Fall eventuell bei Beiden) melden, den Fall schildern und nachfragen.
Bei unerwünschten/falschen Wechseln hat man 4 Wochen Frist, innerhalb derer ein Wechsel rückgängig gemacht werden kann, wenn beide betroffenen Vereine und der Spieler dies schriftlich beim Verband bestätigen. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall eine ähnliche Lösung möglich ist.

Geändert von markx (03.06.2025 um 12:58 Uhr)
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  #3  
Alt 03.06.2025, 13:47
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Hier in dem Fall wird das aber gerade andersherum geschildert

Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein Beitrag anzeigen
Das ist falsch. Wenn ein Spieler aus der Jugend kommt, dann bleibt die SBEM bei dem Verein bestehen, bei dem sie zu diesem Zeitpunkt ist und die SBNM endet.
Sollte der Spieler in Zukunft bei dem Verein mit der SBEM spielen wollen, bei dem bisher die SBNM liegt muss dieser Verein einen Wechselantrag für die SBEM beantragen.
https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=638565&page=4
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  #4  
Alt 03.06.2025, 14:29
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Vom Hamburger Verband ist das so wie oben beschrieben bestätigt worden, entweder Chris täuscht sich das ausnahmsweise mal oder es gibt in den überregionalen Klassen eine abweichende Regelung, was eigentlich keinen Sinn machen würde.
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  #5  
Alt 03.06.2025, 14:42
Kaybe Kaybe ist offline
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Kaybe trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Kaybe trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

In der Wettspielordnung unter B 7.2 steht Folgendes:

Zitat:
Mit dem Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlischt die SBNM automatisch. Die Spielberechtigung wird beim bisherigen Stammverein als SBEM weitergeführt. Falls jedoch zu diesem Zeitpunkt eine SBEM bei einem Zweitverein besteht, bleibt diese bestehen, womit der bisherige Zweitverein automatisch zum Stammverein wird.
Also eigentlich müsste es genau so sein wie von Chris beschrieben. Warum das in dem Fall anders gehandhabt wird, verstehe ich jetzt auf Anhieb nicht.
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  #6  
Alt 03.06.2025, 15:09
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Zitat:
Zitat von Schluchtenschupfer Beitrag anzeigen
Vom Hamburger Verband ist das so wie oben beschrieben bestätigt worden, entweder Chris täuscht sich das ausnahmsweise mal oder es gibt in den überregionalen Klassen eine abweichende Regelung, was eigentlich keinen Sinn machen würde.
Es steht wie von Chris beschrieben in der WO des Hamburger Tischtennis Verband in der Ausführung von Stand 01.07.2024 laut Homepage.

Wie der Verband, entgegen seiner eigenen WO, zu dieser Einschätzung kommen kann bleibt ein Rätsel.
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  #7  
Alt 03.06.2025, 15:11
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Zitat:
Zitat von Schluchtenschupfer Beitrag anzeigen
oder es gibt in den überregionalen Klassen eine abweichende Regelung
Das steht genau so, wie Kaybe zitiert hat, in der DTTB WO.
Bei Kontaktaufnahme mit dem Verband kannst du ja darauf hinweisen, dass nach deinem Verständnis der WO die SBEM beim gleichen Verein bleiben sollte. Dann fragen, warum es hier anscheinend anders gehandhabt wird, und ob es eine Möglichkeit gibt, die Spielberechtigung gemäß WO wieder zu ändern.
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  #8  
Alt 03.06.2025, 15:38
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Es ist also tatsächlich so wie Chris es geschildert hat, die SBEM verbleibt bei dem Verein bei der selbige schon bestand, das wird inzwischen auch beim Hamburger Verband so gesehen.

Interessanterweise ist es momentan sowohl dem Verein A (über ttlive) als auch dem Verein B (ClickTT) möglich den Spieler in seine Herrenmannschaften zu melden. Ruft man den Spieler über die Suchfunktion von myTT/ClickTT auf, ist er dem Verein A in Schleswig-Holstein zugeordnet (obwohl die SBEM als einzige Spielberechtigung beim Verein B liegt), das System scheint diese Fälle also nicht korrekt zu verarbeiten bzw. in der Übergangszeit bis zum 01.07. kommt es zu solchen Darstellungen.

Geändert von Schluchtenschupfer (03.06.2025 um 15:41 Uhr)
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  #9  
Alt 03.06.2025, 16:18
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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters

Beim letzten Eintrag verstehe ich das Problem nicht.
Die Saison 2024/25 läuft noch bis zum 30.06. Da der Spieler über die aktuell noch gültige SBNM als Stammspielberechtigung dem Verein A zugeordnet ist, wird er auch dort angezeigt. Der "Wechsel" zum Verein B wird erst zum 01.07. vollzogen.
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