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Einstufung E/J Jugendliche, Rangliste, a/b-Regelung
(Tischtennis-)Gott (nein, Sokar, diesmal bist Du nicht gemeint!!!) - zum Gruße,
werte TT-Gemeinde! Ich habe eine Frage zur Einreihung von sog. E/J-Jugendlichen in die Erwachsenenrangliste. Wie frei ist man denn in der Entscheidung, an welcher Stelle der Rangliste ein solcher Jugendlicher einzureihen ist? Die Ergebnisse im Jugendbereich sind ja schwer mit denen im Erwachsenenbereich zu vergleichen. Darf man das ganz frei entscheiden? Eine Erwachsenenmannschaft muß ja mind. aus 6 Stammspielern bestehen, d.h. kommt ein E/J-Spieler in eine solche Mannschaft, kommt es zur a/b-Regelung. Wie ist es aber, wenn eine Mannschaft bereits eine (zur nächsten Spielzeit nicht auflösbare) a/b-Regelung hat, ein Stammspieler wegfällt und als Ersatz ein E/J-Spieler eingereiht werden soll: Bleibt es dann bei der a/b-Regelung (es sind ja noch immer 6 Erwachsene da), oder wird auf a/b/c aufgestockt? Wenn nun ein E/J-Spieler keine, bzw. weniger als 3 Einsätze absolviert, hat dies weiderum eine Bestrafung mit dem Nachziehen eines Stammspielers der nächsttieferen Mannschaft zur Folge, oder sind E/J-Spieler mehr oder weniger als "vogelfrei" zu betrachten? Für etwaige erhellende Botschaften wäre ich sehr dankbar, viele Grüße vom Grafen |
#2
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AW: Einstufung E/J Jugendliche, Rangliste, a/b-Regelung
Zitat:
E/J Jugendliche zählen nicht als Stammspieler. |
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