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Themen-Optionen |
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#1
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Freistellungsauftrag
Salut!
Ich möchte demnächst mein Geld anlegen. Entschieden habe ich mich für 2 Festgeldanlagen bei verschiedenen Banken. Das heißt, ich muss zwei Festellungsaufträge erstellen. Nun habe ich mir ein Vordruck ausgedruckt und weitesgehend ausgefüllt. Habe dazu aber noch Fragen: Eine Anlage soll ca. Ende November beginnen. Welchen Freibetrag muss ich eintragen? 150€? (ComDirect: 5000€ zu 6% für ein halbes Jahr) Ich muss noch noch das Datum für den Beginn und das Ende des Auftrages eintragen. Ein konkretes Datum kann ich da noch nicht eintragen. Soll ich da sicherheitshalber als Beginn, ein Datum vor Einzahlung wählen, und als Ende, ein Datum nach Auszahlung wählen? Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Gruß Paul |
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#2
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AW: Freistellungsauftrag
150 € wäre zwar richtig, aber Du wirst ja vermutlich nach Ablauf des halben Jahres das Geld wieder anlegen. Sollten dann in 2008 noch mal Zinsen fällig sein, musst Du ihn gleich wieder ändern.
Daher wäre es ratsam, wenn Du etwas "Luft" einbaust. Du hast ja in Summe 801 € zur Verfügung. |
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#3
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AW: Freistellungsauftrag
Danke Dir!
Richtig, das Geld will ich 2008 wieder anlegen. Wahrscheinlich aber bei einer anderen Bank. Mein Plan sieht so aus: - Dez. 07 bis Mai 08: 1. Anlage zu 6 Monaten => Juni 08 bis Mai 09: 3. Anlage zu 12 Monaten - Dez. 07 bis Nov. 08: 2. Anlage zu 12 Monaten => Dez. 08 bis Mai 09: 4. Anlage zu 6 Monaten Wie sieht da die Verteilung der Freibeträge aus? Und die Frage nach dem Datum bleibt noch unbeantwortet. Ich könnte es mir auch einfacher machen und das Geld nur bei einer Bank anlegen. Da gibt's aber weniger Zinsen. |
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#4
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AW: Freistellungsauftrag
Das Problem der Freistellungsaufträge habe ich als Großschuldner Gott sei Dank nicht mehr. Aber meines Wissens muss man trotz internet auch heute noch die Dinger per Post unterschrieben rumschicken. Das nervt. Natürlich kannst Du bei comdirect jetzt erst mal auf 160 € gehen und den dann stehen lassen, wenn Du ihn dann erst mal nicht mehr brauchst.
Gültigkeitsdatum natürlich "ab sofort" am Anfang. Wenn Du in 2008 bei der comdirect dann 150 € kassierst, gilt der Freistellungsauftrag in dieser Höhe natürlich mindestens bis zum 31.12.2008, d.h. Du kannst ihn nicht vorher reduzieren. Verzettelst Du Dich zu sehr auf verschiedene Banken läufst Du Gefahr, dass mal irgendwo Dein Auftrag nicht ausreicht...Du kannst den Auftrag ja von vornherein nur bis zum 31.12.08 gelten lassen, fällt mir gerade ein. Geändert von Waterhouse (22.11.2007 um 21:22 Uhr) |
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#5
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AW: Freistellungsauftrag
Da hast du natürlich Recht. Die Rumschickerei und die Gefahr sich bei den Beträge zu verzetteln ist größer. Das Geld möchte ich nicht einfach auf dem Girokonto liegen lassen. Davon habe ich nichts.
Müsste mich dann nochmal nach anderen Anlagen umschauen. Das Angebot der Deutschen Bank (4,5% für 1 Jahr) finde ich recht interessant. Zumal ich das nicht online abwickeln muss. Vielleicht hat noch jemand andere Vorschläge. Welche Banken bieten zur Zeit interessante kurzfristige Geldanlagen. Ob Tages- oder Festgeld ist nicht relevant. |
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#6
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AW: Freistellungsauftrag
Zitat:
Bei Kursverlust kannst du komplette Anlage in die Tonne hauen. Gleichzeitig würde ich mir Gedanken um eine Online-Order machen wo ich nicht persönlich nach dem WpHg und den neuen MIFID (Finanzmarktrichtlinien) beraten werde.Es sei denn es sind schon genaue Kenntnise vorhanden. In punkto Freistellungsauftrag ist zu klären ob der Zinsfluss für die angelegten 5000 EUR teilweise am 31.12.2007 oder erst nach Ablauf der Anlage ist. Sollten die Zinsen am Ende der Laufzeit gezahlt werden, brauchst du den Freistellungsauftrag erst 2008 zu stellen und zwar in Höhe von den richtig errechneten 150 EUR befristet bis zum 31.12.08 ( Steuerjahr ) Dein Restvolumen der Freistellungsaufträge kannst du auf ggfs. andere Kreditinstitute übertragen. Alle Zinseinkünfte mit einbeziehen ( Bausparvertrag etc.) Eventuell zuviel gezahlte Zinsabschlagsteuer kannst du dir über die Einkommenssteuererklärung zurückholen, falls du einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 30% hast. Eventuell kann auch eine Aufteilung des Guthabens auf Bruder,Schwester oder Eltern etc. sinnvoll sein, sofern dort noch nicht in Anspruch genommenes Freistellungsvolumen vorhanden ist. Zusätzlich könnte ein Gespräch mit einem Steuerberater nicht schaden ( Abklärung ob ein Antrag auf eine NV-Bescheinigung möglich ist). An deiner Stelle würde ich erst meine Hausbank kontaktieren und ein Gespräch mit dem dortigen Berater führen. Meist sind die sehr entgegenkomend sollte jemand Wechselabsichten hegen. |
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#7
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AW: Freistellungsauftrag
Wer legt denn heutzutage noch Geld an?
Ausgeben, konsumieren, verprassen, versaufen, verzocken, verhuren ist die Devise!!!! Denn braucht man sich auch über so'n Schwachsinn wie "Freistellungsaufträge" keine Gedanken mehr zu machen... |
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#8
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AW: Freistellungsauftrag
Na das nenne ich doch mal eine zeitnahe, gehaltvolle Antwort mit korrekter Orthographie und Interpunktion.
![]() regs nevada P.S. Ich war etwas zu langsam. Meine Antwort bezieht sich natürlich auf Richie
Geändert von nevada (23.11.2007 um 07:57 Uhr) Grund: Vom Igel überholt |
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#9
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AW: Freistellungsauftrag
Zitat:
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#10
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AW: Freistellungsauftrag
Zitat:
deswegen schrieb' ich ja "gültig ab sofort". Dann braucht er sich darüber keine Gedanken zu machen. In der Regel erfolgt aber die Auszahlung bei solchen Anlagen am Ende der Laufzeit... |
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