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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Wie lange muss der OSR auf die Auswärtsmannschaft warten?
Es geht um Folgendes: Bei der Verbandsschiedsrichterprüfung wurde eine Frage gestellt, auf die ich die Antwort nicht genau wußte, und da den Prüflingen alle korrekten Antworten auf die Fragen nach der Prüfung nicht mitgeteilt wurden, möchte ich auf diesem Wege mal nachfragen.
Zur Frage: Bei einem Mannschaftskampf, der um 16.30 Uhr anberaumt ist, läßt die Auswärtsmannschaft auf sich warten. Wie lange muss der Oberschiedsrichter warten, bis er gehen kann? (a) Er kann um 16.30 Uhr sofort gehen, wenn die Auswärtsmannschaft noch nicht da ist. (b) Er muss bis um 17.00 Uhr (also eine halbe Stunde) warten und kann dann gehen. (c) Er muss bis um 17.30 Uhr (also eine Stunde) warten und kann dann gehen. Welche Antwort ist richtig?
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Tue Gutes und red' drüber! |
#2
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Hallo Jancsi,
so einfach ist es gar nicht, die richtige Antwort zu geben. Es gibt folgende Regelungen: 5.12 Bundesligaordnung: Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft ist das Spiel, soweit die Möglichkeit vorhanden ist, noch auszutragen. Die Entscheidung hierüber trifft der OSR. E 13 Wettspielordnung DTTB: Das Spiel hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Ausnahmen können die Mitglieds- und Regionalverbände regeln. Regelungen auf Regionaler oder Verbandsebene: z. B. E 13.2 AB-WO im TTVWH: Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig, so hat die anwesende Mannschaft 30 Minuten (bei Koppelspielen 60 Minuten) zu warten. Kommt die fehlende Mannschaft innerhalb dieser Zeit, so muss (ggf. unter Protest) gespielt werden. Der Klassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung des Spiels. Nach meiner Meinung ist Antwort (b) am ehesten die Richtige; aber: - in der Bundesliga würde ich auf jeden Fall länger warten, wenn bekannt ist, wann die fehlende Mannschaft in etwa eintrifft (zur Not soll die Mannschaft, die da ist, den Zuschauern einen Schaukampf bieten oder sonst wie die Zeit überbrücken. - ich würde auf jeden Fall länger wie 30 Minuten warten, wenn die Mannschaft, die da ist, ebenfalls warten will (ist mir vor Jahren in Reutlingen passiert: Gastmannschaft steckte auf der Autobahn im Stau; die Reutlinger wollten aber unbedingt spielen und wir warteten 2,5 Stunden auf die Gastmannschaft). Mit freundlichen Grüßen Detlef Sander Internationaler SR |
#3
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@ dsk
Danke erstmal, scheint wohl darauf hinauszulaufen, dass das in jedem Verband anders gehandhabt wird (ich bin beim Südbadischen Tischtennisverband gemeldet). Wenn ich mich recht entsinne, habe ich bei der Prüfung auch Antwort (b) angekreuzt, war aber eher gefühlsmäßig, ohne es wirklich zu wissen. Vielleicht könnte hier einer vom SBTTV etwas posten?
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Tue Gutes und red' drüber! |
#4
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§ 26 der Sportordnung des SBTTV:
Spielbereitschaft und Wartezeit 1 Jedes Spiel hat pünktlich zu dem in der Terminliste genannten Zeitpunkt zu beginnen. Das Spiel beginnt mit der Begrüßung. 2 Bei verspäteter Spielbereitschaft der Gastmannschaft bis 30 Minuten nach dem festgelegten Spielbeginn ist das Spiel in jedem Fall auszutragen, jedoch ist auf dem Spielformular der tatsächliche Spielbeginn zu vermerken. Die Begründung für diese Verspätung ist dem Spielleiter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Schuldhafte Verspätung wird mit einer Strafe gem. § 2 der Strafordnung belegt. 3 Tritt die Gastmannschaft erst nach Ablauf der Wartefrist oder der Heimverein nach dem in der Terminliste festgesetzten Zeitpunkt an. so gilt. außer in begründeten Fällen, diese Mannschaft als nicht angetreten. 4 Sind Spiele als sogenannte Koppelspiele angesetzt, so verlängert sich die in Ziffer 2 genannte Wartezeit beim zweiten Spiel auf 60 Minuten. 5 Das Spiellokal muss 30 Minuten vor dem festgesetzten Anfangszeitpunkt geöffnet und in spielbereitem Zustand sein. Der Gastmannschaft ist mindestens ein für das Spiel vorgesehener Tisch zum Einspielen zur Verfügung zu stellen. Verstöße werden mit einer Strafe gem. § 2 der Strafordnung belegt. Mit freundlichen Grüßen Detlef Sander |
#5
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@ dsk
Danke, also war Antwort (b) richtig. Ähh, was sind nochmal "sogenannte Koppelspiele"?
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#6
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Wenn eine Mannschaft am gleichen Tag gegen zwei andere Mannschaften spielt, nennt man das "Koppelspiel".
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#7
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@ dsk
Ah so, alles klar.
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#8
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Zitat:
so ne ähnliche Frage kam bei mir auch in der VSR-Prüfung, dort hieß es aber, dass die Heimmanschaft entschied, von 16:00 bis 17:30 noch zu spielen (oder wars nur ne Stunde?... weiß nich mehr genau) - und da war die Antwort, dass der OSR auf jeden Fall solange warten muss, wie der Heimverein noch spielen will, die richtige... ...Pingu PS: obige Frage find ich ungleich schwieriger :-) |
#9
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OSR
Bei uns stellt sich das Problem gar nicht:
OSR ist bei uns immer der Mannschaftsführer der Gastmannschaft
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...Perkele! |
#10
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??? Welcher Verband erläßt solch eine Regelung?
Soweit ich weiß gilt bei uns (TTVWH) in den Ligen, in den es keine geprüften OSRs gibt, dass beide Mannschaftsführer gemeinsam das Amt des OSR übernehmen... |
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