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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #1  
Alt 10.03.2001, 23:14
Ballholer Ballholer ist offline
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Beiträge: 240
Ballholer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Beim BTTV heißt es:

Wenn der Ausländer ein Besucher-Visum vorweist bekommt er die Spielberechtigung. Es ist möglich nach 3 Monaten ein neues B.-V. zu beantragen. Damit hat er die Spielberechtigung und kann in D spielen. Problematisch ist allerdings die Bezahlung, es dürfen weder Fahrtkosten noch Prämien oder sogar ein Essen nach dem Spiel gezahlt werden. D.h. er darf überhaupt keine Geldzuwendungen vom Verein erhalten, dies interresiert allerdings nur die Finanzbehörden, von Verbandsseite hat sich alles erledigt mit der Vorlage des B.-V. . Jetzt ist die Frage hat die Regelung dann überhaupt einen Sinn?
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  #2  
Alt 12.03.2001, 01:09
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
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Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Das hat schon einen Sinn. Wenn ein Verein/Sponsor eine Steuerprüfung bekommt und es werden illegale Zahlungen oder sogar schwarze Kassen gefunden, dann bekommt der Spieler und der Verein gewaltigen Ärger.

Extremfall: z. B. Anthony Yeboah.
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  #3  
Alt 13.03.2001, 08:52
Oblomow Oblomow ist offline
Member
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Beiträge: 387
Oblomow ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ausländerregelung

Zitat:
Original erstellt von Ballholer
Beim BTTV heißt es:

Wenn der Ausländer ein Besucher-Visum vorweist bekommt er die Spielberechtigung. Es ist möglich nach 3 Monaten ein neues B.-V. zu beantragen. Damit hat er die Spielberechtigung und kann in D spielen. Problematisch ist allerdings die Bezahlung, es dürfen weder Fahrtkosten noch Prämien oder sogar ein Essen nach dem Spiel gezahlt werden. D.h. er darf überhaupt keine Geldzuwendungen vom Verein erhalten, dies interresiert allerdings nur die Finanzbehörden, von Verbandsseite hat sich alles erledigt mit der Vorlage des B.-V. . Jetzt ist die Frage hat die Regelung dann überhaupt einen Sinn?
@ Ballholer

Und mit dieser Regelung ist es künftig vorbei. Dann müssen Ausländer (im Sinne der Entscheidung des DTTB-Hauptausschusses, also dazu gehören nicht EU-Ausländer, Ausländer gemäss § 48 EU Vertrag - Andorra, San Marino, Monaco, Kanada, USA...., aber alle osteuropäischen Spielerinnen/Spieler) eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung - 1 Jahr, 2 Jahre ,,,- nachweisen.
Mit anderen Worten: Es gibt ab 2. BL abwärts künftig keine Mannschaft, in der z.B. 2 Ungarn spielen dürfen, und das gilt bis einschl. Oberliga. Darunter kann der jeweilige Landesverband selbst entscheiden, aber
ebenfalls unter den Bedingungen des Vorhandenseins einer Aufenthaltsgenehmigung.

Alles das gilt natürlich mit der Einschränkung der juristischen Standfestigkeit - und da haben wir insbesondere bei den DTTB-Gremienentscheidungen in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Entscheidungen mit (vorhersehbaren) späteren Korrekturen erlebt.
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  #4  
Alt 13.03.2001, 10:04
beckenpower
unregistriert
 
Beiträge: n/a
wer sagt das?

wenn der bttv sagt, es dürfen keinerlei fahrtkosten bezahlt werden, dann liegt er falsch.

es spricht nach dem steuergesetz nichts gegen die erstattung von tatsächlich anfallenden kosten, das hat mir ein steuerprüfer bestätigt. und da fahrtkosten tatsächlich anfallen - und da gibt es keine unterscheidung ob inländer oder ausländer - dürfen die nach wie vor bezahlt werden.

folglich läuft alles wie bisher!!!
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  #5  
Alt 13.03.2001, 10:06
beckenpower
unregistriert
 
Beiträge: n/a
Re: Ausländerregelung

Zitat:
Original erstellt von Oblomow


@ Ballholer

Und mit dieser Regelung ist es künftig vorbei. Dann müssen Ausländer (im Sinne der Entscheidung des DTTB-Hauptausschusses, also dazu gehören nicht EU-Ausländer, Ausländer gemäss § 48 EU Vertrag - Andorra, San Marino, Monaco, Kanada, USA...., aber alle osteuropäischen Spielerinnen/Spieler) eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung - 1 Jahr, 2 Jahre ,,,- nachweisen.
Mit anderen Worten: Es gibt ab 2. BL abwärts künftig keine Mannschaft, in der z.B. 2 Ungarn spielen dürfen, und das gilt bis einschl. Oberliga. Darunter kann der jeweilige Landesverband selbst entscheiden, aber
ebenfalls unter den Bedingungen des Vorhandenseins einer Aufenthaltsgenehmigung.

Alles das gilt natürlich mit der Einschränkung der juristischen Standfestigkeit - und da haben wir insbesondere bei den DTTB-Gremienentscheidungen in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Entscheidungen mit (vorhersehbaren) späteren Korrekturen erlebt.
... dann werden die verbandsligen stärker sein als die oberligen!!! hurra!
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  #6  
Alt 13.03.2001, 15:02
Oblomow Oblomow ist offline
Member
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 29.06.2000
Beiträge: 387
Oblomow ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Re: Ausländerregelung

Zitat:
Original erstellt von beckenpower


... dann werden die verbandsligen stärker sein als die oberligen!!! hurra!
@ Beckenpower

Mit Deiner Aussage wäre ich aber sehr zurückhaltend. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen
geht nicht mal eben so. Nebem dem Nachweis der ausreichenden finanziellen Unterstützung muss
nachweisbar eine Wohnsitzmeldung in D vorhanden sein, etc..
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  #7  
Alt 13.03.2001, 18:50
Long Pimple Long Pimple ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 10.07.2000
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 39
Long Pimple ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wer mehr über das Thema Aufenthaltsgenehmigung lesen will, kann mal die Seite http://www.einwohneramt.nuernberg.de/aufenthalt.html
lesen, in der z.B. die verschiedenen Arten der Aufenthaltsgenehmigung (=Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger) erklärt werden.
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  #8  
Alt 03.04.2001, 11:40
Benutzerbild von ML
ML ML ist offline
Matthias Landfried
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Bitte um Kenntnisnahme

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