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| allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Frage an alle:
Bei unserem Turnier im Sommer wollen wir erstmalig ein Vorgabeturnier am Samstag abend zusätzlich zu den "normalen" Wettbewerben durchführen. Dieser Wettbewerb soll um 19.30 Uhr beginnen und - bei 30 Tischen realisitsch - spätestens zwischen 0 und 1 Uhr beendet sein. Ziel von uns ist es, die Teilnehmer, welche bereits Samstags anreisen, bei uns übernachten und erst am Sonntag spielen dürfen, sportlich zu beschäftigen. Nun hat uns der Verband jedoch untersagt, dass Jugendliche an diesem Wettbewerb teilnehmen können. Wäre es eine Leistungsklasse (z.B. E-Klasse), wäre die Teilnahme der Jugendlichen erlaubt, bei einer Vorgabeklasse soll dies nun nicht möglich sein! :confused: Das kann doch nicht wahr sein ![]() Wie kann ich unsere Verbandsoberen überzeugen, das hier auch Jugendliche teilnehmen dürfen, wenn diese bei einer zeitgleich angesetzten Klasse starten dürfen ![]() Wer kann mir mit fundierten Tips helfen ![]() See you in IO
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See you in IO Frank www.nahecup.de |
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#2
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Sowas habe ich noch nie vorher gehört. Mit welcher Begründung wurde euch das denn untersagt ?
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#3
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Jugendliche bei Turnieren
Das ist ja der Gag, man hat nur das Wort Vorgabeturnier gesehen und denkt gleich an ein Mitternachtsturnier. Diese gehen ja bekanntlich etwas länger!
Man hat mich gebeten, mal beim Jugendamt nachzufragen. Muß ich wohl tun.
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See you in IO Frank www.nahecup.de |
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#4
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Das ist doch wohl eine Sauerei! Da heißt es doch immer, man soll durch Vereine die Jugendlichen von der Strasse holen und dann sowas. Typisch Deutschland!!
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#5
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Immer langsam mit dem Beschimpfen!
Hier geht es gewiss um die Turnierschlusszeiten, und die sind für Jugendliche in der Wettspielordnung festgelegt. Deshalb konnte die zuständige Stelle das Ansinnen nicht genehmigen. Im Zusammenhang mit den in den letzten Jahren aufgekommenen "Mitternachtsveranstaltungen" im Sport sollte man allerdings diese Regelung einmal auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen. Die genehmigende Stelle hat sich aber wohl richtig verhalten. |
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#6
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Ach was
Ach, so ein Schwachsinn!
Läßt sich bestimmt über irgend einen Genehmigung regeln! Frag mal euren Vereinsvorsitzenden oder so! Irgendwie läßt sich das schon regeln.
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"Reality continues ruining my life!" (Calvin) |
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#7
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@ Tansincos
Wenn das in der Wettspielordnung nun mal so steht, kann man sich darüber nicht einfach hinwegsetzen, auch wenn die Regel vielleicht nicht so Sinn macht. Denn Regeln sind ja nunmal dazu da, befolgt zu werden. Nach deinem Regelverständniss wäre es wohl möglich, auch wirklich wichtige und sinnvolle Regeln genauso ausser Kraft zu setzen. Jede Medaille hat zwei Seiten, auch wenn die Regel mir als nicht mehr aktuell vorkommt. |
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#8
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Ich finde, Tommy und Walker haben recht.
Was ich mich aber frage, ist: Woher weißt Du, daß die Jugendlichen teilnehmen dürften, wenn es eine Leistungsklasse wäre? Wenn das nämlich tatsächlich zugelassen ist, müßte ja (~im gleichen §) mit irgendeinem Hinweis das andere ausgeschlossen werden. Bzw., wenn das Eure Verbandsvorderen nicht nach schriftlichen Regeln, sondern nach eigener Nase entscheiden, solltest Du sie doch eigentlich in einem diplomatisch geführten (also nicht aggressiven)Gespräch von Deiner Argumentation überzeugen können. Viel Glück!
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Ciao! Marcus, TTReisen, aber momentan (seit gut 17 J.) leider nur tsoha.de - TsunamiOpferHilfsAktion - Tausende von Dingen aller Art mit Lebensretter-Aura. Bitte hilf nachtr. mit u.werd selber einer! |
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#9
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Re - Marcus
Bis letztes Jahr haben wir fast zur gleichen Startzeit (19.00 Uhr) mit der E-Klasse begonnen. Diese war auch nicht um 21.00 Uhr beendet sondern ging schon mal bis 1.00 Uhr - Je nach Beteiligung. Viel wichtiger ist jedoch: Der Verband beruft sich auf das Jugendschutzgesetz (JÖSchG). Im JÖSchG steht jedoch nicht drin über sportliche Veranstaltungen und entsprechende zeitliche Beschränkungen. Ich habe heute mit einem Vertreter des Jugendamtes gesprochen und dieser hat mich bestätigt. Das JÖSchG erlaubt im § 3 (1) die Teilnahme von Jugendlichen in Begleitung von Erziehungsberechtigten - ohne zeitliche Begrenzung - u.a. bei Veranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Als solches sind die Vereine als Mitglied im Sportbund gleichzusetzen. Die Betreuer sind gem. § 2 (2) einem Erziehungsberechtigten gleichzusetzen. Da wir kein Mitternachtsturnier, sondern nur einen Vorgabewettbewerb im Rahmen des Gesamtturnieres durchführen, sind hier die teilnehmenden Jugendlichen keiner Gefährdung ausgesetzt. Wenn dem so wäre, so dürfte auf keiner Jugendfreizeit mehr eine Nachtwanderung durchgeführt werden (Argument des Jugendamtes) ![]() Wir haben daher den Verband direkt angeschrieben und eine Änderung der Jugendordnung beantragt. Der zuständige Mann für die Turniergenehmigung hat auch schon zu unsren Gujnsten entschieden :boing: :boing: :boing: ![]() Für uns scheint die Sache erst mal positiv geklärt zu sein, trotzdem bin ich sehr an weiteren Meinungen interessiert
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#10
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Sch...t was drauf und nehmt die Meldungen von interessierten Jugendlichen einfach an !
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Immer schön eklig spielen ! |
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:boing: 