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Themen-Optionen |
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#1
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Hi Leute!
Habe gestern nen Vertrag zur Erstellung einer Homepage unterschrieben. Ich muss dazu sagen, dass ich bis Januar noch in der Ausbildung bin. Meine Frage an alle Steuerrechtsexperten: ab wann muss man als Azubi eine Steuererklärung machen??? Danke schonmal für eure Antworten! Frank |
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#2
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Steuererklärung
Hallo Frank,
Steuerrechtsexperte ist völlig übertrieben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man immer dann eine Erklärung abgeben muss, wenn man Einkommen erzielt hat. Das hast du bereits in deinem ersten Azubi-Jahr (du gibst deinem Arbeitgeber ja auch deine Steuerkarte). Für die Erstellung der Homepage, wofür du sicherlich was in Rechnung stellen wirst, solltest du ein Gewerbe angemeldet haben, Einkünfte hieraus musst du dann in deiner Steuererklärung in einer Anlage soundso (Einküfte aus selbständiger Tätigkeit) angeben. Gruß, Downpin |
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#3
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Steuerklärung
Die Problematik ist doch ganz einfach (hat auch nichts damit zu tun, ob Du Azubi bist oder selbstständiger Zahnarzt): Das, was Du an Einkommen hast (egal, woher, wofür und von wem) musst Du versteuern. Steuern von diesen Einkommen/Einkommensarten werden vom Differenzbetrag zwischen Deinen Einkommen und den mit diesen Einkommen in Verbindung stehenden Ausgaben unter Berücksichtigung von Freibeträgen erhoben. Von diesem errechneten Saldo ziehst Du also den Einkommensteuerfreibetrag ab (der ändert sich oft zwischen den einzelnen Jahren + beträgt im nächsten Jahr so um die 14.000 DM). Von diesem Restbetrag musst Du Steuern zahlen (die Steuersätze wiederum sind unterschiedlich je nach Höhe des zu versteuernden Betrages).
Wenn Du also bei einem Verein als TT-Trainer tätig bist + dafür Kohle bekommst, musst Du diesen Betrag gegenüber der Steuerbehörde angeben (es sei denn, Du weisst, dass eine Person in diesem Verein die Kohle aus seiner Privatschatulle finanziert!). Von diesem anzugebenden Betrag ziehst Du Deine Fahrtkosten + sonstigen Aufwändungen (z.B. Trainerliteratur, Lehrgangsgebühren) ab. Alles klar? PS: Die "Steuerprofis" bitte ich um Verständnis, hier nur die vereinfachte Darstellung des Problems gewählt zu haben. [Editiert von Oblomow am 21.12.2000 um 11:20] |
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#4
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Das war die VEREINFACHTE Version ?
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#5
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Tja glaubt ihr!
Ich muss aber als Azubi keine Steuererklärung machen... Deshalb kann ich auch keine Zusatzeinkünfte angeben. Da gibt aber glaube ich eine Regelung ab was für einem Betrag man das doch machen muss... |
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#6
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@Aleol, Frank Schmidt
Schaut Euch mal meinen Beitrag zum o.g. Thema genau an (bedeutet: kpl. Lesen!!), dann habt Ihr die Antwort auf Eure Fragen. Zum Umfang: Was meint Ihr, wenn ein echter Steuerberater mit den entsprechenden Hinweisen auf Texte/Gesetze/Verordnungen Euch diese Problematik erklärt, wie ausführlich/umfangreich diese Erklärung dann wird!! |
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#7
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@Aleol, Frank Schmidt
Schaut Euch mal meinen Beitrag zum o.g. Thema genau an (bedeutet: kpl. Lesen!!), dann habt Ihr die Antwort auf Eure Fragen. Zum Umfang: Was meint Ihr, wenn ein echter Steuerberater mit den entsprechenden Hinweisen auf Texte/Gesetze/Verordnungen Euch diese Problematik erklärt, wie ausführlich/umfangreich diese Erklärung dann wird!! Zusätzlicher Hinweis: Bei dieser Trainerarbeit kannst Du einen Freibetrag von ca. 3.000 DM geltend machen. Ab 2001 werden das, so glaube ich, 3.900 DM (= Freibetrag für selbstständige Tätigkeit) |
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