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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 14.05.2008, 12:32
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Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

Faktisch ist eine glatte Langnoppe auf der Liste der erlaubten Beläge übriggeblieben.

Hallmark Super Defence


Um die Gründe ranken sich ja nun einige Gerüchte, alle nicht belegt und somit spekulativ.

Deshalb meine Frage an die Regelexperten: Darf ich diese glatte Langnoppe in der kommenden Saison spielen oder darf ich nicht?
Falls nicht, bitte auch gleich die passende Regelstelle zitieren und nicht einfach nur "nö, weils glatt ist" sagen.
Falls ja, mich bitte nicht nach Quellen fragen. Habe selbst nur eine einzige daheim.

Anschlussfrage: Falls ich sie spielen darf, aber nach z.B. 2 Saisonspielen die ITTF den Fehler bemerkt und den Belag nachträglich streicht... Muss ich dann sofort wechseln, oder gilt für mich die DTTB Aufbrauchfrist bis Saisonende? (siehe: http://www.tischtennis.de/aktive/material/ vorletzter Artikel)

Danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 14.05.2008, 12:50
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AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

Kann dir die genaue Stelle nicht zitieren aber:

Eine Noppe muß bei der Zulassung einen gewissen Reibungswert haben 25mN.

Ein Belag darf nachträglich nicht behandelt werden.

Wenn eine Noppe nun glatt ist also glatter als 25 nM ist sie entweder bei der Zulassung schon glatt gewesen oder sie war griffig und wurde nachträglich glatt gemacht. Beides nicht zulässig.

Beispiel Palio vor ein paar Jahren. Der wurde griffig zugelassen und dann als glatt verkauft.

So einen glatten Palio dürfte man ja jetzt auch nicht spielen auch wenn die griffige Version auf der ITTF Liste steht...

Vermuting: Entweder hat Hallmark ne neue griffige Version eingereicht. Diese wurde zugelassen. Ok aber deswegen ist die alte glatte Version trotzdem nicht mehr erlaubt.

Oder vielmehr denke ich das Hallmark den Belag garnicht mehr vertreibt und das ganze bei der ITTF übersehen wurde. Daher denke ich das der Belag eh kurz oder lang von der Liste fliegt.

So oder so kannst du mit ihm wie mit jedem Belag der auf der Liste steht aber "plötzlich" glatt ist Probleme bekommen (sofern nen OSR da ist).

Also ich würde nicht damit spielen. Besonders da das ganze ja in den öffentlichen Foren hier die Runde macht und dann bald einige bescheid wissen.

Zu den Aufbrauchfristen sei gesagt das diese vom DTTB festgelegt werden wenn Sonderfälle bekannt werden. generell gilt aber (auch vom DTTB festgelegt -Quelle stand hier mal irgendwo):

Was zum 1.7.2008 auf der Liste steht (ohne Kennzeichnung zum Rauswurf) darf mindestens bis 30.06.2009 gespielt werden.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 14.05.2008, 15:34
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AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Vermuting: Entweder hat Hallmark ne neue griffige Version eingereicht. Diese wurde zugelassen. Ok aber deswegen ist die alte glatte Version trotzdem nicht mehr erlaubt.
So in der Art habe ich das in den tiefen des Inets gelesen... die neue soll griffig sein... Verwirrung perfekt kann ich da nur sagen...
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  #4  
Alt 15.05.2008, 06:59
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AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

Naja, das eine griffige Version eingereicht wurde, ist ja nur ein Gerücht. Oder gibts dazu gesicherte Infos?

Fakt ist doch, der Super Defence war schon immer glatt und ist es auch noch immer! "Plötzlich" glatt ist da garnix^^
Und Fakt ist, er steht noch immer auf der Liste.

Also hat ihn die ITTF anscheinend trotz geringer Reibung zugelassen. Genau wie bei den Antis, die ja auch trotz geringer Reibung zugelassen werden.
Ich persönlich unterstelle jedenfalls Absicht, bis mir einer das Gegenteil beweisen kann.
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  #5  
Alt 15.05.2008, 09:28
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AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

es hilft ja nix, wenn er zugelassen ist, aber ein OSR ihn als zu glatt erkennt, darfst du trotzdem nicht damit spielen. Und auf ebene wo kein OSR vorhanden ist, kannste eh machen was du willst, da kannste jeden Belag nachbehandeln wenn du es möchtest, auch wenn ich das als sehr unsportliches Verhalten einstufe.
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  #6  
Alt 15.05.2008, 09:37
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AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen

Also hat ihn die ITTF anscheinend trotz geringer Reibung zugelassen. Genau wie bei den Antis, die ja auch trotz geringer Reibung zugelassen werden.
Antis waren nicht und sind immer noch nicht von der Regelung betroffen.
Reibungskoeffizient ist klar gesetzt und alles was unter diesem Wert liegt ist NICHT ZUGELASSEN! Egal ob der Belag in der Liste steht oder nicht.
Wenn ein glatter Feint Long III gespielt wird ist er auch nicht zugelassen.
Er steht auf der Liste, ist aber aus "irgendeinen Grund" zu glatt. Also nicht zugelassen.
Wer sich unsicher ist - kann mit dem Gerät seinen Belag überprüfen.
Wobei ein Test mit dem Ball drüber auch reichen müsste...
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  #7  
Alt 15.05.2008, 09:57
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Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Antis waren nicht und sind immer noch nicht von der Regelung betroffen.
Die Regelung zu Mindestreibung ist allgemein für alle Beläge formuliert, wird aber anscheindend auf Antis und auf den Hallmark Super Defence nicht angewendet. Warum, kann ich nicht sagen.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Reibungskoeffizient ist klar gesetzt und alles was unter diesem Wert liegt ist NICHT ZUGELASSEN! Egal ob der Belag in der Liste steht oder nicht.
Der Reibungskoeffizient steht meines Wissens nicht in den Tischtennisregeln, die Liste hingegen schon. Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Wenn ein glatter Feint Long III gespielt wird ist er auch nicht zugelassen.
Er steht auf der Liste, ist aber aus "irgendeinen Grund" zu glatt. Also nicht zugelassen.
Ein Feint Long ist griffig! Ein glatter Feint Long ist nachbehandelt. Er ist deshalb nicht zugelassen, weil er nachträglich verändert wurde. Ein Super Defence dagegen war schon immer glatt und ist es immernoch. Niemand hat daran etwas verändert. Deshalb verliert er auch nicht seine Zulassung!
Wenn doch, dann gib bitte die Regel an, nach der er seine Zulassung verliert. Einfach behaupten, gilt nicht

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Wer sich unsicher ist - kann mit dem Gerät seinen Belag überprüfen.
Wobei ein Test mit dem Ball drüber auch reichen müsste...
Gerüchte über ein Gerät habe ich auch irgendwann mal gehört, ordne es aber mitlerweilen dem Reich der Fabeln zu. Wenn du ausser diesen Gerüchten genauere Fakten hast, wo es dieses Gerät z.B. gibt, dann lass es mich bitte wissen.
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  #8  
Alt 16.05.2008, 01:33
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Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Der Reibungskoeffizient steht meines Wissens nicht in den Tischtennisregeln, die Liste hingegen schon. Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.
Genau das ist der Punkt: Die Zulassung regelt das Technical Leaflet T4. Hier wird unter A 1.4.4 die bereits erwähnte Mindestreibung von 25 mN gefordert. Diese Reibung wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Reibungskoeffizient ist klar gesetzt und alles was unter diesem Wert liegt ist NICHT ZUGELASSEN! Egal ob der Belag in der Liste steht oder nicht.
Nein. Wenn ein Belag auf der Liste steht, ist er grundsätzlich zulässig (B 2.1.3). Probleme gibt es erst dann, wenn der Belag nachbehandelt wird, übermäßig abgenutzt ist etc.

Auch wenn durch "gewöhnliche Abnutzung" die Mindestreibung geringfügig unterschritten wird, bleibt der Belag zulässig! Der OSR entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, wo er die Grenze zieht.

Gleiches gilt übrigens auch für alle anderen Bestimmungen des Technical Leaflets. Beispiel: Die Überprüfung, ob ein Belag matt oder glänzend ist, ist in der Praxis mangels Messgerät schwierig (HMO 7.1.4). Sogar falls man ein geeignetes Gerät zur Verfügung hätte, wären die Vorgaben aus dem T4 (z.B. EEL: 6% bei 45°) zwar ein guter Maßstab aber nicht bindend.
__________________
"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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  #9  
Alt 16.05.2008, 10:30
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen

Genau und daher die Logik:

Ein Belag der zugelassen wurde muß nach dem TL T4 griffig gewesen sein (25mN) das steht fest. er kanbn also nicht glatt zugelassen worden sein.

Ergo ist ein belag der sehr glatt ist entweder nachbehandelt worden oder durch starke Abnutzung soweit verändert das sich die Spieleigenschaften erheblich verändert haben.

Was im Einzelfall zu glatt ist entscheidet dann der OSR nach seinem Ermessen.

Und da kann man dann mit nem glatten SD Glück haben das der sagt geht noch oder Pech das der sagt zu glatt. Tatsachenentscheidung und Ermessensspielraum des OSR.

Vieleicht kommt ja auch noch eine Regelanpassung/Anweisung für OSR wie sie Verfahren sollen. Evtl sogar nen Hilfsmittel (Reibervergleichstest) zur Besseren Einschätzung.

Fazit: wo es keinen OSR gibt kann man eigentlich jeden belag der auf der Liste steht spielen. Egal ob glatt oder griffig egal ob vom Werk glatt oder vergessen oder nachbehandelt oder alt usw. Denn dort wird man keine Möglichkeit haben dem Spieler zu untersagen damit zu spielen. Höchstens kann man Protest einlegen aber dann taucht derjenige bei der Protestverhandlung mit nem griffigen Belag auf und dann steht aussage gegen Aussage und man trägt dann noch die Protest Kosten.

Anders mit OSR da kann muß der Spieler mit dem glatten Belag hoffen das der OSR nichts sagt oder dann eben als Notlösung wenn der Veto einlegt eben mit nem griffigen spielen (zb bei nem Turnier usw) In höheren Klassen wo immer nen OSR dabei ist macht nen glatter Belag natürlich keinen Sinn weil es da schnell die Runde macht welcher Spieler da sowas hat...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #10  
Alt 16.05.2008, 11:05
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ein Belag der zugelassen wurde muß nach dem TL T4 griffig gewesen sein (25mN) das steht fest. er kanbn also nicht glatt zugelassen worden sein.
Das hoffe ich auch. Wenn aber der Belag - wie hier schon angedeutet wurde - möglicherweise versehentlich und unberechtigt eine Zulassung erhalten hat, dann ist der Belag eben grundsätzlich zulässig! Dass der Belag dann die 25 mN deutlich unterschreitet ist egal.

Da sind wir schon beim nächsten Problem: Selbst wenn ich die Reibung messen kann und eine klare Vorgabe habe, welche Abweichungen noch akzeptabel sind, fehlt die Angabe der ursprünglichen Reibung auf der Zulassungsliste.

Man darf also auch im Spitzensport durchaus gespannt sein, wie das kontrolliert werden soll.
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- Friedrich Dürrenmatt
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