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#1
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Jugendfreigabe für A und B Schüler
Hallo Zusammen,
wollte mal hier fragen, da ich von offizieller Seite bisher widersprüchliche Aussagen dazu gehört habe. Angeblich soll es eine neue Regelung geben, die ich aber nirgendwo schriftlich finden konnte. Welche Regeln gibt es zur Erteilung von Jugendfreigaben für Schüler? Wer entscheidet das? Mein stand war, dass die Jugendfreigabe für Schüler nach Antrag erteilt wird, wenn der Spieler Schüler S-Klasse ist. Ab wann jemand S-Klasse ist, bin ich mir aber nicht so sicher. Ich glaube Direktquali fürs 2.LRLT der Schüler, oder das erreichen des 2.VRLT waren die Kriterien. In diesen Fällen wird im allgemeinen eine Jugendfreigabe erteilt. So war es auch bei den Spielern die ich kenne, bei meiner Schwester in Landshut, Loher, Kantner, Feierabend seinerzeit bei Aibling, Nadine Herbst letztes Jahr bei Bayern München. Nun soll aber in diesem Jahr Schülern, die die genannten Ergebnisse erreicht haben, die Jugendfreigabe verweigert worden sein. Ich betreue zwar keinen dieser Spieler, daher sind mir die Einzelfälle vollkommen egal. Ich würde jedoch gerne wissen was gängige Praxis ist, um die langfristige Leistungsentwicklung meiner Spieler, zu der ein Einstieg in den Erwachsenensport gehört, planen zu könnnen und dabei keine bösen Überraschungen zu erleben. Falls hier jemand da ist, der sich damit auskennt, bitte ich um Antwort. Kann auch per PN sein, es muss keine öffnetliche Diskussion daraus entstehen. Bernd, so eine Änderung muss doch das Präsidium oder irgendeinen Verbandstag durchlaufen, oder?
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Gruss Lukas Die beste Art die Zukunft vorherzusagen, ist, sie selbst zu gestalten. (Alan Kay) |
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#2
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AW: Jugendfreigabe für A und B Schüler
Hi Lukas,
Jugendfreigaben für Schüler (egal ob A oder B) werden in WO E3 geregelt. Diese müssen die Qualifikation für das 1. oder 2.VRLT der A-Schüler schaffen, um den Antrag an den BTTV stellen zu können. In besonderen Härtefällen kann für A-Schüler eine Ausnahmeregelung schriftlich beantragt werden, wenn die Qualifikation für das 1. oder 2.VRLT der A-Schüler NICHT geschafft wurde. Diese Regelung hat übrigens schon länger Bestand und meines Wissens gab es in letzter Zeit nur eine Änderung: bis zur letzten Saison durfte man Schüler auch als E/J einsetzen, wenn sich diese für das VRLT der A-Schüler qualifiziert hatten, aber dies ist ab 2006/07 nicht mehr möglich. Viele Grüße aus Mfr Stefan
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Die Homepage der ipi-TT-Girls: http://www.tt-girls.de |
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#3
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AW: Jugendfreigabe für A und B Schüler
Danke Stefan,
habe die Kriterien für die Jugendfreigabe und die Zugehörigkeit zur S-Klasse Jugend, die zur Teilnahme am Spielebetrieb der A-Klasse der Erwachsenen berechtigt verwechselt. Dies stand bereits in der WO von 1995 und es gab wohl tatsächlich keine Änderungen in den letzten Jahren. Es gab allerdings einige Fälle in der Vergangenheit, wo eine Sondergenehmigung erteilt wurde, so dass man es für die Regel halten konnte.
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Gruss Lukas Die beste Art die Zukunft vorherzusagen, ist, sie selbst zu gestalten. (Alan Kay) |
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#4
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AW: Jugendfreigabe für A und B Schüler
Zitat:
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#5
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AW: Jugendfreigabe für A und B Schüler
Zitat:
Für jugendliche die jünger sind als AK Jugend wird die Freigabe erteilt wenn sie 1. o. 2.VRLT Schüler A erreichen. Dies könnte auch ein Schüler B sein, der, falls er sich f. d.1.VRLT Schüler B qualifiziert hat, im 2.Durchgang ab 2.BRLT Schüler A in dieser AK mitspielen kann. Ein Härtefallfreigabe (1. o. 2.VRLT Schüler A nicht erreicht) kann aber nur f. einen Schüler A Jugendlichen erteilt werden. |
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#6
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AW: Jugendfreigabe für A und B Schüler
Es gibt ja drei verschiedene Jugendfreigaben.
Die für Mannschaftssport, Einzelsport und EJ. Welche meinst du den genau. |
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