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| Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) präsentiert von TIBHAR - SHOWROOM |
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Themen-Optionen |
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#1
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Sport als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz
"Sport hat eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung und stellt die größte Bürgerbewegung Deutschlands dar. Mit mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in 90.000 Vereinen ist Sport quer durch alle Teile der Bevölkerung ein wichtiger Bereich des gesellschaftlichen Miteinanders.
Rund fünf Millionen Menschen engagieren sich im Sport und leisten mehrere hundert Millionen Stunden ehrenamtlicher Arbeit jährlich. Zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und anderen Verbänden setzen auch wir uns als Deutscher Tischtennis-Bund dafür ein, dass der Sport als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Einlass findet. Geben auch Sie dieser Aktion Ihre Stimme! " http://www.tischtennis.de/aktuelles/details.php?id=7041
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http://www.100schalkerjahre.de/index.php |
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#2
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AW: Sport als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz
Ich lehne Sport als Staatsziel ebenso ab wie musische und bildende (Ausnahme Architektur als unvermeidlich öffentlich) Aktivitäten.
Es reicht, daß von jedermanns Steuergeldern Aufführungen - Oper, Theater - subventioniert werden, die nur von einer Minderheit genossen werden. Da muß jetzt nicht noch der Sport dazukommen. Was geschätzt wird, soll gefälligst von denen finanziert werden, die es schätzen. Wenn es dann nicht reicht, war es wohl auch nicht so wichtig.
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Immer schön eklig spielen ! |
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#3
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AW: Sport als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz
Du meinst so etwas wie Hochschulbildung?
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Wer vom *Schnitzelverbot* für Geringverdiener faselt, möchte vor allem eines retten: das Recht, Unsinn zur Freiheitsstatue aufzublasen. Der Verbrenner wird zum Freiheitskämpfer erklärt und das Kotelett zur letzten Bastion der Arbeiterklasse. Man könnte ja einmal fragen, warum die Geringverdiener immer dann entdeckt werden, wenn es ums Recht auf Lärm, Abgas und Billigfleisch geht * aber selten, wenn es um Lohn oder Miete oder Würde geht. Allen Widrigkeiten zum Trotz |
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#4
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AW: Sport als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz
Und wie steht Du in diesem Kontext z.B. zum Tierschutz, dem 2002 als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20. GG) schließlich auch der Verfassungsrang eingeräumt worden ist.
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http://www.100schalkerjahre.de/index.php |
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#5
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AW: Sport als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz
... soll gefälligst von denen finanziert werden, die es schätzen ...
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Wer vom *Schnitzelverbot* für Geringverdiener faselt, möchte vor allem eines retten: das Recht, Unsinn zur Freiheitsstatue aufzublasen. Der Verbrenner wird zum Freiheitskämpfer erklärt und das Kotelett zur letzten Bastion der Arbeiterklasse. Man könnte ja einmal fragen, warum die Geringverdiener immer dann entdeckt werden, wenn es ums Recht auf Lärm, Abgas und Billigfleisch geht * aber selten, wenn es um Lohn oder Miete oder Würde geht. Allen Widrigkeiten zum Trotz |
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