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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Herstellerlogo oder Werbung?
Ein großer deutscher Energiehersteller bietet neuerdings auch Trikots an für Tischtennis. Die Frage nun: handelt es sich beim Aufdruck um Werbung und ist damit gebührenbehaftet oder ist das ein Herstellerzeichen also keine Gebühren.
Um besagtes Trikot zu finden, bitte bei google nach indoor_katalog_freigegeben_internet.pdf suchen. Da kann man die finden.
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#2
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Zitat:
![]() Wir spielen auch mit den Trikots, wie viele andere Vereine auch. Gebühren mußten wir noch keine bezahlen.
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Mein Schläger: VH: Nimbus Sound max Holz: Tibhar Samsonov Technopower RH: Dr. Neubauer A-B-S |
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#3
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Vieleicht ist das nur in der Bundesliga mit den Gebühren????
Also ich kenne auch X vereine die mit Werbung spielen und von Gebühren hab ich da noch nix gehört. Aber vieleicht hat sich da auch nie einer drum geschert
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#4
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
kann sein, dass es sich dabei um eine Schleswig-Holstein Regelung handelt, aber Fakt ist, Werbung kostet Geld, egal ob Trikot oder Bande oder Tisch.
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#5
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Vieleicht kannst du da ja mal die entsprechende Regel/Auszug aus der WO usw nennen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#6
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Aus der Wettspielordnung Mai 2008 des Tischtennis Verband Schleswig-Holstein:
A 5 / WO SPIELKLEIDUNG A 5.1 / WO Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress, sog. „Body“, Socken und Hallenschuhen) gespielt werden. Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts oder einteiliger Sportdress, sog. „Body“) anzutreten. Bei offiziellen Veranstaltungen des DTTB und der Regional- bzw. Mitglieds-verbände gilt 2.2.9 und 2.2.10 der Tischtennisregeln B in Individual-Wettbewerben nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereines. Das Tragen von Trainingsbekleidung während eines Spiels ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann der OSR Ausnahmen zulassen. A 5.2 / WO Die Zulässigkeit von Werbung, Herstellerzeichen, Wappen und Namen sowie Rückennummern bei Bundesveranstaltungen ergibt sich aus Punkt F 2 / WO. A 5/EDB SPIELKLEIDUNG Unter Beachtung des Abschnittes A 5.2/WO des DTTB kann im Bereich des TTVSH Werbung auf Spielkleidung betrieben werden. Die Werbung ist grundsätzlich jährlich genehmigungs- und gebührenpflichtig. Die Genehmigungspflicht für Werbung auf Spielkleidung wird gemäß Beschluß der Außeror-dent-lichen Beiratstagung vom 20.06.2004 vom Präsidium des TTVSH beraten und ggfs. neu formuliert. Vereine, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, haben einen Antrag an die Geschäfts-stelle des TTVSH zu richten. Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Anschrift des Vereins, 2. Name und Anschrift der Werbefirma/des Sponsors 3. Art der Werbung (Kurzbeschreibung), 4. Umfang der Werbung (genaue Größenangabe, getrennt für Trikots, Shorts / Röckchen), 5. Geltungsbereich 6. Hinweis, dass A 5.1./WO bis A 5.2/WO (Mannschaft/ggfs. Euinzelspieler, beachtet wurde. Anträge, die diese Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden zurückgewie-sen. Werbung auf Spielkleidung darf erst nach erfolgter Genehmigung betrieben werden. Die Genehmigung ist durch den Mannschaftsführer (ggf. Einzelspieler) zu verwahren und auf Verlangen dem Oberschiedsrichter bzw. dem Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft vorzulegen. Der Antrag ist für jede neue Spielzeit neu zu stellen. Für Werbung werden je Werbefirma/Sponsor folgende Gebühren in EURO erhoben: a) Mannschaften EURO b) Einzelspieler EURO Kreisliga und alle Kreisklassen 15,40 Erwachsene 15,40 Bezirksliga 20,50 Jugendlliche 7,70 Landesliga 25,60 Verbandsliga 30,70 höher spielende Mannschaften bis zu einer anderweitigen Regelung durch den Regionalverband bzw. durch den DTTB 43,50 Jugend-Mannschaften, alle Klassen 10,30 Für Verlängerung bei Werbung werden je Werbefirma/Sponsor folgende Gebühren erhoben, wenn dieselbe Spielkleidung unverändert benutzt wird: a) Mannschaften EURO b) Einzelspieler EURO Kreisliga und alle Kreisklassen 5,20 Erwachsene 7,70 Bezirksliga 6,40 Jugendliche 3,90 Landesliga 10,30 Verbandsliga 12,80 höher spielende Mannschaften bis zu einer anderweitigen Regelung durch den Regionalverband bzw. durch den DTTB 15,40 Jugend-Mannschaften, alle Klassen 5,20
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#7
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Hm das scheint dann eine Verbandssache zuwein. Habe nochmal in der WO des WTTV und in der Gebührenordnung nachgeschaut da gibt es sowas nicht.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#8
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Auf WTTV-Ebene braucht Werbung nicht genehmigt werden, hauptsache sie entspricht den Regularien.
Für die Bundesligen muss Werbung genehmigt werden. WO F 2.11.1: "Das Anbringen der Werbung , der Herstellerzeichen, der Vereinszeichen (Wappen und Namen) sowie der Spielernamen ist für die Bundesligen genehmigungspflichtig." zum Thema: WO F 2.5: "Auf Hemden und dem oberen Teil eines einteiligen Sportdresses sind höchstens zwei deutlich voneinander getrennte Herstellerzeichen, auf Shorts, Röckchen und dem unteren Teil eines einteiligen Sportdresses ist höchstens ein Herstellerzeichen zulässig, wobei die maximale Größe jedes einzelnen Zeichens 24 cm2 nicht überschreiten darf."
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"Es ist solange nicht wahr, bis es dich zum Lachen bringt. Aber du verstehst es nicht, bis es dich zum Weinen bringt." (Illuminatus!) Geändert von Eiszaepfle (18.05.2008 um 17:27 Uhr) |
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#9
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
Es geht auch nicht darum, ob Werbung genehmigt werden muss oder nicht, sondern darum, ob es sich ueberhaupt um Werbung handelt? Wenn nicht, dann kostet es auch keine Gebuehren, aber ich hab noch keinen Paragraphfen gefunden, der zweifelsfrei die beiden (Werbung oder Herstellerzeichen) voneinander abgrenzt. Wir wuerden ja auch keine Geld von besagter Firma kriegen. Aber ein wirklicher Sporthersteller sind die auch nicht.
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#10
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AW: Herstellerlogo oder Werbung?
naja das ganze gibts es auch von einem grossen Wettanbieter, und bei uns spielen auch 2 Mannschaften damit. In meinen Augen handelt es sich hier klar um Werbung, um was denn sonst wenn du in fetten weissen Buchstaben mitten auf dem Trikot das Logo einer "Firma" trägst???
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