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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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hallo,
ein Kumpel von mir spielt die Noppe Dawai 388d1 (Quattro) ohne Schwamm. Er klebte darunter 4 Dämpfungsfolien sodass der rote Belag als weinrot ersichtlich ist. Nun meine Frage. Darf er damit weiterspielen? Ist das nicht verboten? Ich frage weil viele Gegner protestieren. Er legte vorsichtshalber den Schläger weg und spielt nun anstatt die Noppe ein schwarzen Antibelag mit Schwamm und klebte auch hier wieder zusätzlich eine Dämpfungsfolie zwischen Holz und Schwamm. Ist das nicht auch wieder ein Grund zu protestieren für die Gegner? |
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#2
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
Zitat:
ITTR A 4Für die Entscheidung ob ein Schläger konkret gegen diese Regelungen verstößt, ist der Oberschiedsrichter zuständig. |
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#3
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
Ein Belag ohne Schwamm darf eine max. Dicke von 2,0 mm haben; wenn er nun 4 Klebefolien drunterklebt, dürften die 2,0 mm überschritten werden und der Schläger - oder zumindest diese Seite - ist nicht zulässig.
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#4
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
Für die Entscheidung ob ein Schläger konkret gegen diese Regelungen verstößt, ist der Oberschiedsrichter zuständig.[/QUOTE]
Bedingt! Er hat sich, laut Urteil des DTTB Bundesgerichtes, penibel an die RzSchlk zu halten. Daraus leitet sich ab: Farbe/Glanz: ohne vergleichsfarbtabelle und ohne glaxometer wird er dort nichts beanstanden können. Zudem lässt die farbtabelle unfassbare Farben zu! Dicke? Ja, vier DF ergeben bei jeder LN eine dicke > 2mm dies muss der Osr protokollieren lt. Urteil. Mögliche glätte der noppe? Unprüfbar mangels gerät lt. Urteil! Zudem weist die DF die charakteristik eines Schwammes auf (zwei Folien mit einem 1mm schwamm in der Mitte =DF). Nicht zulässig in Kombi mit einem anderem schwamm und vierfach schon gar nicht! Dagegen kann der Spieler natürlich protestieren. Dann muss bis zum 9. Punkt ohne Einbeziehung seiner Spiele gespielt werden und er kann den Schläger dem osr mitgeben zur Prüfung durch das Bundesgericht/verbandsgericht (Ost muss den schläger annehmen lt. Urteil). Es ist also explizit KEINE tatsachenentscheidung (steht auch so in dem Urteil). Der SR muss schriftlich protokollieren warum er den Schläger verboten hat, was in diesem Fall problemlos sein dürfte. Geändert von Noppenzar (10.03.2012 um 15:29 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#5
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
Wo kann man dieses Urteil denn nachlesen? Und: werden Urteile nicht eigentlich immer nur in einem konkreten Einzelfall gefällt?
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#6
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
In meinen Augen liest Du zuviel in das Urteil hinein und interpretierst es zu sehr entsprechend deiner Ansichten.
Zitat:
ITTR B 3.1 OberschiedsrichterBei seinen Entscheidungen hat sich der OSR natürlich an die gültigen Regeln und Vorschriften zu halten. Entsprechend müssen Entscheidungen anhand von ermittelten Tatsachen getroffen werden. Wie man an diese kommt ist in der Tat in der Richtlinie zur Schlägerkontrolle beschrieben. Allerdings halte ich "penibel" dann doch für einen unpassenden Ausdruck. Nicht jede Abweichung vom Wortlaut führt zu ungültigen Feststellungen, die zu einer Unrechtmäßigkeit einer Entscheidung führen könnte. Nur weil in einem Einzelfall Bestimmungen der Richtlinie zur Schlägerkontrolle nicht beachtet wurden und daher Entscheidungen im Nachhinein nicht mehr nachprüfbar waren (was vom Gericht kritisiert wurde), heißt das nicht, dass jede Abweichung von der Richtlinie zur Schlägerkontrolle automatisch zu einer Annulierung der Entscheidung führt. Zitat:
Zitat:
Der Glanz kann laut der Richtlinie zur Schlägerkontrolle nicht nur mittels eines Glossmeters sondern auch über die Reflektion der Schrift der Netzlehre im Belag geprüft werden. Dieses Vorgehen ist in dem Urteil nicht beanstandet worden. Es wurde beanstandet, dass der OSR dieses Verfahren nicht angewendet hat, sondern den Glanz rein anhand seines subjektiven Eindrucks beurteilt hat. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#7
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
Eine klassische Dämpfungsfolie ist üblicherweise gekammert und damit sowieso nicht zum Verkleben von Belag und Holz zugelassen. (siehe Fettgedrucktes)
Zitat:
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#8
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AW: Noppe mit 4 Klebefolien
Diese E-Mail hat der Vorsitzende des WTTV-Schiedsrichterausschusses gestern zu dem Thema verschickt (ich nehme an, dass die E-Mail an alle Schiedsrichter im WTTV-Gebiet gegangen ist):
Lieber ..., ein Verein hat gegen eine Entscheidung des OSR einen Schläger nicht zuzulassen beim Bundesgericht des DTTB eine Protest eingelegt und hat in diesem Punkt Recht bekommen. In der Begründung wurde die nicht korrekte Kontrolle des Schlägers laut Richtlinie zur Schlägerkontrolle bemängelt. Aus diesem Grund möchte ich noch einmal auf folgendes Hinweisen: - Bitte die Richtlinie zur Schlägerkontrolle ausdrucken und mit zu den Euren Unterlagen bei den Spielen mitnehmen. Somit habt Ihr eine genaue Beschreibung bei Euch und die Spieler die Gewissheit, dass alles ordnungsgemäß abläuft. - Besonders weise ich auf den Ablauf einer Schlägerkontrolle (Punkt 4) hin. Hier ist genau beschrieben, welche Möglichkeiten auch ohne vollständige Schlägerkontrolleinrichtung bestehen. - Wenn Du einen Schläger als nicht regelkonform einstufst musst Du dieses dokumentieren. Auf einem separatem Blatt den Namen des Spielers, Vereinszugehörigkeit, Datum, Uhrzeit der Kontrolle, Meisterschaftsspiel, Herstellernamen des roten und schwarzen Belages notieren, die von Dir ermittelten Werte der Beläge notieren und warum Du den Schläger als nicht regelkonform bewertest. Der Spieler muss mit einem Ersatzschläger das Spiel bestreiten. - Diesen Schläger behältst Du dann so lange bei Dir, bis das einzelne Spiel des betreffenden Spielers beendet ist. Danach erfolgt die Kontrolle des Ersatzschlägers. Dann gibst Du den Schläger und den Ersatzschläger wieder zurück an den Spieler. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an mich oder [...] wenden, der Internationaler Schlägerkontrolleur ist. Viele Grüße ...
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
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