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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 07.03.2012, 08:00
moncherie1983 moncherie1983 ist offline
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Daumen hoch Noppe mit 4 Klebefolien

hallo,
ein Kumpel von mir spielt die Noppe Dawai 388d1 (Quattro) ohne Schwamm. Er klebte darunter 4 Dämpfungsfolien sodass der rote Belag als weinrot ersichtlich ist.
Nun meine Frage. Darf er damit weiterspielen? Ist das nicht verboten?

Ich frage weil viele Gegner protestieren.

Er legte vorsichtshalber den Schläger weg und spielt nun anstatt die Noppe ein schwarzen Antibelag mit Schwamm und klebte auch hier wieder zusätzlich eine Dämpfungsfolie zwischen Holz und Schwamm.

Ist das nicht auch wieder ein Grund zu protestieren für die Gegner?
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  #2  
Alt 07.03.2012, 21:02
Pinguin Pinguin ist offline
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien

Zitat:
Zitat von moncherie1983 Beitrag anzeigen
ein Kumpel von mir spielt die Noppe Dawai 388d1 (Quattro) ohne Schwamm. Er klebte darunter 4 Dämpfungsfolien sodass der rote Belag als weinrot ersichtlich ist.
Was bitte sind "Dämpfungsfolien"? Ein Schläger muss u.a. den folgenden Regelungen entsprechen:
ITTR A 4
4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 2 mm) oder mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 4 mm) bedeckt sein.
4.3.1 "Gewöhnlicher Noppengummi" ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem (d. h. weder Schwamm- noch Schaum-) Gummi - natürlich oder synthetisch - mit Noppen, die gleichmäßig über seine Oberfläche verteilt sind, und zwar mindestens 10 und höchstens 30 pro Quadratzentimeter.
4.3.2 "Sandwich-Gummi" ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d. h. Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist. Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.
[...]
4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.
4.6 Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.
Für die Entscheidung ob ein Schläger konkret gegen diese Regelungen verstößt, ist der Oberschiedsrichter zuständig.
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  #3  
Alt 10.03.2012, 14:53
Ralph Ralph ist offline
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien

Ein Belag ohne Schwamm darf eine max. Dicke von 2,0 mm haben; wenn er nun 4 Klebefolien drunterklebt, dürften die 2,0 mm überschritten werden und der Schläger - oder zumindest diese Seite - ist nicht zulässig.
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  #4  
Alt 10.03.2012, 15:27
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien

Für die Entscheidung ob ein Schläger konkret gegen diese Regelungen verstößt, ist der Oberschiedsrichter zuständig.[/QUOTE]

Bedingt!

Er hat sich, laut Urteil des DTTB Bundesgerichtes, penibel an die RzSchlk zu halten.

Daraus leitet sich ab:

Farbe/Glanz:

ohne vergleichsfarbtabelle und ohne glaxometer wird er dort nichts beanstanden können. Zudem lässt die farbtabelle unfassbare Farben zu!

Dicke?

Ja, vier DF ergeben bei jeder LN eine dicke > 2mm

dies muss der Osr protokollieren lt. Urteil.

Mögliche glätte der noppe?

Unprüfbar mangels gerät lt. Urteil!

Zudem weist die DF die charakteristik eines Schwammes auf (zwei Folien mit einem 1mm schwamm in der Mitte =DF).

Nicht zulässig in Kombi mit einem anderem schwamm und vierfach schon gar nicht!

Dagegen kann der Spieler natürlich protestieren. Dann muss bis zum 9. Punkt ohne Einbeziehung seiner Spiele gespielt werden und er kann den Schläger dem osr mitgeben zur Prüfung durch das Bundesgericht/verbandsgericht (Ost muss den schläger annehmen lt. Urteil).

Es ist also explizit KEINE tatsachenentscheidung (steht auch so in dem Urteil).

Der SR muss schriftlich protokollieren warum er den Schläger verboten hat, was in diesem Fall problemlos sein dürfte.

Geändert von Noppenzar (10.03.2012 um 15:29 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #5  
Alt 10.03.2012, 19:13
Pinguin Pinguin ist offline
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
(Ost muss den schläger annehmen lt. Urteil).
Wo kann man dieses Urteil denn nachlesen? Und: werden Urteile nicht eigentlich immer nur in einem konkreten Einzelfall gefällt?
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  #6  
Alt 11.03.2012, 23:46
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Noppe mit 4 Klebefolien

In meinen Augen liest Du zuviel in das Urteil hinein und interpretierst es zu sehr entsprechend deiner Ansichten.

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Bedingt!

Er hat sich, laut Urteil des DTTB Bundesgerichtes, penibel an die RzSchlk zu halten.
ITTR B 3.1 Oberschiedsrichter
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
Bei seinen Entscheidungen hat sich der OSR natürlich an die gültigen Regeln und Vorschriften zu halten. Entsprechend müssen Entscheidungen anhand von ermittelten Tatsachen getroffen werden. Wie man an diese kommt ist in der Tat in der Richtlinie zur Schlägerkontrolle beschrieben.

Allerdings halte ich "penibel" dann doch für einen unpassenden Ausdruck. Nicht jede Abweichung vom Wortlaut führt zu ungültigen Feststellungen, die zu einer Unrechtmäßigkeit einer Entscheidung führen könnte. Nur weil in einem Einzelfall Bestimmungen der Richtlinie zur Schlägerkontrolle nicht beachtet wurden und daher Entscheidungen im Nachhinein nicht mehr nachprüfbar waren (was vom Gericht kritisiert wurde), heißt das nicht, dass jede Abweichung von der Richtlinie zur Schlägerkontrolle automatisch zu einer Annulierung der Entscheidung führt.

Zitat:
Daraus leitet sich ab:
Daraus leitest du ab!? Im Urteil stehen diese Details nicht in dieser Form.

Zitat:
Farbe/Glanz:

ohne vergleichsfarbtabelle und ohne glaxometer wird er dort nichts beanstanden können. Zudem lässt die farbtabelle unfassbare Farben zu!
Die Farbtabelle ist in der Tat ein sehr schwieriges Thema, ich wüßte auch nicht wo ich diese als kalibrierten Ausdruck erhalten sollte zum Vergleich. Aber hierzu steht nichts im Urteil.

Der Glanz kann laut der Richtlinie zur Schlägerkontrolle nicht nur mittels eines Glossmeters sondern auch über die Reflektion der Schrift der Netzlehre im Belag geprüft werden. Dieses Vorgehen ist in dem Urteil nicht beanstandet worden. Es wurde beanstandet, dass der OSR dieses Verfahren nicht angewendet hat, sondern den Glanz rein anhand seines subjektiven Eindrucks beurteilt hat.

Zitat:
dies muss der Osr protokollieren lt. Urteil.
In der Tat muss der OSR Beanstandungen protokollieren.

Zitat:
Mögliche glätte der noppe?

Unprüfbar mangels gerät lt. Urteil!
Sie ist kein Prüfkriterium laut der Richtlinie zur Schlägerkontrolle, was in dem Urteil festgestellt wurde. Würde hier ein Prüfverfahren beschrieben (auch ggf. ohne Gerät), könnte das wieder anders ausehen. Würde der OSR eine Nachbehandlung vermuten, müsste er dies im Detail prüfen und seine Entscheidung dokumentieren.

Zitat:
[...] und er kann den Schläger dem osr mitgeben zur Prüfung durch das Bundesgericht/verbandsgericht (Ost muss den schläger annehmen lt. Urteil).
Auch diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Laut 3.4 der Richtlinie zur Schlägerkontrolle verbleibt der Schläger bis zum Ende des jeweils einzelnen Wettkampfes beim OSR. Eine Pflicht ihn darüberhinaus und insbesondere über das Ende des jeweiligen Einzelspiels oder Mannschaftskampfes an sich zu nehmen besteht nicht und wird auch in dem Urteil nicht gefordert.

Zitat:
Es ist also explizit KEINE tatsachenentscheidung (steht auch so in dem Urteil).
Was ist keine Tatsachenentscheidung? Das Urteil äußert sich nur dazu, dass in dem vorliegenden Fall die Richtlinien zur Schlägerkontrolle nicht eingehalten wurden und daher die Entscheidungen über die Nichtzulässigkeit nicht rechtmäßig waren. Ob eine unter Einhaltung der gängigen Verfahren getroffene Feststellung (wie: der Belag glänzt zu sehr, was mit der Netzlehre geprüft wurde) als Tatsachenentscheidung zu werten ist, auch hierzu äußert sich soweit ich das sehe das Urteil nicht.
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  #7  
Alt 12.03.2012, 16:46
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien

Eine klassische Dämpfungsfolie ist üblicherweise gekammert und damit sowieso nicht zum Verkleben von Belag und Holz zugelassen. (siehe Fettgedrucktes)

Zitat:
1.2.2. PSA (Pressure-Sensitive Adhesive sheets)
Apart from adhesives, a PSA may be used for fixing the rubber to the blade. Some of these are water-based systems.
PSA may not be more than 0.1 mm thick and may not be cellular. It may consist of two layers of adhesive supported on the two sides of a plastic film or a cellulosic paper, or may be one solid layer of film. The packaging should carry the trade name and instructions for use.
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  #8  
Alt 13.03.2012, 14:26
tate tate ist offline
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tate ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Noppe mit 4 Klebefolien

Diese E-Mail hat der Vorsitzende des WTTV-Schiedsrichterausschusses gestern zu dem Thema verschickt (ich nehme an, dass die E-Mail an alle Schiedsrichter im WTTV-Gebiet gegangen ist):

Lieber ...,

ein Verein hat gegen eine Entscheidung des OSR einen Schläger nicht zuzulassen beim Bundesgericht des DTTB eine Protest eingelegt und hat in diesem Punkt Recht bekommen. In der Begründung wurde die nicht korrekte Kontrolle des Schlägers laut Richtlinie zur Schlägerkontrolle bemängelt. Aus diesem Grund möchte ich noch einmal auf folgendes Hinweisen:

- Bitte die Richtlinie zur Schlägerkontrolle ausdrucken und mit zu den Euren Unterlagen bei den Spielen mitnehmen. Somit habt Ihr eine genaue Beschreibung bei Euch und die Spieler die Gewissheit, dass alles ordnungsgemäß abläuft.

- Besonders weise ich auf den Ablauf einer Schlägerkontrolle (Punkt 4) hin. Hier ist genau beschrieben, welche Möglichkeiten auch ohne vollständige Schlägerkontrolleinrichtung bestehen.

- Wenn Du einen Schläger als nicht regelkonform einstufst musst Du dieses dokumentieren. Auf einem separatem Blatt den Namen des Spielers, Vereinszugehörigkeit, Datum, Uhrzeit der Kontrolle, Meisterschaftsspiel, Herstellernamen des roten und schwarzen Belages notieren, die von Dir ermittelten Werte der Beläge notieren und warum Du den Schläger als nicht regelkonform bewertest. Der Spieler muss mit einem Ersatzschläger das Spiel bestreiten.

- Diesen Schläger behältst Du dann so lange bei Dir, bis das einzelne Spiel des betreffenden Spielers beendet ist. Danach erfolgt die Kontrolle des Ersatzschlägers. Dann gibst Du den Schläger und den Ersatzschläger wieder zurück an den Spieler.

Bei Fragen kannst Du Dich gerne an mich oder [...] wenden, der Internationaler Schlägerkontrolleur ist.

Viele Grüße
...
__________________
TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga
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