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#1
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1000x1000€
Hallo zusammen,
wer von Euch hat einen Antrag gestellt? Welche Ideen habt Ihr? Antragsende ist der 31. Mai 2010 Eine gute Möglichkeit ein wenig die Vereinskasse zu füllen. Hier ein paar Infos: http://www.wir-im-sport.de/templates...164&nodeid=160 Vereinsförderprogramm 1000 x 1000 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Für dieses Programm "1000 x 1000" werden über den Landeshaushalt 2009 insgesamt 1.000.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel werden über den LandesSportBund NRW ausgezahlt. Die Fördermittel werden über die Stadt- und Kreissportbünde zur Weiterleitung an die Sportvereine zugewiesen. Und so läuft´s: 1. Der Antrag stellende Sportverein muss mindestens eine neue oder zusätzliche Maßnahme - entweder zur Förderung der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - oder zur Gesundheitsförderung in Sportvereinen initiieren und durchführen. 2. Der Sportverein kann nur für eine Maßnahme eine Förderung im Rahmen dieses Programms erhalten. Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2009 begonnen werden. Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000,00 €. 3. Der Sportverein stellt seinen Förderungsantrag bei seinem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund. 4. Die jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde entscheiden in eigener Zuständigkeit über das örtliche Auswahlverfahren. 5. Die Auszahlung der Förderung an den Sportverein erfolgt über den jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund. ![]() ![]() ![]() |
#2
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AW: 1000x1000€
Habe mir gerade die 1000x1000 Aktion durchgelesen. War sehr negativ überrascht, weil es meiner Meinung nach eine bodenlose Frechheit ist, daß der Staat für solch unnütze Dinge, Geld zum Fenster hinauswirft.
Es gibt meiner Meinung nach mit Sicherheit andere Einrichtungen o.Ä., wo dieses viele Geld mit Sicherheit besser angelegt wäre, als in Integration von Mitbürgern mit Zuwanderungshintergrund. Intergration wird meiner Meinung nach in diesem Land sowieso nur gering angenommen und ist meines Erachtens nach nur ein sinnloses Vorhaben dieser Regierung ![]()
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#3
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AW: 1000x1000€
Hallo Paulo!
"Der Sportverein kann nur für eine Maßnahme eine Förderung im Rahmen dieses Programms erhalten. Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2009 begonnen werden. Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000,00 €." Zu spät? ;-)
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Meister der Currysauce -262931400 |
#4
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AW: 1000x1000€
Zitat:
Du bist ja sehr aufmerksam! Danke für den Hinweis. Habe den Beitrag vom letzten Jahr kopiert. Hier der richtige für dieses Jahr: 1000 mal 1000 Euro für die Vereine in NRW Das Innenministerium des Landes NRW und der Landessportbund NRW fördern im Rahmen des "Bündnisses für den Sport" in 2010 wie schon im Vorjahr auch diesmal wieder Maßnahmen zur Integration von Menschen mit "Zuwanderungs-geschichte" sowie zur Gesundheitsprävention und -förderung in Sportvereinen. Zusätzlich werden in diesem Jahr auch Maßnahmen "zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Offenen Ganztagsschulen" gefördert. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die
Der antragstellende Sportverein muss mindestens eine neue oder zusätzliche Maßnahme
Der Sportverein kann nur für eine Maßnahme eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten. Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.12.2010 begonnen werden. Art und Umfang, Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000 €. Sonstige Bestimmungen Der Landessportbund NRW legt im Einvernehmen mit dem Innenministerium NRW, unter Berücksichtigung der Anzahl der Sportvereine, einen Verteilungsschlüssel über die Anzahl der Festbetragsförderungen auf den Verwaltungsgebieten der jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde fest. Verfahren/Antragsverfahren Antragsjahr ist das Kalenderjahr 2010. Der Antrag ist formlos unter Darstellung und Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme an den zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund zu richten. Die eingehenden Anträge werden beim zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund geprüft und bearbeitet. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Fordermittel zur Verfügung stehen. Bewilligungsverfahren Die örtlich zuständigen Stadt- und Kreissportbünde legen dem Landessportbund NRW die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen vor. Der Landessportbund NRW als Beliehener (gemäß § 44 Abs.2 LHO) erteilt jeweils einen Zuwendungsbescheid an die Stadt- und Kreissportbünde mit der Maßgabe, die Mittel an die Sportvereine entsprechend dem Zuwendungszweck vollständig weiterzuleiten. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Förderung wird in einem Betrag ohne Anforderung ausgezahlt. Nachweisverfahren Die Kreis- und Stadtsportbünde haben die Verwendung in einem einfachen Verwendungsnachweis unter Angabe des Sportvereins, Vorlage der Maßnahmenbeschreibung und Nachweis der Auszahlung der Zuwendung bis zum 30.11.2010 dem Landessportbund NRW vorzulegen. Der Landessportbund NRW legt dem Innenministerium bis zum 30.04. des folgenden Jahres einen Gesamtverwendungsnachweis vor. Es gelten die Regelungen des § 44 Landeshaushaltsordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Weitere Informationen: Landessportbund NRW, Gisela Feid, Tel. 0203 7381-916, Gisela.Feid@lsb-nrw.de oder Dagmar Osterburg, Tel. 0203 7381-951, Dagmar.Osterburg@lsb-nrw.de |
#5
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AW: 1000x1000€
Gibt es für dieses Jahr auch einen Einsendeschluss?
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#6
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AW: 1000x1000€
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