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#1
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Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Zitat:
dann möchte ich mal aberlours Idee aufgreifen, zumal der Kreisliga-A-Thread wirklich nur für die Diskussionen und Berichte der Saison 2009/2010 da sein sollte. Die bisherigen Beiträge zum Thema Relegation 2010 habe ich unten en bloc angeführt. In meinen Augen wäre es ein ziemliches Unding, wenn diese geplante Regelung noch diese Saison greifen würde. Leider erscheint mir auch die Aussage der Verbandssprecher im TT-Journal ziemlich unbrauchbar zu sein, denn aus ihr geht nicht einmal ein konkretes Datum, ab wann diese Regelung denn nun gelten möge, hervor. Was sind "direkte Auswirkungen"? Treten diese mit sofortiger Wirkung in Kraft? Vor meinem geistigen Auge sehe ich bereits Einsprüche und Klagen auf den Verband zukommen... Aber vielleicht kann ja Chris Kratzenstein oder ein anderer kompetenter TT-Fachmann Licht ins Dunkel bringen. Zitat:
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#2
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Ich möchte hier einmal meine Sicht der Dinge darstellen. Dazu zwei Bemerkungen vorweg:
D18.1 regelt zunächst: Auf- und Abstieg sind vor Beginn der Spielzeit durch (...) die zuständigen Bezirksorgane bindend zu regeln und den Vereinen schriftlich mitzuteilen. Gäbe es nur diese Regel, stände es sicher außerhalb jeder Diskussion, dass die Bezirke für ihre Spielklassen jederzeit Relegationsspiele beschließen können. Doch es geht weiter mit D18.3: Grundsätzlich steigen in allen Spielklassen die Meister (Erstplatzierten) in die nächst höhere Spielklasse auf und die beiden letztplatzierten Mannschaften in die nächst niedrigere Spielklasse ab. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahmen: Dann folgen in den Unterpunkten D18.3.1 bis D18.3.6 Ausnahmen von diesem Grundsatz, die sich auf den Auf- und Abstieg in den Verbandsklassen beziehen, bzw. regeln, wie bei Abweichung von der Sollstärke zu verfahren ist. Die von einigen Verbandsmitarbeitern vertretene Meinung, dass Relegationsspiele nach der WO/AB nicht möglich sind, wird damit begründet, dass über D18.3 mit seinen Unterpunkten hinausgehende Regeln zum Auf- und Abstieg unzulässig sind. Ich interpretiere D18 jedoch folgendermaßen: D18.3 beginnt mit dem Wort "Grundsätzlich". Der allgemeine Sprachgebrauch ist nach meiner Meinung so, dass es von grundsätzlichen Regeln Ausnahmen geben darf, die aber entsprechend beschlossen und festgeschrieben werden müssen. Einige Ausnahmen legt die WO/AB in D18.3.1 bis D18.3.6 bereits fest. Darüber hinaus darf es aber durchaus weitere Ausnahmen geben, denn wäre es nicht so, wäre D18.1 eine völlig leere und überflüssige Regel, da es für die Bezirksorgane nichts zu entscheiden gibt. Außerdem würde der TTVWH dann den (unrealistischen) Anspruch erheben, alle denkbaren Spielklassen-Konstellationen in den Bezirken mit den Ausnahmen nach D18.3 vernünftig erfasst zu haben. Was meine Interpretation stützt, ist die Tatsache, dass nach dem Wortlaut von D18.3 kein Vize-Meister aufsteigt. Dies ist aber eine in allen 15 Bezirken praktizierte weitergehende Ausnahme, wenn Spielklassen nicht weiter aufgeteilt werden, und zwar zum Teil auch in Spielklassen, in denen die Rechtsspezialisten des TTVWH selbst als Spieler gemeldet sind. Soll also keiner sagen, er wüsste nichts von diesen Ausnahmen. Wenn nun aber die Bezirke über D18.3 hinausgehende Ausnahmen beschließen können, sehe ich keinen Paragrafen in der WO/AB, der Relegationsspiele verbieten würden. Sollte sich jedoch die Meinung der oben genannten Verbandsmitarbeiter als die richtig erweisen, würde das in der Konsequenz eben auch bedeuten, dass die Vize-Meister nicht aufsteigen können. Und noch abschließend: Ich selbst habe auf dem Bezirkstag gegen die Relegationsspiele gestimmt, habe also keinen Grund, sie jetzt zu verteidigen. Aber ich sehe in der WO/AB keine Basis, dagegen vorgehen zu können. |
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#3
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Welche Gründe sprechen denn gegen die Relegationsspiele ?
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#4
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Reiner hat ja schon gut und ausführlich die Angelegenheit beleuchtet. Danke dafür!
Sollte es auch andere Sichtweisen der WO geben, so denke ich muss der Bezirk trotzdem die Relegationsspiele durchführen. • Die Vereine wurden schriftlich informiert und haben sich auf die Situation eingestellt. • Meines Wissens gab es keinen Protest einer Mannschaft gegen die Relegationsspiele. • Betroffenen Vereine könnten die Gerichtsbarkeit anrufen – gibt es dann auch Aufstiege während der Runde, wie im Fall Wendlingen? Ich halte die Relegationsspiele für eine sehr gute Sache. In anderen Landesverbänden werden sie seit vielen Jahren mit Erfolg durchgeführt. Auch beobachte ich in unserem Verein und bei anderen Mannschaften ein „Feuer“ wie ich es in den vergangen Jahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlebt habe. Für viele Mannschaften geht es noch um etwas – was gibt es schöneres im Sport. Zum Abschluss der Runde noch ein oder zwei Spiele bei denen es um „ALLES“ geht, das ist doch ein Highlight für jeden Sportler. Im Tischtennis-Journal vom 24.02.2010 wird berichtet: „Problematisch sei zudem die Chancenverteilung, wenn an einem Tag eine Entscheidung ausgespielt wird. Das Fehlen eines Spielers könne schon den Ausschlag geben.“Welche sportliche Sichtweise haben diese Funktionäre? Entscheidet in der normalen Runde nicht sehr oft ein einziges Spiel über Auf- oder Abstieg? Werden nicht oft Entscheidungen durch Nichtantreten einer Mannschaft getroffen? Was mich sehr ärgert ist, dass der Willen der Basis nicht abgefragt und von den Verbandsausschuss-Mitgliedern zum Teil auch nicht vertreten wird. Lobenswert, Klassenleiter Hans Ade (LL Gruppe 2) er hat eine Befragung der Vereine zu den Relegationsspielen durchgeführt. Von 10 Vereinen haben 7 eine Rückmeldung gegeben. Alle waren für die Relegationsspiele. Sollte der TTVWH die Relegationsspiele doch untersagen, würde ich sie als Bezirk trotzdem durchführen – die Rechtabteilung des TTVWH hat dazu sicherlich einige Tipps. ![]() Grüße vom See Günter Maier |
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#5
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Es gibt jetzt eine Stellungnahme des Bezirks, siehe :
http://www.ttbezab.de/Aktuelles/Rele/Stellungnahme.pdf find ich gut
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#6
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Hallo lieber Leser,
ich habe mir heute erlaubt die unten stehende Anfrage nach Stuttgart zu schicken. Bin mal gespannt was da raus kommt. Grüße aus Hauerz, KOW ![]() ******************************************************* Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie die Ausschreibung und die Stellungnahme des Bezirksvorstandes Allgäu-Bodensee bezüglich der beabsichtigten Relegationsspiele in unserem Bezirk. Ich spiele im SV Hauerz, Kreisliga A Allgäu TT und wir als Mannschaft sind wahrscheinlich von den angesetzten Relegationsspielen betroffen. Das wird sich zwar erst am letzten Spieltag im Punktspiel am 10.04.2010 gegen den Tabellendritten, dem SV Neukirch entscheiden aber ich und meine Mannschaftskameraden finden, dass nach der Entscheidung des Verbandsausschusses in Laupheim und der Veröffentlichung im TTJ, contra Relegation, die Lage nicht unbedingt klar ist. Wenn wir uns, wenn es uns erwischt, weigern die Relegation zu spielen, sind wir nach Ausschreibung, automatisch abgestiegen!!! Der Verband sagt nein der Bezirk sagt ja. Was ist nun richtig? Danke im Voraus für die bestimmt interessante Antwort. Freundliche Grüße aus Bad Waldsee, Karl Weber |
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#7
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Für interessierte Leser:
Hier die Antwort aus Stuttgart: ![]() Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern Hallo Herr Weber, vielen Dank für Ihre E-Mail. In der Stellungnahme des Bezirksausschuss ist bereits alles relevante enthalten. Sollten Sie also mit der Entscheidung über die Relegationsspiele nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur der dargestellte Weg über div. Einsprüche die Rechtslage überprüfen zu lassen. Eine Stellungnahme in die eine oder andere Richtung wäre hier nicht angebracht, da ich/wir nicht wissen können, wie sich das Schiedsgericht und evtl. das Verbandsgericht entscheiden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüße Marco Barth |
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#8
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?
Hallo zusammen,
bei der Pokalendrunde in Amtzell habe ich gehört, dass der SV Oberteuringen einen Einspruch gegen die Relegationsspiele eingelegt hat. Stimmt das? Wenn: Ja – welche Begründung haben sie? Grüße vom See Günter |
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Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:57 Uhr.







Ich muss mich hier berichtigen, es muß heißen:
aberlour, aber nach meinem Verständnis und wenn man die Meldung richtig liest gilt das ab sofort d.h.auch für die laufende Runde. Denn in der Ablehnung steht genau drin dass sich einige Bezirke in Eigenregie vorgewagt haben und sie sich jetzt an die Ablehnung halten müssen.


