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#1
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Königlich pfälzisches Amtsgericht
aus dem Urteil SpA2 12/13 des Spruchausschusses des PTTV vom 10.4.:
"Die Handlung an sich stellte eine nonverbale Beleidigung dar und war ohne Zweifel ein gravierend unsportliches Verhalten, da Beleidigungen in einem diametralen Gegensatz zu den Idealen des Sports stehen und sich somit ausschließen. Nach Aussagen der Zeugen hatte der Spieler des Ef.s mit beiden in den Hosentaschen gesteckten Händen sein Genital gepackt und dabei die Hosen nach oben gezogen. Es ist letztlich unerheblich, ob es möglich gewesen wäre die Hose noch weiter hochzuziehen. Entscheidend ist der damit geweckte Anschein und die damit allegorisch ausgedrückte Aussage. Diese entspricht nämlich der des sogenannten „Stinkefingers“, allerdings in einer weitaus derberen und vulgären Form. Diese Wertung wird dadurch bestärkt, dass ein Zeuge ausgesagt hatte die Bewegungen und Gesten hätten den Anschein erweckt, der Spieler wolle eine Masturbation darstellen. Für den Spruchausschuss besteht kein Anlass an der Zeugenaussage zu zweifeln. Zwar waren die vom Ef. benannten Zeugen und Mannschaftskameraden sichtlich bemüht, die Handlung zu bagatellisieren. Bei der persönlichen Befragung durch den Spruchausschuss und der Bitte die Szene zu imitieren, konnten auch sie nicht vermeiden das Ganze obszön wirken zu lassen. Beide hatte ihre Hände nicht nur in den Hosen vergraben, sondern rüttelten mit diesen oder Fäusten die Taschen von innen. Ferner waren die Knie und der Oberkörper leicht gebeugt, so dass man als gegenüberstehender oder sitzender Betrachter einen ähnlichen Eindruck bekommen musste wie der oben erwähnte Zeuge." kann für sich stehen... :-) |
#2
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
"Für den Spruchausschuss besteht kein Anlass an der Zeugenaussage zu zweifeln. Zwar waren die vom Ef. benannten Zeugen und Mannschaftskameraden sichtlich bemüht, die Handlung zu bagatellisieren. Bei der persönlichen Befragung durch den Spruchausschuss und der Bitte die Szene zu imitieren, konnten auch sie nicht vermeiden das Ganze obszön wirken zu lassen. Beide hatte ihre Hände nicht nur in den Hosen vergraben, sondern rüttelten mit diesen oder Fäusten die Taschen von innen."
Der ganze Text ist an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Sollen sie gleich sagen: "Wir haben bereits zwei Aussagen. Selbst wenn ihr 10 Leute bringt, die was anderes sagen, interessiert uns das nicht." ![]() PS: ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich bei meiner Zeugenaussage mit den Händen in den Taschen masturbiert habe. Vielleicht kenne ich mich aber auch nicht so genau aus ![]() Geändert von VFBler (11.04.2013 um 17:04 Uhr) |
#3
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Badische Spätzle waren schon immer etwas teurer. Erst Recht die handgeschabten...
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#4
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Zitat:
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#5
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Zitat:
Die Bescheibung ist vielleicht unverschämt detailliert... Was könnten die 10 Leute anderes sagen? Dass sich die Bewegungen des Spielers anders interpretiert haben? |
#6
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Peter, Du bist ein Schelm.
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Fehler zugeben ist eine Stärke und keine Schwäche! |
#7
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Ich weiß, Hans-Jürgen
![]() Fakt ist, dass vermutlich alle bisher hier Schreibenden keine Augenzeugen waren, außer VFB, dem man aber leider eine gewisse Befangenheit nicht absprechen kann. Deshalb will ich das Urteil auch gar nicht bzgl. seiner Gerechtigkeit kommentieren. Fakt ist aber, dass die Urteilungsbegründung Pulitzer-Preis verdächtig ist. Die beste und detaillierteste Urteilungsbegründung ever...eventuell sogar bundesweit und sportartübergreifend. Der Kenner der Szene erkennt die Feder von Jürgen Harz, seines Zeichens auch ehemaliger Pressewart des PTTV ![]() das komplette Urteil ist hier nachzulesen: http://pttv.de/content/amtlich/popup...8&beitrag=3164 |
#8
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Bitte nicht falsch verstehen. Wenn man als Zeuge quasi als nicht glaubwürdig bezeichnet wird und die Zeugenaussage nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben wird, fehlt mir ein wenig das Verständnis. Damit ist jetzt aber auch alles von meiner Seite gesagt.
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#9
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Hat er das gemacht, anstatt dem Gegner die Hand zu geben, oder nur aus Frust? Ich dachte bisher, dass er die Hosen heruntergezogen hatte und dem Gegner/Zuschauer seinen..... (was auch immer) zeigte. Wenn das nur aus Frust war und keinem speziell galt, dann finde ich die ganze Sache/Bestrafung angesichts dem, was heutzutage 10-Jährige täglich im TV und in jeder Arztpraxis in den Zeitschriften an Gewalt und nackten Tatsachen zu sehen bekommen (ohne dass der Staat/Anwalt irgendwie einschreitet), schon etwas seltsam. Ich hätte mir wahrscheinlich nur gedacht "was n Spinner" und damit hat sichs. Aber ich war nicht dabei. Sah das wirklich so schlimm aus (ernst gefragt)?
Geändert von Demenzi (11.04.2013 um 22:38 Uhr) |
#10
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AW: Königlich pfälzisches Amtsgericht
Zitat:
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