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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Vorletztes Wochenende waren wir mit zehn Leuten auf dem internationalen Turnier in Luxemburg und in der Herrenklasse III mußte ich in der 3.Runde gegen ein etwa 50 -60 jährigen Franzosen (oder Luxemburger) antreten.
Ich verlor das Spiel sang- und klanglos und war deprimiert, weil ich normalerweise sehr gut gegn lange Noppen spieln kann. Nur bei diesen TSP Curl P1 Noppen sprangen die Bälle immer dahin, wo man sie nicht erwartete. Ich bin felsenfest davonüberzeugt, daß dieser Spieler seine Noppen behandelt hat. Der Oberschiedsrichter meinte bloß, es wäre nicht festzustellen, ob er tatsächlich unerlaubte lange Noppen spielte. Welche leicht und sofort anwendbare Methoden kennt ihr, um einem unwissenden Oberschiedsrichter aufzufordern, diese Noppen aus dem Spiel zu nehmen? Woran erkennt man ganz schnell, daß es diese Spezial Curl P1 Noppen sind? ------------------ El rey de TT |
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#2
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Mit dem Nachweis das ist wirklich ein Problem. Man kann die Vermutung haben, dass der Belag behandelt ist, aber wie beweisen? Jemand, der sich damit auskennt, merkt es sofort, wenn ein Belag behandelt ist, z.B. an einer glänzenden Oberfläche oder daran, dass die Noppenoberfläche ganz glatt ist, das fühlt man mit der Hand oder wenn man mit einem Ball über den Belag streicht, erfährt der keinen Widerstand sondern "rutscht" über die Noppenoberfläche.
Daran erkennt man behandelte Beläge. Doch der verdächtigte Spieler wird dann sagen, dass der Belag schon sehr alt ist und durch den natürlichen Alterungsprozess seine Griffigkeit verloren hat, oder dass der Belag durch äußere klimatische Einflüsse so glatt geworden ist. Es ist nämlich nicht verboten, den Schläger ein Jahr lang im Wohnwagen aufzubewahren oder ihn versehentlich mal im Auto auf der Ablage liegen gelassen zu haben, 1 Woche lang in praller Sonne bei 50°C. Gegen all das ist nichts einzuwenden. Man hat eigentlich keine Chance einem Spieler nachzuweisen, dass er seinen Belag behandelt hat. ------------------ Gruß Basti |
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#3
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Zitat:
.------------------ Rock Hard, Ride Free, Hau rein! |
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#4
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@Ryker
genau das Problem bleibt der Nachweis. Aber was ist wenn jemand, wirklich null Kohle hat und sich keinen neuen Beläge leisten kann. Darf er dann nicht mehr mit einem alten Belag spielen???, muß er dann mit dem TT aufhören. Okay, das ist eine Fiktion, aber was wäre dann, vor allem wenn der Belag laut ITTF zugelassen wäre. Ich kenn jemanden der spielt einen, mindestens 15 Jahr alten Belag, der immer noch zugelassen ist. Wenn ich dem sagen würde kauf dir einen neuen, der ist verboten. Der würde sofort aufhören mit TT, nur blöd das ausgerechnet er ein Leistungsträger seines Vereins ist. Na Ryker, was meinst du ?? Gruss Holgi ------------------ Mach mal nen bescheid fertig. |
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#5
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Und wo will man da die Grenze setzen, ob ein Belag vertretbare Abnutzungserscheiningen zeigt oder so alt ist, dass er seine ursprünglichen Spieleigenschaften verloren hat? Wenn ich meinen Sriver FX eine Woche gespielt habe, hat der auch nicht mehr seine ursprüngliche Griffigkeit. Gilt er dann auch als behandelt? Das ist überhaupt nicht messbar, ob ein Belag nun noch seine ursprünglichen Spieleigenschaften hat oder nicht. Daher kann man auch keinen Belag beanstanden, wenn er auch noch so alt und glatt ist.
------------------ Gruß Basti |
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#6
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Vielleicht könnte man so eine Art TÜV-Stempel draufmachen, sodaß man daran erkennen könnte, wie alt ein Belag ist. Und wenn er dann älter als 1 Jahr (oder sonst einen Zeitraum) ist, muß er ausgetauscht werden.
------------------ Alles Gute, bis zum nächsten Mal |
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#7
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@ HOLGI
Ich meine folgendes: Bestimmt kann sich nicht jeder in jedem Jahr (oder öfter) einen neuen Schläger kaufen. Wenn ich aber sowieso die Beläge 2 oder mehr Jahre spielen will, dann kann ich mir auch für 50 Mark einen Kaufhausschläger holen - der ist nämlich nicht schlechter als ein 2 Jahre alter "normaler" Belag. Und selbst wenn doch: Wenn ich surfen gehen will und kann mir ein teures Board nicht leisten, dann muß ich mir ein billigeres, vielleicht schlechteres kaufen. So ist das eben. Du kannst aber nicht verlangen, daß ich gegen jemanden antrete, der mit einem Belag spielt, der niemals genehmigt würde, wenn er von Anfang an so wäre, nur mit der Begründung "kein Geld!" oder "spiel ich schon ewig". P.S.: Unsere Vereins-Nr.1 spielt seit ich ihn kenne (12 Jahre oder so) das gleiche Holz, dieses wird aber von Jahr zu Jahr ein bißchen kleiner . Die Beläge hat er in der Zeit vielleicht 2 mal gewechselt. "Natürlich" ist er Angriffspieler.------------------ Rock Hard, Ride Free, Hau rein! |
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#8
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@ Ryker
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Aber schau mal, ich selber habe einen 6 Jahre alten Feint Soft, der zugegebenermassen, seine Griffigkeit verloren. Und dieser Schläger lag auch mal nen Sommer im Auto, weil ich damit draussen gespielt habe. Ich mache mir diesem Belag aber just for fun auch mal zwischendurch drauf. Der ist jetzt sauglatt, ie ein Bamboo. Also, mit dem alten Feint darf ich nicht mehr spielen, aber mit nem Bamboo. Ich findet das echt schwachsinnig, weil beid ejetzt gleiche Eigenschaften haben. Wo würdest du beim Backside Belag den Break Even ansetzen. Bei 100 Spielstunden, bei 200 Spielstunden oder bei einem 1/2 alt oder 1 Jahr alt. Ich mein, wo willst du da sagen, der ist zu alt, gegen dich spiele ich nicht, weil der Belag jetzt abgespielt ist( ist das eigenlich auch eine Behandlung oder mehr eine natürliche Abnutzung ). Ryker, versteh mich nicht falsch, ich will nicht stänkern, aber ich bin immer mal gerne der Advokat Diaboli und meine auch im TT sollte man "in vade retro" handeln. Oder ??? Gruss Holgi ------------------ Mach mal nen bescheid fertig. |
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#9
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hi,
erstmal gebe allen recht, die sagen, das man nichts unternehmen kann, auch wenn man glaubt, einen behandelten schläger erkannt zu haben. @ryker >>Grds. ist jede Behandlung des Behandlung des Belages verboten, die seine Spieleigenschaften verändert. So darf man eigentlich auch nicht mit dem 4 Jahre alten Vario spielen, der glatt wie ein Androidenpopo ist. Sonnenbestrahlung ist genauso eine "Behandlung", wie Microwellenbestrahlung.<< schauen wir uns doch mal diesbezüglich das regelwerk an, denn so klar ist mir das mit der nachbehandlung von belägen gar nicht. ----------schnipp----------- TT-Regeln A 4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 2mm) oder mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 4 mm) bedeckt sein. 4.3.1 Gewöhnlicher Noppengummi ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem (d.h. weder Schwamm- noch Schaum-) Gummi - natürlich oder synthetisch - mit Noppen, die gleichmäßig über seine Oberfläche verteilt sind, und zwar mindestens 10 und höchstens 50 pro Quadratzentimeter. 4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist. Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen. -------------schnapp------------ dabei ist mir besonders der erste teil von 4.3.1 wichtig: Gewöhnlicher Noppengummi ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem ([...]) Gummi - natürlich oder synthetisch - mit Noppen, [...]. daraus schließe ich jetzt mal, dass z.b. das nachbehandeln mit einer ominösen flüssigkeit oder haarspray oder was auch imnmer, nicht gestattet ist, denn dann besteht der belag nicht mehr aus einer einzelnen schicht aus gummi. es ist aber imho nirgendwo ausdrücklich gesagt, dass ein belag nicht 'behandelt' werden darf. wenn das gesagt würde, hätten wir ein echtes problem, denn wie schon so viele sagten, wo sollen wir die grenze setzen? darf man dann den belag nicht mehr anfassen? du musst also, wenn du einen belag beanstanden willst, definitiv nachweisen, dass er nicht mehr die in den tt-regeln genannten eigenschaften hat. dein beispiel mit dem vario ist imho auch falsch, denn nirgendwo steht, dass er nicht glatt sein darf, z.b. durch sonneneinstrahlung. wenn also ein noppenbelag nicht mehr die eigenschaft erfüllt, aus einer einzelnen gummischicht zu sein, die nicht dicker ist, als 2mm und die weniger als 10 noppen/qcm oder mehr als 50 noppen/qcm enthält, dann ist der noppenbelag regelwiedrig. passiert das durch sonneneinstrahlung? ich hoffe mal, ich habe keine regel übersehen, in der ausdrücklich ein nachbehandeln von belägen, z.b. durch sonneneinstrahlung, erwähnt wird, denn dann hätte ich mir das ganze posting sparen können ![]() mfg ------------------ http://www-stud.uni-essen.de/~sm0078 [Diese Nachricht wurde von Edwin am 25-07-2000 editiert.] |
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#10
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Hi !!!
Um noch mal ganz kurz auf die Originalfrage einzugehen: Wenn Dein Gegner mit einem TSP Curl P1 gespielt hat, dann hätte er damit sowieso nicht antreten dürfen, denn der Curl P1 ist nicht mehr zugelassen (!!!) - weder in der behandelten Version (seit ca. 6 Jahren) noch in der unbehandelten Version (seit der letzten Saison) !!! Wenn Dein Gegner also einen solchen Belag hatte und keinen Curl P1 R (der Nachfolger), dann hätte der Schiri ihn auf JEDEN FALL disqualifizieren müssen, egal ob der Belag zusätzlich noch irgendwie behandelt war oder nicht !!! Ciao Mr. Material-Ecke ------------------ Marc Heczko: www.heczko.de Email: marc.heczko@tt-news.de - material@tt-news.de - tests@tt-news.de Blau-Gelb Elze Tischtennis: www.planet-interkom.de/marc.heczko ---------------------- [Diese Nachricht wurde von Mr. Material-Ecke am 31-07-2000 editiert.] |
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. Die Beläge hat er in der Zeit vielleicht 2 mal gewechselt. "Natürlich" ist er Angriffspieler.