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  #1  
Alt 22.09.2001, 11:41
Manfred Manfred ist offline
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Manfred ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
prasidha 1615

Kann mir einer sagen, ob der Double Fish 1615 der gleiche Belag ist wie der prasidha 1615?
Weil aus dem prasidha 1615 dauernd die Noppen herausfallen würde mich interessieren, welcher Belag ähnlich und billiger bzw. haltbarer ist.
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  #2  
Alt 22.09.2001, 13:35
HOLGI HOLGI ist offline
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HOLGI ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hi Manfred
die beiden Beläge sind identisch.
Das wurde mir von einen Spezialisten für China-Beläge bestätigt, beide werden in derselben Fabrik gefertigt.
Und das in jeder Hinsicht, die Gummimischung, der Aspect ratio, nur ein anderer Stempel.
Der Prashida kostet 41,07 DM und der Double Fish ca. 16,50 DM.
Hm, ich frage mich, wo kommt da der immense Preisunterschied her, wo doch die Kosten für beide Lieferanten gleich sein sollten??? Ein Schelm wer böses denkt.
Gruss
Holgi

Geändert von nevada (24.08.2010 um 16:16 Uhr)
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  #3  
Alt 24.09.2001, 14:07
Manfred Manfred ist offline
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Bei einem Händler gibts den Double Fish 1615 derzeit nur in OX, ich suche den aber mit Schwamm. In keinem der mir vorliegenden Kataloge habe ich den Belag gefunden. Kann mir einer sagen, wo der Double Fish 1615 mit Schwamm bezogen werden kann?

Geändert von nevada (24.08.2010 um 16:16 Uhr)
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  #4  
Alt 24.09.2001, 16:35
nofretete nofretete ist offline
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nofretete ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hi Manfred,
nimm einfach ein anderen Belag in der gewünschten Schwammstärke und zieh dort das Obergummi ab und kleb dann das Gummi vom 1615 auf den Schwamm.
Tip: Von den Meteor Belägen lässt sich das Obergummi sehr leicht vom Schwamm abziehen.
Cya
Nof

Geändert von nevada (24.08.2010 um 16:56 Uhr)
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  #5  
Alt 24.09.2001, 21:17
Manfred Manfred ist offline
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Gute Idee,
leider aber wohl nicht zulässig.
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  #6  
Alt 24.09.2001, 22:32
Noppenfreak Noppenfreak ist offline
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@Manfred
Ich glaube aber doch das das zulässig ist.Kenne nämlich viele Spieler,die das machen.Auch z.B. ein Spieler in der 1.Bundesliga.Und wenn das nicht erlaubt wäre,würden die dieses Risiko nicht auf sich nehmen.Ich selber hab mir auch einen anderen Schwamm drunter gebaut.Warum sollte das auch nicht zulässig sein?
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  #7  
Alt 25.09.2001, 08:16
HOLGI HOLGI ist offline
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@ Manfred
Das ist definitiv zulässig.
Du darfst nur nicht (ist jetzt ein Beispiel) einen dunkelblauen Schwamm unter einen dünnen roten Gummi kleben. Der Belag könnte dann evtl. doch mit nem schwarzen Verwechselt werden.
Benutz mal die Suchfunktion, da wurde schon mal ne Menge drüber geschrieben.
gruss
Holgi
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  #8  
Alt 25.09.2001, 08:41
Manfred Manfred ist offline
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Das ist nicht zulässig, weil die Beläge mit Schwamm als eine Einheit zugelassen sind. In China soll das Wechseln der Noppen, wobei der Schwamm auf dem Schläger bleibt, weit verbreitet sein. Gesehen habe ich das bei Chinesen auch schon. Nur weil das einige machen, auch wenn es BL-Spieler sind, wird das nicht zulässig.
In den Regeln ist auch immer nur von dem Belag die Rede. Ein Belag ist entweder nur das Noppengummi oder das Sandwich-Gummi (4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist.).
Weiter heißt es dann, dass Beläge genehmigt werden müssen, nicht der einzelne Schwamm und das einzelne Noppengummi (2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen.) Ich bin mir sicher, dass ein Belag, der aus dem Schwamm und dem Noppengummi von zwei verschiedenen (genehmigten) Belägen stammt, keine Genehmigung hat. Wenn ich vom gleichen Belag den alten Schwamm abziehe und einen OX draufklebe, ist das – so glaube ich – auch nicht zulässig, denn ich habe den Belag auf jeden Fall verändert.
Aus der Bestimmung, wie Beläge zu befestigen sind, ergibt sich m.E. auch, dass nicht das Noppengummi auf dem Schwamm befestigt werden darf, sondern nur der gesamte Belag auf den Schläger (2.1.4 Zur Befestigung der Beläge auf dem Schlägerblatt dürfen nur selbstklebende Folien (PSA) oder Kleber verwendet werden, die keine verbotenen Lösungsmittel (siehe 5.4) enthalten.) Auch daraus schließe ich, dass kein Noppengummi auf den Schwamm geklebt werden darf.
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  #9  
Alt 25.09.2001, 09:38
nofretete nofretete ist offline
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nofretete ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Es ist zulässig die Noppe auf Schwamm zu kleben.
Die Ittf Zulassung sagt nur aus, das ein belag mit Schwamm zugelassen ist. Aber nicht mit welchen Schwamm. Es GAB einmal eine Regelung, wo auf der Ittf Liste die Schwammfarbe angegben wurde, die gibt es nicht mehr.
Ein gutes Beispiel ist der HALLMARK Dr.Neubauer Super Spezial.
Der Belag wird von Hallmark nur in Rot und in Ox hergestellt. Aber er hat eine Zulassung mit Schwamm. Wo soll die denn bloss herkommen, wenn nicht von der ITTF.
:confused:
Die einzige Einschränkung ist, das beide Beläge auf einer Entfernung von 10mtr bei einer Lichtstärke von 40 Lux deutlich als rot bzw. schwarz zu erkennen sein müssen.
Das meinte Holgi z.B. mit dem roten Belag und den den Dunkelblauen Schwamm.
Ich finde es nicht gut das du HOLGI und Noppenfreak so deutlich widersprichst und dann Punkte zitierst, die du dann noch nicht mal richtig interpretierst. Die beiden wollten dir nur helfen.
Aber da du anscheinend ein Funktionär bist, der wahrscheinlich nur auf Paragraphen reitet (Ich denke mal bei dir in der 3KK. geht alles akurat ab und wenn ein gegnerischer Spieler nicht das richtige Trikot anhat, gibt es gleich ein Protestvermerk auf dem Spielberichtsbogen). Ich stelle mal die Behauptung auf, du bist nicht sehr beliebt in deinem Kreisverband.

Mein Fazit für dich, spiel womit du magst. Oder hol dir bei S&M den teuren Belag mit Schwamm. Wobei hoffentlich erwischst du dann die richtige Noppe mit dem richtigen Schwamm. Den Prashida 1615 gibt es nämlich mit hellgelben, orangen und weissen Schwamm. Deiner Therorie nach sind das 3 verschieden Beläge, aber der Prashida 1615 ist auf der ITTF Liste auch nur 1x aufgeführt, denk da mal drüber nach.
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  #10  
Alt 25.09.2001, 09:49
Manfred Manfred ist offline
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Manfred ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@ Holgi

den vorstehenden Beitrag hatte ich geschrieben, ohne Deine Antwort zu kennen. Nachdem ich Deine Antwort in einem anderen Thread gelesen habe, war ich mir nicht mehr sicher, denn deine Argumente treffen zu, nur die Schlussfolgerung halte ich für nicht richtig.

Es ist so, dass die Zulassungslisten seit einigen Jahren keine Angaben über die Farbe des Schwammes enthalten. D. h. aber nicht, dass nur noch die Noppengummis zugelassen sind und die Schwämme keine Zulassung benötigen.

Ob ein Belag die Zulassung mit und ohne Schwamm hat und nur ohne Schwamm zu kaufen ist (du schreibst an anderer Stelle, dass es bei dem Hallmark so sein soll), ist m.E. aber noch kein Indiz dafür, dass man deshalb Gummis auf anderen Schwämmen kleben darf. Die Zulassung kann auch rein vorsorglich beantragt worden sein.

Und die Chinesen haben auch zu den Zeiten, wo die Schwammfarbe noch angegeben war, nur das Noppengummi auf den Schwamm geklebt.

Ich glaube also weiterhin, dass es nicht zugelassen ist, Noppengummi auf einen Schwamm zu kleben, auch wenn deine Argumentation mich zunächst hat zweifeln lassen.
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