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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Herr Sharara hat sich sehr geärgert:
http://www.ittf.com/ittf_misc/Racket_Control_2009.pdf es wird härter gruss Loop
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You spin me round round baby round round... |
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#2
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Interessant ist das hier^^
In den Anweisungen an die Spieler steht:
Es wird immer lustiger. JEtzt dürfen wir die Reiniger wegwerfen. Die bekommen das Problem nicht in den Griff, glaube ich... Das Problem ist nur, dass jetzt die "einfach Weiterkleber" mit den Leuten gleichgesetzt werden, die einen Belageiniger benutzen. Bald dürfen wir nur noch original verpackte Beläge mit ITTF Siegel vor den Augen des Gegners mit Klebefolie montieren und müssen alle benutzten Beläge nach dem Match unter Zeugen vernichten. Geändert von RedStar (01.12.2008 um 15:39 Uhr) |
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#3
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Dem Geruch vieler Reinigungsmittel (nicht alle) nach zu urteilen, gehören sie durchaus auch in die Kategorie gesundheitsgefährdend.
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#4
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Geht es wirklich nur um den Schutz der Gesundheit?
Muss in Zukunft der Gegenspieler ein ärztliches Attest vorlegen in dem ersichtlich ist, dass er 100% gesund ist und von ihm keine Ansteckungsgefahr aus geht. Werden die Sporthallen nach gefährlichen Substanzen inspiziert. Ist für die Gastmannschaft nur noch eine CO2 neutrale Anreise mit dem Fahrrad erlaubt. Wo fängt Gesundheitsschutz an? Oder sind es vielleicht doch latent existierende wirtschaftliche Gründe? - hoher Preis für Beläge mit Frischklebeeffekt - Belege spielen sich schneller ab - Absatz der Beläge steigt - hoher Preis für VOC-Freier Kleber - hoher Preis für "Bio-Produkte" |
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#5
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
die geräte erkennen doch eh nix mehr wenn man den belag einige tage vorher draufklebt.
das problem mit dem reinigungsmitteln versteh ich net ganz glaube kaum das sich da jemand nen kanister gekauf hat zumal es des glaube ich net gibt. also einfach ein voc-freies kaufen. kost net wirklich die welt. |
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#6
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Muß ich Dir wiedersprechen ich habe einen 5 liter Kanister
![]() Aber Scheiß drauf damit wische ich vorm nächsten Spiel den Hallenboden
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#7
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Es wird langsam immer lustiger
![]() Jetzt wird erst recht der Spaßschläger mit Terpentin getunt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Diese Tests bringens eh nicht, die würden dich auch durchlassen, wenn du sagst, dass dein Putzmittel VOCs enthält. (So wars jedenfalls bei mir beim ENEZ-Test) |
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#8
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Zitat:
Nee aber mal im Ernst. Ich mische meinen Reiniger selbst, da ich immer reichlich Isoporopanol auf Lager habe (berufsbedingt). Wasser, Alkohol, Tenside, mehr kommt da nicht rein. Ist das nun vocfrei? Oder besser, kann mir jemand mal erklären was der Begriff "VOC" heißt? Alternativ könnte ich mit meinen angerührten 10L ja auch mal die Tische wieder griffig machen!
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Das Trikot ist nass, die Füße stinken, höchste Zeit, ein Bier zu trinken... ![]() Tenergy 05 2,1 - Boll Spirit - Tenergy 05 1,7 |
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#9
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Ganz langsam Leute,
die Cleaner Geschichte zum Beispiel ist doch absolut nichts neues. Es wird ja nicht verboten, Cleaner zu benutzen, es wird nur der Ratschlag gegeben u.a. keine Cleaner zu benutzen, um ganz sicher zu gehen, dass das Gerät nicht anschlägt. (wobei es sich dabei eigentlich nur um die Benutzung direkt vor Spiel oder Prüfung handeln kann. Auch vorher war schon immer darauf hingewiesen worden, dass es mehrere kleinere Faktoren gibt, dieim Zusammenspiel miteinander für rotes Licht sorgen können. Dazu gehören u.a. neue Beläge frisch aus der Verpackung, Kantenband, schlecht ausgelüftete Schlägerhüllen und eben Cleanereinsatz. Cleaner dürfen also ruhig weiter benutzt werden, sie können aber eben unter Umständen die Gafahr erhöhen, dass das Gerät anschlägt. Das ganze steht ja auch deutlich unter "Advice to Players". Es wird ja auch empfohlen, neue Beläge 72 Stunden auslüften zu lassen - wenn ich sie jetzt nur 70 Stunden lüfte, dann mache ich immer noch nichts verbotenes - genau wie die Benutzung von Cleanern. |
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#10
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AW: Offizielle Nachricht der ITTF vom 01.12.2008
Isopropanol ist ein flüchtiges organisches Lösungsmittel also definitiv nicht VOC-frei. Im Gegensatz zu den meisten anderen Lösungsmitteln ist Isopropanol ziemlich harmlos, allerdings wurden sie allesamt der einfacheren Nachweisbarkeit halber verboten.
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