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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Hallo,
ein Spiel wird idealerweise von einem Schiedsrichter und einem Schiedsrichterassistenten geleitet. Im Bedarfsfall gibt's noch den Schlagzähler. Aber gibt es auch noch zusätzlich Grundlinienrichter? Und wenn ja, was genau ist deren Aufgabe? |
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#2
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
kenne einen linienrichter nur aus dem Fußball
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#3
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Nein, gibt es nicht. Eine Auflistung aller Offiziellen und deren Zuständigkeiten findet sich in B 3:
Zitat:
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
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#4
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Dann guck mal Tennis. Da gibt es sowas auch. Beim TT allerdings nicht.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#5
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Schiedsrichterordnung des HeTTV:
5.2 Schiedsrichter (SR) können eingesetzt werden als: - Oberschiedsrichter (OSR), - SR-Einsatzleiter bei Großveranstaltungen (SRE), - Schiedsrichter (SR), - Schiedsrichterassistent (Linienrichter, Aufschlagrichter, Zeitnehmer, Schlagzähler, Zählgerätebediener). Also diesbezüglich am besten beim eigenen Verband anfragen. Ist wohl nicht einheitlich innerhalb des DTTB geregelt. |
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#6
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Zitat:
Zitat:
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
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#7
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Ich nehme auch an, dass die hessischen SRA-Kollegen nur die Aufgaben und Befugnisse des Schiedsrichter-Assistenten nochmal erläutern wollten, die in Abschnitt B 3.2. der Regeln exakt und abschließend geregelt sind. Bsp.: Der Assistent darf ja über die Legalität eines Aufschlags ebenso entscheiden wie der Schiedsrichter.
Unser Regelwerk kennt aber definitiv keine "Linienrichter" oder "Aufschlagrichter", ebenso wenig wie die oft auftauchenden "Zählrichter". Und zwar nirgends in Deutschland, da die Regeln bundeseinheitlich gelten (siehe DTTB-WO A2)
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www.ittf.com/equipment |
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#8
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Grundlegende Frage war ja, ob es eine Art Linienrichter wie im Tennis auch im Tischtennis geben kann.
Der HeTTV hat es für sich geregelt. Es wird zwar vollkommen korrekt die bundeseinheitliche Regelung angeführt, die aber den Mitgliedsverbänden Abweichungen erlaubt, das der Gültigkeitsbereich und die Anwendbarkeit eingeschränkt wird. Also nochmal: es ist in jedem Verband eventuell anders geregelt. In Hessen können SR als Linienrichter eingesetzt werden. 1.2 Anwendbarkeit 1.2.1 Abgesehen von der in 1.2.2 festgelegten Ausnahme gelten die Regeln (Abschnitt A) für Welt-, Erdteil- und Olympische Titelwettbewerbe, offene Turniere und, sofern nicht von den teilnehmenden Verbänden anders vereinbart, für Länderkämpfe. |
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#9
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Nö, das stimmt zwar für Einiges, aber für das nicht. Gemäß der von Dir richtig zitierten ITTF-Bestimmung 1.2 stellt die ITTF den Nationalverbänden zwar frei, ob sie die Regeln national übernehmen - der DTTB tut dies aber in praktisch vollem Umfang:
Zitat aus der WO A2 (wie oben schon geschrieben): "Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die internationalen Regeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist." Und ein Ausnahmefall zu ITTR B3.2 ist in der WO des Bundes ebensowenig beschrieben wie in den Zusatzbestimmungen des HETTV - letzterer dürfte das auch gar nicht, denn "Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt." (WO A1) Deine Grundsatzfrage bleibt also mit Nein zu beantworten. Die Hessen haben einfach nur die Aufgaben des Assistenten beschrieben: Er entscheidet z.B. über korrekte Aufschläge (-> hinter der Grundlinie) oder darüber, ob ein Spieler den Ball aufhält (->nur vor der Grundlinie möglich). Aber neugierig bin ich jetzt schon - wenn's kein Aprilscherz war: Hat überhaupt jemand eine Idee, wozu man theoretisch einen separaten "Linienrichter" brauchen sollte ?
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www.ittf.com/equipment |
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#10
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AW: Schiedsrichter, Assistent und Linienrichter?
Zitat:
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